LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3919 02.09.2013 Datum des Originals: 02.09.2013/Ausgegeben: 05.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1482 vom 18. Juli 2013 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/3687 Neudruck Klimaschutz bei Landesbauten Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1482 mit Schreiben vom 2. September 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mi t dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die rot-grüne Landesregierung verweist gern auf angebliche Versäumnisse des Bundes im Bereich des Klimaschutzes. Dabei übergeht sie jedoch gern die Frage, was sie eigentlich selbst in ihrem unmittelbaren Zuständigkeitsbereich für den Klimaschutz tut. Die Stadt Rietberg beispielsweise hatte unter Förderung des Bundes ein Pilotprojekt zur Installation energiefreundlicher und energieeffizienter LED-Technologie im historischen Stadtkern realisiert, welches bundes- und sogar weltweit hohe Beachtung und Akzeptanz gefunden hat. So werden dort unter Nutzung modernster Technologien Gebäude illuminiert und die Straßenbeleuchtung wurde erneuert. Hiervon profitiert die Stadt gleich mehrfach: Die Energiekosten sinken, ein kleiner aber symbolträchtiger Beitrag zum Klimaschutz wird geleistet und nicht zuletzt unter städtebaulichen und ästhetischen Aspekten ist die neue Technik ein deutlicher Gewinn. Dagegen wirken eine Vielzahl von Landesgebäuden technisch veraltet und unter energetischen Aspekten als nicht auf dem aktuellen Stand. Vorbemerkung der Landesregierung Eine verlässliche Datenbasis ist zentrale Grundlage für nahezu alle Klimaschutzmaßnahmen im Bereich des Gebäudebestands. Daher hat der BLB NRW auf Grundlage des von der Landesregierung verabschiedeten „KlimaschutzStartProgramms NRW“ sowie des EnergiesparErlasses vom 11.11.2009 und im Zusammenhang mit dem am 07.02.2013 in Kraft getrete- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3919 2 nen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen begonnen, die zentrale Erfassung der Energieverbräuche der vom Land genutzten Gebäude in einer Datenbank umzusetzen. Auf Grundlage der Energiedatenbank sollen jährlich ressortspezifische Auswertungen der Energie- und Mediendaten des Landes NRW erstellt und den obersten Landesbehörden zugeleitet werden. Hierzu befindet sich die erste Datenerhebung derzeit in der Abstimmung. Nach einvernehmlicher Abstimmung sollen darauf aufbauend die Auswertungen der Folgejahre zeitnah erstellt und kontinuierlich optimiert werden. 1. Auf welchem Stand sind die vom Land Nordrhein-Westfalen genutzten Gebäude bzw. Liegenschaften (Ministerien und nachgeordnete Landesbehörden) hinsichtlich der Beleuchtungstechnik (LED, Fluchtlichtstrahler, Quecksilberdampfstrahler, etc.)? Zum Portfolio des BLB NRW als Immobiliendienstleister des Landes NRW gehören Neubauten und Bestandsgebäude. Die jeweiligen energetischen Standards richten sich nach den zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. Sanierung geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und marktgängigen Standards. Vor dem Hintergrund der Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stellt die LED-Technik dabei erst seit kurzem eine praktikable Alternative zu herkömmlichen Leuchtmitteln dar. Teilbereiche einzelner Liegenschaften wurden bereits auf LED-Technik umgerüstet. Leuchtmittel sind Verbrauchsmaterialien und werden grundsätzlich durch den Mieter beschafft . Im Rahmen der Kleinen Anfrage war eine Einzelabfrage aller Nutzer nicht möglich. Durch eine Datenabfrage des zentralen Einkaufskatalogs des Landes NRW konnte ermittelt werden, dass es sich seit Freischaltung der Plattform im März dieses Jahres bei rund 80% der beschafften Leuchtmittel um Energiesparlampen handelte. 2. Gibt es ein einheitliches Konzept für das Gebäudemanagement hinsichtlich der Beleuchtungsmodernisierung? Soweit eine Beleuchtungsmodernisierung für ein Gebäude vorgesehen ist, stimmt der BLB NRW diese mit dem Mieter objektspezifisch ab. Eine einheitliche Umstellung der Beleuchtung ist aufgrund diverser Gründe nicht sinnvoll (Vielzahl der Liegenschaften und unterschiedlichen Nutzungen, verschiedene bauliche Standards von Neubau bis Denkmal etc.). Die individuelle Planung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wie insbesondere dem Erreichen der Zielsetzungen des o.g. Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen und dem Bestreben, die energetisch effizienteste Lösung auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Einbeziehung der vermiedenen Klima- und Umweltfolgekosten gemäß § 17 (2) Tariftreue- und Vergabegesetz NRW umzusetzen. 3. Wie hoch ist der Stromverbrauch der einzelnen Gebäude? Der BLB NRW erfasst die abrechnungsrelevanten Daten der Energieversorgungsunternehmen in einer zentralen Datenbank. Der Stromverbrauch für das Jahr 2012 betrug rund 302 GWh bezogen auf das Verwaltungsvermögen des Landes Nordrhein-Westfalen mit ca. 660 Liegenschaften (Wirtschaftseinheiten) bzw. 2.100 Gebäuden und einer Brutto-Grundfläche von ca. 7 Mio. m². Die derzeit verfügbaren Daten beziehen sich auf landeseigene und direkt angemietete Liegenschaften, die durch den BLB NRW bewirtschaftet werden. Sonderliegenschaften und ohne Beteiligung des BLB NRW angemietete Flächen, wie Hochschulen oder LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3919 3 der Landtag, sind hierin noch nicht enthalten, sollen aber zukünftig ebenfalls erfasst werden. Es ist zu berücksichtigen, dass der erfasste Stromverbrauch sämtliche elektrischen Verbräuche , wie Beleuchtung, Heizenergie, Kühl- und Lüftungsanlagen, Computer etc. umfasst. Aufgrund der Vielzahl an Liegenschaften konnte eine belastbare Einzelauswertung mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden. 4. Wie setzt sich der in den vom Land Nordrhein-Westfalen genutzten Gebäude bzw. Liegenschaften (Ministerien und nachgeordnete Landesbehörden) verbrauchte Strom in der Herstellung zusammen (Atom, Kohle, sog. „Ökostrom“)? Die Landesverwaltung (ohne Hochschulen einschließlich Landtag) bezieht Strom über die strukturierte Strombeschaffung des BLB NRW. Die aktuell verfügbaren Daten zur Stromqualität beziehen sich auf das Lieferjahr 2011, da der Stromlieferant die qualitative Zusammensetzung des Stroms im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkennzeichnung erst im dritten Quartal des Folgejahres veröffentlichen muss. Im Ergebnis enthielt der vom Land bezogene Strommix 2011 zu 60,2 % Strom aus fossilen Energieträgern, zu 17,1 % aus Kernkraft und zu 22,7 % aus erneuerbaren Energieträgern. In den derzeit bestehenden Stromlieferverträgen sind Optionen enthalten, den Strombezug während der Laufzeit auf Ökostrom umzustellen. Der BLB NRW prüft derzeit mit dem Ziel, das Verhältnis zu Gunsten von Ökostrom schnellstmöglich zu erhöhen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. 5. Auf welchem technischen Stand sind die in den vom Land Nordrhein-Westfalen genutzten Gebäude bzw. Liegenschaften (Ministerien und nachgeordnete Landesbehörden ) sog. Klimaanlagen? Aufgrund der hohen Anzahl der vom Land genutzten Gebäude und Liegenschaften ist eine objektspezifische Aussage zum technischen Stand der Immobilien im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass der überwiegende Teil der vom Land genutzten Gebäude nicht klimatisiert ist. Die technischen Anlagen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Einbaus. Sie werden regelmäßig gewartet, instand gehalten und gegebenenfalls ersetzt. Die aus dem Energiemanagement gewonnenen Optimierungspotentiale werden im Rahmen des Betriebs bewertet und bei Modernisierungsmaßnahmen in die Planung mit einbezogen. Zu Liegenschaften, die von den jeweiligen Mietern selbst bewirtschaftet werden (Hochschulen und Sonderliegenschaften ) kann in der Kürze der Zeit keine Aussage getroffen werden, da diese Daten dem BLB NRW nicht vorliegen.