LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3925 03.09.2013 Datum des Originals: 02.09.2013/Ausgegeben: 06.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1515 vom 30. Juli 2013 der Abgeordneten Andrea Milz CDU Drucksache 16/3737 Wie geht es weiter mit dem Frauenmediaturm (FMT)? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1515 mit Schreiben vom 2. September 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und alter und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantragt. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2011 hatte die rot-grüne Landesregierung dem FMT die Förderung für das Archiv im historischen Bayenturm um ein Drittel gekürzt. Im Jahr 2012 wurde noch einmal um 50 Prozent gekürzt. Die von Ministerpräsident Rüttgers bis 2017 zugesagte Landesförderung von 210.000 Euro wurde somit auf nur 70.000 Euro reduziert. Dabei wurde u.a. auf stark reglementierte Öffnungszeiten des FMT und den für die Öffentlichkeit angeblich schwierigen Zugang zum Archiv abgestellt. In einer Stellungnahme an den Landtag erklärte der FMT, dass dies unzutreffend sei. Damit der FMT trotz der vom Land gekürzten Mittel weiterbestehen kann, hat Bundesministerin Schröder Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro jährlich bereitgestellt - für die Dauer von insgesamt vier Jahren. Vorbemerkung der Landesregierung Die in der Kleinen Anfrage behauptete Zusage des damaligen Ministerpräsidenten Rüttgers, den FrauenMediaTurm zehn Jahre lang, also bis 2017 mit 210.000 € jährlich zu fördern, hat es nicht gegeben. Der damalige Kulturstaatssekretär Grosse-Brockhoff hat lediglich in Aussicht gestellt, sich für eine langfristige Förderung in Höhe von 175.000 € (!) einzusetzen, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3925 2 wenn es dem FMT gelingt, in gleicher Höhe und für den gleichen Zeitraum Mittel beim Bund oder bei privaten Dritten zu akquirieren. Diese Bedingung ist zu keinem Zeitpunkt erfüllt worden . Die Landesregierung ist dennoch in die Förderung eingetreten, hat aber bereits 2007 darauf hingewiesen, dass auch eine institutionelle Förderung keine Garantie für Folgejahre beinhaltet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Fördersituation im Bereich der Gleichstellung in der Gesellschaft im Allgemeinen? Die Landesregierung fördert die Gleichstellung in der Gesellschaft mit verschiedenen Maßnahmen und Vernetzungsprojekten. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Einzelplan 15 und in anderen Einzelplänen (siehe Beilage 2 zum Einzelplan 15) vorhanden. 2. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Fördersituation des FMT? Neben den Landesmitteln erhält der FMT auch Fördermittel des Bundes. Im Vergleich zu vielen anderen Privatarchiven kann die Fördersituation des FMT als gut bezeichnet werden. 3. Hat die Landesregierung ihre Erkundigungen hinsichtlich der Öffnungszeiten des FMT seit dem Jahr 2011 aktualisiert? Ja. 4. Welche Voraussetzungen müssten aus Sicht der Landesregierung erfüllt sein, damit die ursprüngliche Landesförderung dem FMT wieder zuteilwird? 5. Beabsichtigt die Landesregierung, auch noch die bereits erheblich reduzierte Förderung von 70.000 € gänzlich zu streichen und wenn ja, weshalb? Dem FrauenMediaTurm ist bereits im März 2013 mitgeteilt worden, dass auch mit Blick auf die notwendigen Schritte zur Haushaltskonsolidierung ab 2014 eine weitere Förderung nicht mehr möglich sein wird. Diese frühzeitige Information sichert dort ausreichenden Planungsvorlauf . Eine Antwort auf Frage 4 erübrigt sich damit.