LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3946 05.09.2013 Datum des Originals: 05.09.2013/Ausgegeben: 10.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1536 vom 13. August 2013 des Abgeordneten Robert Stein PIRATEN Drucksache 16/3769 Plant die Landesregierung ein Lüftungsverbot in Folge des Nichtraucherschutzgesetzes ? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 1536 mit Schreiben vom 5. September 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes sind u.a. Kneipen und Gastronomien rauchfrei. Das Gesetz wurde insbesondere mit dem Schutz vor Passivrauchen begründet und trotz zahlreichen sowie massiven Widerspruchs verabschiedet. Jetzt zeigt sich, dass das Gesetz negative externe Effekte verursacht. Anwohner beschweren sich, dass sie abends und nachts nur schlecht in ihren Wohnungen lüften können, da die verbliebenen Kneipenund Gaststättenbesucher dazu übergegangen sind, vor der Lokalität zu rauchen. Dies führt aufgrund der sozialen Geschehnisse um das Rauchen vor den Kneipen einerseits zu Lärmbelästigungen , andererseits zum Einzug von Passivrauch in die nahe liegenden Wohnungen. Die Folgen des Passivrauchens sind in der Broschüre „Passivrauchen – eine Gesundheitsgefahr “ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufgeführt. Auf Seite 3 der Broschüre heißt es u.a.: „Es gibt keine Grenze, unterhalb derer Passivrauchen unbedenklich wird“. Insofern verursacht das Nichtraucherschutzgesetz potentiell eine Verschiebung der Problematik des Passivrauchens, die es ursprünglich beseitigen wollte, mit dem Unterschied, dass nun Anwohner unfreiwillig Passivrauch nebst Lärmbelästigung ausgesetzt werden, wohingegen Menschen sich zuvor freiwillig dem Rauch in entsprechenden Lokalitäten ausgesetzt haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3946 2 1. Plant die rot-grüne Landesregierung ein Lüftungsverbot für Wohnungen in der Nähe entsprechender Lokalitäten? Nein. 2. Welche Maßnahmen plant die rot-grüne Landesregierung zum Schutz der An- wohner vor Passivrauch und Lärmbelästigung, ohne die Freiheit von Anwohnern , Kneipen- und Gaststättenbesitzern sowie -besuchern weiter unhaltbar einzuschränken ? Eine signifikante Zunahme von Beschwerden durch Anwohnerinnen und Anwohner über Belästigungen durch Passivrauch und Lärm als Folge des neuen Nichtraucherschutzgesetzes ist der Landesregierung nicht bekannt. Es sind daher keine Maßnahmen geplant. 3. Hält es die rot-grüne Landesregierung für Anwohner nicht für vorteilhaft, wenn sich Gäste entsprechender Lokalitäten in diesen Lokalitäten freiwillig dem Rauchen aussetzen und dadurch die Passivrauchbelastung vor Wohnungen zum Schutze der unfreiwillig betroffenen Anwohner vermieden wird, da dadurch der Tabakkonsum vor den Lokalitäten minimiert bzw. beseitigt wäre? Nein. 4. Welche Summe investierte die rot-grüne Landesregierung seit 2010 jährlich im Rahmen des Nichtraucherschutzes? Investitionen im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes sind nicht erfolgt. 5. Wann nimmt die rot-grüne Landesregierung das Nichtraucherschutzgesetz wie- der zurück? Es ist nicht beabsichtigt, das Nichtraucherschutzgesetz zurückzunehmen.