LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3981 11.09.2013 Datum des Originals: 11.09.2013/Ausgegeben: 16.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1358 der Abgeordneten Claudia Middendorf CDU Drucksache 16/3354 Landesregierung streicht Ökologieprogramm Emscher-Lippe Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1358 mit Schreiben vom 11. September 2013 namens der Landesregierung im Eivernehmen mit dem Finanzminister, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Dem Vernehmen nach will die Landesregierung - MUNLV- das Ökologieprogramm EmscherLippe (ÖPEL) zusammenstreichen, keine Neubewilligungen mehr genehmigen und sogar die Förderung begonnener Projekte nicht fortführen. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist weder in der aktuellen noch für die kommende EU-Förderperiode vorgesehen, das Ökologieprogramm Emscher Lippe entfallen zu lassen. Nach dem aktuellen Stand des derzeit in Erarbeitung befindlichen operationellen Programms für die Umsetzung des EFRE in NRW von 2014 – 2020 wird daher auch für ein Ökologieprogramm Emscher Lippe wieder ein Förderzugang eingeplant. Im Verlauf der aktuellen Förderperiode 2007 – 2013 wurden die insgesamt zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel sukzessive bewilligt und in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang sind im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher Lippe bis dato für insgesamt 51 Projekte knapp 60 Millionen Euro (30 Mio. Euro EU-Mittel plus Landesmittel in Höhe von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3981 2 ebenfalls 30 Mio. Euro) bewilligt worden. Da sich die Förderperiode dem Ende nähert, werden auch die Fördermittel knapper. 1. Welche Projekte sind derzeit zur Förderung im Rahmen des ÖPEL in Dortmund vorgesehen? Für Dortmund liegen für die aktuelle Förderperiode im Rahmen des ÖPEL derzeit keine Förderanträge für neue Projekte oder zur Aufstockung von bewilligten Projekten vor. Dies gilt auch für das Projekt „Gartenstadtradweg“ in der Trägerschaft des RVR, für das der RVR mitgeteilt hat, dass er dieses Projekt nicht mehr in der laufenden Förderperiode verfolgt. 2. Welche Projekte können nicht mehr bewilligt bzw. in voller Höhe ausfinanziert werden? Aktuell können Projekte aus dem EFRE nur im Rahmen rückfließender Mittel bewilligt werden (siehe Vorbemerkung und Antwort zur Frage 4). Welche Projekte bewilligt werden können , hängt dabei insbesondere von der Höhe der Rückflüsse ab. 3. Wie gedenkt die Landesregierung den Wegfall der Förderung nach ÖPEL zu kompensieren? Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, ist vorgesehen, dass eine Förderung nach dem ÖPEL fortgeführt wird. 4. Wie begründet die Landesregierung ihre Kehrtwende bei der Steuerung der Mittel aus den Europäischen Kohäsionsfonds, z.B. dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)? Es gibt keine „Kehrtwende“ bei der Steuerung der Mittel aus dem EFRE. Im Verlauf der aktuellen Förderperiode wurden die insgesamt zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel sukzessive bewilligt und in Anspruch genommen. Je mehr sich die Förderperiode dem Ende nähert, desto knapper werden die Fördermittel. Seit Mitte April 2013 sind die EFRE-Mittel vollständig mit bewilligten Projekten belegt. Weitere Fördervorhaben können nur noch dann bewilligt werden, sobald Rückflüsse entstehen. Sie sind allerdings nur schwer kalkulierbar. Aufgrund von prognostizierten Rückflüssen stehen dem Umweltministerium voraussichtlich nur noch rund 40 Mio. Euro zur Verfügung. Die ursprüngliche von der EFRE-Verwaltungsbehörde vorgelegte, ressortabgestimmte Planungsgrundlage belief sich für Vorhaben des Umweltministeriums zum 20.07.2011 auf 155,6 Mio. Euro (siehe Vorlage 16/360). Hiervon sind zum Stichtag 22.07.2013 rund 57 Mio. Euro bewilligt worden. Bei der vor diesem Hintergrund vorzunehmenden Prioritätensetzung sind notwendigerweise – auch mit Blick auf die Sicherung bestehender Arbeitsplätze – zuerst bestehende Verpflichtungen sowie die Umsetzung der Koalitionsvertragspriorität KWK vorrangig zu erfüllen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3981 3 In weiteren Tranchen können im Rahmen der Rückflüsse weitere noch in dieser Förderperiode im EFRE prioritär zu bewilligende Projekte berücksichtigt werden.