LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3928 03.09.2013 Datum des Originals: ß3.09.2013/Ausgegeben: ß6.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1526 vom 12. August 2013 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/3758 Wann geht der „Flächenpool Nordrhein-Westfalen“ in den Regelbetrieb? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1526 mit Schreiben vom 3. September 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 12. April 2013 erstattete die Landesregierung mit der Vorlage 16/778 in dem Ausschuss für Kommunalpolitik Bericht über das „Brachflächenmanagement in Kommunen“. In dem Bericht heißt es: „Das neue Instrument „Flächenpool NRW“ soll die Kommunen auf neuen Wegen bei der notwendigen Entwicklung von Brachflächen unterstützen und damit sowohl stadtentwicklungspolitische als auch wirtschaftspolitische Ziele umsetzen. […] Aus den positiven Erfahrungen der Pilotphase bietet sich nun die Umstellung auf den Regelbetrieb an. Bei einem angedachten Finanzvolumen von 9,5 Mio. EUR im Zeitraum von fünf Jahren könnte ein Brachflächenvolumen von 1.425 ha bearbeitet werden. Die Eigentümer der Grundstücke würden zusätzlich 1,9 Mio. EUR als Eigenanteile erbringen.“ Die Vertreterin des MBWSV führte in der damaligen Sitzung des Kommunalausschusses auf meine Nachfrage aus, dass man jederzeit bereit sei, den Regelbetrieb zu starten, sobald die finanzielle Grundlage geschaffen sei. Die Zeitschrift „Städte- und Gemeinderat“, Ausgabe 7-8/2013, befasst sich in der genannten Ausgabe ebenfalls mit dem Flächenpool NRW. Im Schlusssatz heißt es: „Eine Finanzierung für den Regelbetrieb konnte bisher jedoch nicht sichergestellt werden.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3928 2 1. Auf welcher Zeitschiene will die Landesregierung den „Flächenpool NRW“ auf den Regelbetrieb umstellen und damit eine Ausweitung auf Nordrhein-Westfalen in Gänze vornehmen? Der Flächenpool NRW ist ein freiwilliges Förderprogramm der Landesregierung und unterliegt daher der Prämisse der Haushaltskonsolidierung. Die Entscheidung des Gesetzgebers zum Haushalt 2014 ist abzuwarten. 2. Können sich Kommunen bereits im Vorgriff auf den Regelbetrieb des „Flächen- pools NRW“ für eine Aufnahme in das Programm bewerben? Nein. 3. Sollen Kommunen zur Erstellung eines Brachflächenkatasters bzw. einer - erhebung verpflichtet werden? Nein. 4. In welcher Weise sollen Kommunen bei der Prioritätensetzung von Projekten zur Altlastensanierung bzw. Flächenrecycling belohnt werden, die über ein Brachflächenkataster bzw. -erhebung verfügen? Voraussetzung für die Aufnahme in den Flächenpool NRW ist zunächst die erklärte Bereitschaft der Gemeinde, ihre vorhandenen Brachflächen für Entwicklungen vorrangig vor Freiflächen in Anspruch zu nehmen (Konsensvereinbarung). Inwiefern das Vorhandensein eines Brachflächenkatasters bzw. einer Brachflächenerhebung Berücksichtigung findet, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. 5. Sollen Fördermittel bzw. Unterstützungsleistungen des Landes Nordrhein- Westfalen zur Revitalisierung von Brachflächen künftig an die Vorlage eines Brachflächenkatasters bzw. einer -erhebung geknüpft werden? Siehe Antwort zu Frage 4