LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3901 30.08.2013 Datum des Originals: 28.08.2013/Ausgegeben: 03.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1501 vom 1. August 2013 der Abgeordneten Kai Abruszat und Marc Lürbke FDP Drucksache 16/3707 Kommunale Brandschutzfinanzierung am Beispiel der Stadt Porta Westfalica – ist die Feuerschutzpauschale eigentlich gerecht? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1501 mit Schreiben vom 28. August 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind in NordrheinWestfalen die Kommunen für die Sicherstellung des Brandschutzes zuständig. Die Kommunen nehmen die Tätigkeit als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Das Land erbringt eine Förderleistung in Form der sogenannten Feuerschutzpauschale. Die Stadt Porta Westfalica erhält hieraus einen Betrag jährlich in Höhe von etwa 85.000 Euro. Die Verteilungsrechnung des Landes bezieht einerseits einen Prozent-Anteil an den Einwohnern , andererseits einen Prozent-Anteil an der Gesamtfläche ein. Unberücksichtigt bleiben besondere Gefahrenlagen. Dabei sind es aber gerade die hervorgehobenen Gefährdungspotentiale , welche erheblichen Einfluss auf die Brandschutzbedarfsplanung vor Ort haben. Dieses gilt insbesondere für die Stadt Porta Westfalica. Neben den besonderen verkehrlichen Anforderungen im Bereich des Feuerschutz- und Rettungswesens (wie zum Beispiel der BAB 2, B 482, B 61, DB-Hauptstrecke, die Weser als besonderer Schifffahrtsweg) gibt es beispielsweise auch den Weserauentunnel. Dieses Bauwerk ist über 1,7 Kilometer lang und ein wesentlicher Teil der Hauptverbindungsachse zwischen Ostwestfalen-Lippe und Bremen. Zur Sicherstellung des Brandschutzes setzt die Freiwillige Feuerwehr LangzeitPressluftatmer ein. Wenn derartige Investitionen für die Brandbekämpfung bei überregional bedeutsamen Gefahrenlagen z.B. aus der Feuerschutzpauschale finanziert werden, fehlen auf der anderen Seite notwendige Finanzmittel für andere, wichtige und notwendige Gegenstände . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3901 2 Es stellt sich mithin die Frage, ob und inwieweit die Verteilungskriterien für die Feuerschutzpauschale auch einen Parameter enthalten müssen, der neben dem Kriterium der Einwohnerzahl und des Flächenanteils auch besondere und abzudeckende Gefahrenpotentiale wie zum Beispiel in der Stadt Porta Westfalica in den Blick nimmt. 1. Beabsichtigt die Landesregierung, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Dis- kussion um die Reform des kommunalen Finanzausgleichs, auch eine Novellierung der bestehenden Feuerschutzpauschale? Die Sicherstellung des Feuerschutzes im Land NRW ist eine kommunale Aufgabe als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, vgl. §§ 1, 4 FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung). Dies beinhaltet auch, dass die Kommunen grundsätzlich selbst für die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel aus ihren Haushalten zuständig sind, vgl. § 40 Absatz 1 FSHG. Die pauschalierte Zuteilung zweckgebundener Mittel für die Feuerwehren durch das Land aus der Feuerschutzsteuer steht in keinem Zusammenhang zum kommunalen Finanzausgleich. Es handelt sich um eine zweckgebundene Ausschüttung von Mitteln aus der Feuerschutzsteuer, die allein für Zwecke des FSHG (Brand- und Katastrophenschutz ) verwendet werden dürfen, vgl. § 40 IX FSHG. Wegen des fehlenden Zusammenhanges können Änderungen beim kommunalen Finanzausgleich keinen Einfluss auf die Verteilung der Feuerschutzsteuer haben. 2. Hält die Landesregierung eine Verteilungsrechnung, die besondere Gefahrenlagen nicht berücksichtigt, für zielführend, um eine aufgabengerechte Ausstattung der Feuerwehren zu gewährleisten? Ziel der Feuerschutzpauschale ist nicht die aufgabengerechte Ausstattung der Feuerwehren des Landes. Sie ergänzt die Aufwendungen der Kommunen. Es besteht zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem MIK Konsens darüber, dass ein möglichst einfaches und transparentes Verfahren zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel Anwendung finden soll. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2002 die Umstellung von einer Förderung von Einzelmaßnahmen hin zu der nun praktizierten Pauschallösung. Dabei bilden auch die derzeit berücksichtigten Parameter Bevölkerung und Fläche die sich ergebenden Gefahren jedenfalls quantitativ zum großen Teil ab. Eine Berücksichtigung individueller qualitativer Risiken vor Ort würde einen ungemein großen Aufwand bedeuten, der durch Erstbegutachtung und laufende Neubewertung von Individualrisiken entstehen würde. Dieser Aufwand würde zulasten der für den Feuerschutz zur Verfügung zu stellenden Mittel gehen. 3. Sieht die Landesregierung zum Beispiel auch vor dem Hintergrund des demogra- phischen Wandels die Notwendigkeit, die Verteilungsrechnung bei der Feuerschutzpauschale zum Beispiel auch nach der Anzahl der ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstkräfte zu ändern und dadurch einen Anreiz zu geben, das Ehrenamt in der Wehr zu stärken? Für die Landesregierung hat die Förderung des Ehrenamtes einen besonderen Stellenwert. Am 03.07.2013 fand in der Akademie Mont Cenis die Auftaktveranstaltung zum Projekt "Förderung des Ehrenamtes in den Feuerwehren" statt. Ziel dieses Projektes ist die Stärkung des Ansehens und der gesellschaftlichen Wertschätzung der Freiwilligen Feuerwehr, die Gewinnung neuer Mitglieder (insbesondere auch Frauen und Migranten), die Rückgewinnung und Reaktivierung von Mitgliedern und der Erhalt der aktiven Mitarbeit sowie insgesamt die Stärkung der freiwilligen Feuerwehr insbesondere im ländlichen Raum. In diesem Zusammen- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3901 3 hang soll auch die Frage zu den geeigneten Anreizen für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Feuerschutz geklärt werden. 4. Welche Finanzierungsmaßnahmen hält die Landesregierung für eine aufgabenge- rechte Ausstattung der Feuerwehren neben der Feuerschutzpauschale vor? Neben der Zuweisung der Feuerschutzpauschale konzentriert das Land seine Aktivitäten im Feuerschutz im Bereich der Ausbildung der Führungskräfte der Kommunen. Diese erfolgt im Wesentlichen zentral am Institut der Feuerwehr NRW in Münster. Hierin liegt ein wesentlicher Beitrag des Landes zur Sicherstellung des Feuerschutzes vor Ort in den Kommunen. Die Kostenübernahme umfasst die Lehrgangskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Ersatz von Verdienstausfall, Kinderbetreuungs- und Fahrtkosten.