LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3904 30.08.2013 Datum des Originals: 29.08.2013/Ausgegeben: 04.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1486 vom 23. Juli 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/3691 Empfehlungen und Hinweise der Sicherheitsüberprüfung für die Urananreicherungsanlage Urenco in Gronau Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1486 mit Schreiben vom 29. August 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 19. Juni 2013 referierten Dr. Christian Bolle und Dip.-Ing. Kurt Hahn aus dem Landeswirtschaftsministerium vor dem Gronauer Stadtrat über die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage Gronau. Dabei führte Dr. Bolle unter anderem aus, dass der Betreiberfirma Urenco als Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage Gronau insgesamt 40 „Empfehlungen“ und 22 „Hinweise“ zum weiteren Betrieb gegeben worden seien. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage Gronau nach § 19a Abs. 3 AtG sind aus den Ergebnissen der von den Sachverständigen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde im März vorgelegten Stellungnahmen keine Erfordernisse atomaufsichtlichen Handelns zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebes der Anlage erkennbar. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Diese Maßnahmen ergeben sich aus den Empfehlungen und Hinweisen der Sachverständigen. Sie stellen eine Entscheidungshilfe für die atomrechtliche Aufsichtsbehörde dar. Die Empfehlungen und Hinweise finden sich weitestgehend in den für Jedermann zugänglichen Kurzfassungen der Gutachten wieder. Die Landesregierung geht zur Beantwortung der Kleinen Anfrage davon aus, dass dem Fragesteller die Kurzfassungen der Gutachten vorliegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3904 2 1. Um welche 40 „Empfehlungen“ bzw. 22 „Hinweise“ handelt es sich konkret? (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Inhalt, jeweiliger Begründung und jeweiligem Umsetzungszeitraum) Zur Beantwortung wird auf die Anlage verwiesen. In den meisten Fällen enthält die jeweilige Empfehlung oder der Hinweis eine Begründung. Weitergehend wird auf die Kurzfassungen der Gutachten verwiesen. 2. Welchen rechtlichen Status haben „Empfehlungen“ bzw. „Hinweise“? Empfehlungen und Hinweise der Sachverständigen besitzen keinen rechtsverbindlichen Status. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Welche „Empfehlungen“ bzw. „Hinweise“ haben aus Sicht der Landesregierung die höchste Dringlichkeit? Zur Beantwortung wird auf die Anlage verwiesen. Alle Empfehlungen und Hinweise werden entsprechend den dortigen Angaben und mit der gebotenen Sorgfalt abgearbeitet. 4. Welche Szenarien wurden in der Sicherheitsüberprüfung konkret für die chemotoxischen Auswirkungen durch den möglichen (massenhaften) Austritt von Uranhexafluorid untersucht? Unter Berücksichtigung des geltenden Regelwerks wurden als abdeckende Störfalle der Bruch einer UF6-führenden Leitung mit Pumpen in der UTA-1 bzw. UTA-2, der Absturz eines UF6-Behälters im Freien als auch Einwirkungen von Außen (Erdbeben und Explosionsdruckwelle) betrachtet. Darüber hinaus wurde der Flugzeugabsturz auf die Anlage (incl. Freilager) unter Berücksichtigung verschiedener Absturzszenarien untersucht. 5. Welche Konsequenzen hat die Empfehlung des Öko-Instituts, die „Gefährdungsbereiche für die Notfallschutzplanung für radiologische und chemotoxische Auswirkungen“ nach den Vorgaben der „SFK-GS-45“ zu ermitteln (S. 11 der Kurzfassung der Stellungnahme des Öko-Instituts im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung vom März 2013)? Wie aus der Anlage zu entnehmen ist, wurde die Betreiberin frühzeitig aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Angaben können erst nach Vorlage der Stellungnahme durch die Betreiberin und der sich anschließenden Bewertung erfolgen.