LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3977 11.09.2013 Datum des Originals: 11.09.2013/Ausgegeben: 16.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1550 vom 13. August 2013 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/3786 Nordrhein-Westfalens Beitrag zur Datei „Gewalttäter Sport“ Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1550 mit Schreiben vom 11. September 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 1994 führt das Bundeskriminalamt auf Grundlage des BKA-Gesetzes die durch Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren eingerichtete Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. In dieser Volltext-Datei werden Personen gespeichert, die aufgrund der in der Fußnote [1] aufgeführten Anlässe im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind. Die Datei soll der Verhinderung von Straftaten, insbesondere im Rahmen von Fußballspielen , durch recherchefähige Erfassung relevanter Anlässe dienen. Zugriff auf diese Verbunddatei haben die Polizeibehörden der Länder, das BKA sowie die Bundespolizei. In der Datei waren am 9. März 2012 Personendaten, Personengebundene Hinweise, Personenbeschreibungen , zusätzliche Personeninformationen, Maßnahmedaten, Fallgrunddaten und zum Teil auch Lichtbilder von 13.032 Personen erfasst, gegen die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen ermittelt wurde (siehe Drucksache 17/9003 des Deutschen Bundestages). Da für die Eintragung das Tatortprinzip gilt und nur die Behörde, die Daten zu einer Person eingegeben hat, befugt ist, diese zu ändern, zu berichtigen oder zu löschen, haben die Länder und deren Polizeibehörden einen sehr großen Einfluss auf die Datei. Zudem sind sehr viele Fußballvereine in NRW beheimatet und es kann vermutet werden, dass ein großer Anteil der Daten von NRW-Polizeibehörden in die Datei eingetragen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3977 2 1. Wie viele Fußballanhänger aus NRW sind gegenwärtig in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ gespeichert? (Bitte nach Vereinsanhängerschaft aufschlüsseln) Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist Bestandteil des Informationssystems der Polizei (INPOL). Da Daten zu Wohnorten in diesem System nicht regelmäßig gespeichert werden, ist eine vollumfängliche automatisierte Recherche zu den erbetenen Daten nicht möglich. Eine Sondererhebung, die eine händische Auswertung aller theoretisch in Betracht kommenden Vorgänge erfordern würde, ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie viele Fußballfans wurden jeweils zu den in Fußnote [1] angegebenen Anläs- sen von NRW-Behörden in die Datei „Gewalttäter Sport“ eingetragen? (Bitte mit Zahlenangaben und Fälle aufschlüsseln nach eingeleiteten oder abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sowie rechtskräftigen Verurteilungen) Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden wurden in der Datei „Gewalttäter Sport“ 8 690 Speicherungen zu insgesamt 5 513 Personen vorgenommen. Eine Aufschlüsselung nach den Speicherungsanlässen gemäß Nummer 2.2, erster bis vierter Spiegelstrich, der Errichtungsanordnung ergibt sich aus der Anlage. Der Sachstand des Ermittlungsverfahrens sowie dessen Ausgang werden nicht standardisiert erfasst. Darüber hinaus besteht keine Recherchemöglichkeit zu diesen Daten. Eine Sondererhebung, die landesweit eine händische Auswertung aller in Betracht kommenden Vorgänge erfordern würde, ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. In welcher Art und Weise erfolgen Zugriffe auf die Datei während der laufenden Polizeieinsätze bei Spielbegegnungen (Bitte aufschlüsseln nach durchschnittlicher Anzahl der Zugriffsberechtigten, und ob der Zugriff mit mobilen oder stationären Endgeräten erfolgt) Im Rahmen polizeilicher Einsatzmaßnahmen aus Anlass von Fußballspielen werden Angehörige der Fußballproblemfanszenen regelmäßig durch Einsatzkräfte kontrolliert. Die zu diesem Zweck nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Strafprozessordnung erhobenen Personaldaten werden mit dem INPOL-System abgeglichen. Der Datenabgleich erfolgt dabei nahezu ausschließlich über Funkabfragen. Eine Nutzung von mobilen Geräten ist die Ausnahme. INPOL-Überprüfungen sind von zugriffsberechtigten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie Regierungsangestellten von allen PC-Clients im CN-POL-Netzwerk (gesichertes polizeiinternes Netz) möglich. 4. Wie häufig werden Daten aus der Verbunddatei in andere landeseigene Daten- banken übernommen? (Bitte die Datenbanken benennen und Rechtsgrundlage für einzelne Bearbeitungsschritte aufzeigen, z. B. Entnahme, Zweckbindung, Löschung u. s. w.) In Nordrhein-Westfalen findet eine Übernahme aus der Datei „Gewalttäter Sport“ zur weiteren Nutzung in landeseigenen Datenbanken nicht statt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3977 3 5. Wie stellt die eintragende Behörde, der nach § 12 Absatz 2 BKAG die datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationssystem obliegt, die Aktualität der Daten sicher? (Bitte Rechtsgrundlage nach Anlass, siehe Fußnote [1] aufschlüsseln) Die datenbesitzende Polizeibehörde gewährleistet die Aktualität der Daten nach folgenden Maßgaben: Die Rechtsgrundlagen für die Führung der Datei „Gewalttäter Sport“ sowie die Datenanlieferung durch die Bundespolizei, die Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt ergeben sich aus den §§ 8, 10 und 13 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) sowie den §§ 10 und 9 der BKA-Daten-Verordnung (BKADV). Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die gespeicherten Daten, namentlich für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der Eingabe sowie die Richtigkeit oder Aktualität der Daten, trägt die Stelle, die sie unmittelbar eingegeben hat (§ 12 Abs. 2 Satz 1 BKAG). Die Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind (§ 32 Abs. 1, 9 Satz 1 BKAG). Die Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist (§ 32 Abs. 2, 9 Satz 1 BKAG). Sobald eine datenbesitzende Polizeibehörde Kenntnisse von zu ändernden Daten erhält, ist sie aufgrund der vorgenannten Regelungen verpflichtet, die Aktualität (damit auch die Richtigkeit ) der Daten zu gewährleisten. In der Praxis leiten die Polizeibehörden ihnen vorliegende Erkenntnisse in Bezug auf unrichtige oder zu löschende Daten an die datenbesitzende Polizeibehörde weiter, die dann die Änderung in der Datei „Gewalttäter Sport“ sicherstellt. Datei "Gewalttäter Sport" Datenbestand NRW Speicherungsanlässe Stand: 19.08.2013 Aufschlüsselung Anzahl Summe Gemäß Nr. 2.2. erster Spielgelpunkt der EAO "Gewalttäter Sport" (eingeleitete Ermittlungsverfahren ...) 6135 Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben 2.176 Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Schadens 106 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 30 gefährliche Eingriffe in den Verkehr 42 Störung öffentlicher Betriebe 5 Nötigung 10 Verstöße gegen das Waffengesetz 20 Verstöße gegen das Sprenstoffgesetz 609 Landfriedensbruch 2.218 Hausfriedensbruch 253 Gefangenenbefreiung 48 Diebstahls- und Raubdelikte 196 Missbrauch von Notrufeinrichtungen 3 Handlungen nach § 27 Abs. 2 Versammlungsgesetz 129 Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 31 Volksverhetzung 17 Beleidigung 242 Gemäß Nr. 2.2. zweiter Spielgelpunkt der EAO "Gewalttäter Sport" (ppM) 2539 Ingewahrsamnahme 1840 Personalienfeststellung 319 Platzverweis 380 Gemäß Nr. 2.2. dritter Spielgelpunkt der EAO "Gewalttäter Sport" (Sicherstellungen/Beschlagnahmen von Waffen/gefährlichen Gegenständen) 16 Sicherstellung gefährlicher Gegenstände 13 Sicherstellung von Waffen 3 Gemäß Nr. 2.2. vierter Spielgelpunkt der EAO "Gewalttäter Sport" (Dateien des Auslandes) 0 GESAMTSUMME 8690 Betroffene PERSONEN 5513