LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3960 10.09.2013 Datum des Originals: 09.09.2013/Ausgegeben: 13.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1363 vom 20. Juni 2913 des Abgeordneten Thomas Kufen CDU Drucksache 16/3364 Streichung des Ökologieprogramms Emscher-Lippe in Mülheim an der Ruhr Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1363 mit Schreiben vom 9. September 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Dem Vernehmen nach will die Landesregierung – MKUNLV – das Ökologieprogramm Emscher -Lippe (ÖPEL) zusammenstreichen, keine Neubewilligungen mehr genehmigen und darüber hinaus auch die Förderung begonnener Projekte nicht fortführen. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist weder in der aktuellen noch für die kommende EU-Förderperiode vorgesehen, das Ökologieprogramm Emscher Lippe entfallen zu lassen. Nach dem aktuellen Stand des derzeit in Erarbeitung befindlichen operationellen Programms für die Umsetzung des EFRE in NRW von 2014 – 2020 wird daher auch für ein Ökologieprogramm Emscher Lippe wieder ein Förderzugang eingeplant. Im Verlauf der aktuellen Förderperiode 2007 – 2013 wurden die insgesamt zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel sukzessive bewilligt und in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang sind im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher Lippe bis dato für insgesamt 51 Projekte knapp 60 Millionen Euro (30 Mio. Euro EU-Mittel plus Landesmittel in Höhe von ebenfalls 30 Mio. Euro) bewilligt worden. Da sich die Förderperiode dem Ende nähert, werden auch die Fördermittel knapper. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3960 2 1. Welche Projekte sind zurzeit unter Einbeziehung der Förderung im Rahmen des ÖPEL in Mülheim an der Ruhr geplant? Für Mülheim liegt im Rahmen des ÖPEL zurzeit für das Projekt „Radweg Rheinische Bahn“ in der Trägerschaft des Regionalverbandes Ruhr ein Förderantrag für den sog. Bauabschnitt 2b vor. 2. Welche Projekte sollen nicht mehr bewilligt bzw. in voller Höhe ausfinanziert werden? Aktuell können Projekte aus dem EFRE nur im Rahmen rückfließender Mittel bewilligt werden (siehe Vorbemerkung und Antwort zur Frage 4). Welche Projekte bewilligt werden können , hängt dabei insbesondere von der Höhe der Rückflüsse ab. Das Projekt „Radweg Rheinische Bahn / BA 2b“ ist inzwischen aus EFRE- Rückflüssen und mit entsprechender Landeskofizinanzierung im ÖPEL bewilligt worden. 3. Wie gedenkt die Landesregierung die Folgen des Wegfalls der Förderung nach ÖPEL für die betroffenen Projekte zu kompensieren? Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, ist vorgesehen, dass eine Förderung nach dem ÖPEL fortgeführt wird. 4. Wie begründet die Landesregierung ihre Kehrtwende bei der Steuerung der Mit- tel aus den Europäischen Kohäsionsfonds, z.B. dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)? Es gibt keine „Kehrtwende“ bei der Steuerung der Mittel aus dem EFRE. Im Verlauf der aktuellen Förderperiode wurden die insgesamt zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel sukzessive bewilligt und in Anspruch genommen. Je mehr sich die Förderperiode dem Ende nähert, desto knapper werden die Fördermittel. Seit Mitte April 2013 sind die EFRE-Mittel vollständig mit bewilligten Projekten belegt. Weitere Fördervorhaben können nur noch dann bewilligt werden, sobald Rückflüsse entstehen. Sie sind allerdings nur schwer kalkulierbar. Aufgrund von prognostizierten Rückflüssen stehen dem Umweltministerium voraussichtlich nur noch rund 40 Mio. Euro zur Verfügung. Die ursprüngliche von der EFRE-Verwaltungsbehörde vorgelegte, ressortabgestimmte Planungsgrundlage belief sich für Vorhaben des Umweltministeriums zum 20.07.2011 auf 155,6 Mio. Euro (siehe Vorlage 16/360). Hiervon sind zum Stichtag 22.07.2013 rund 57 Mio. Euro bewilligt worden. Bei der vor diesem Hintergrund vorzunehmenden Prioritätensetzung sind notwendigerweise – auch mit Blick auf die Sicherung bestehender Arbeitsplätze – zuerst bestehende Verpflichtungen sowie die Umsetzung der Koalitionsvertragspriorität KWK vorrangig zu erfüllen. In weiteren Tranchen können im Rahmen der Rückflüsse weitere noch in dieser Förderperiode im EFRE prioritär zu bewilligende Projekte berücksichtigt werden.