LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4004 17.09.2013 Datum des Originals: 16.09.2013/Ausgegeben: 20.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1563 vom 15. August 2013 der Abgeordneten Marc Lürbke und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/3818 Personalstruktur der Polizei in Ostwestfalen-Lippe: Altersstruktur Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage ^1563 mit Schreiben vom 16. September 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das MIK vermeidet es augenscheinlich bewusst seit längerem, auf parlamentarische Anfragen die Zahl der in den einzelnen Kreispolizeibehörden (KPB) in NRW tatsächlich Beschäftigten mitzuteilen und nennt allein die den KPB zugewiesenen Stellen nach der sog. Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV). Entscheidend ist indes nicht nur, wie viele Stellen einer Behörde zugewiesen sind, sondern auch gerade die tatsächliche Ist-Besetzung, d.h. die in jeder einzelnen KPB tatsächlich vorhandene Personalstärke bzw. verfügbare Beschäftigtenzahl nach Kopfzahl sowie Arbeitskraftanteile zu einem bestimmten Stichtag. Dass eine genaue Angabe dieser Ist-Besetzung / Personalstärke in den einzelnen KPB, den dortigen einzelnen Direktionen und sogar den vorhandenen einzelnen Dienststellen/Wachen möglich ist, zeigen nicht nur die exakt für jede KPB aufgeschlüsselten Pensionierungszahlen und Krankenzahlen, sondern auch die sogar seitens der Landesregierung auf Kommastellen ausgewiesenen Durchschnittsalter in den einzelnen Kreispolizeibehörden (vgl. etwa Drs.15/4037), denn diese Zahlen beziehen sich auf dort konkret vorhandene Köpfe und nicht Stellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit nachfolgenden Fragen von der Landesregierung die Benennung der Ist-Besetzung in Gegenüberstellung zu den Stellenzahlen (Stichtags-Darstellung anhand frei gewählten Stichtags innerhalb der Beantwortungsfrist der Kleinen Anfrage) für die KPB und einzelnen Direktionen und Dienstellen / PW beansprucht wird! Auch wenn die Entscheidung über den innerbehördlichen Einsatz des zur Verfügung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4004 2 stehenden Personals in den einzelnen Aufgabenbereichen sowie Schwerpunktsetzungen bei den Kreispolizeibehörden liegt, ist das Parlament über den von den einzelnen KPB vorgenommenen Einsatz sowie Schwerpunktsetzungen mit aussagekräftigen Zahlen zu informieren . Nur wenn die tatsächliche Personalstruktur in den einzelnen KPB und dort in den einzelnen Direktionen bekannt ist, kann das Parlament eine ausreichende eigene politische Bewertung vornehmen. Dies gilt sowohl etwa für die Frage der Sicherstellung der Qualität polizeilicher Arbeit vor Ort und eines bedarfsgerechten Nachersatzes als auch der Beurteilung der Einsatzreaktionszeiten einer Behörde, für die u.a. die Anzahl der jeweils zur Einsatzwahrnehmung verfügbaren Kräfte entscheidend ist. Zudem werden die Kreispolizeibehörden ausweislich Drs. 16/3682 voraussichtlich ab diesem Jahr erstmalig dazu aufgefordert sein, die dort näher genannten Zielvorgaben bei der Besetzung des erforderlichen Nachersatzes ihrer Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität und Verkehr zu berücksichtigen. Langfristiges Ziel sei es demnach, in allen kernaufgabenorientierten Direktionen (Gefahrenabwehr /Einsatz, Kriminalität und Verkehr) eine annähernd ausgewogene Altersstruktur unter Berücksichtigung der besonderen polizeifachlichen Anforderungen zu gewährleisten. Auf längere Sicht solle erreicht werden, dass insbesondere in den Direktionen Gefahrenabwehr /Einsatz mindestens 60 % der dort insgesamt verwendeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten und in den Direktionen Kriminalität mindestens 30 % der dort insgesamt verwendeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nicht älter als 41 Jahre alt sind. Für die Direktionen Kriminalität der Kriminalhauptstellen (Behörden mit besonderen Aufgaben bei der Kriminalitätsbekämpfung) soll zukünftig zudem ein Zielwert von 15 % an Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die nicht älter als 31 Jahre alt sind, gelten. Auch im Bereich Verkehr ist langfristig eine annähernd ausgewogene Altersstruktur zu gewährleisten. Es werde sichergestellt, dass die Personalstruktur der Polizei in Nordrhein-Westfalen insgesamt nachhaltig verjüngt und deren hohe Leistungsfähigkeit auch zukünftig erhalten werde. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleinen Anfragen 1559 bis 1564 der Abgeordneten Marc Lürbke und Kai Abruszat von der FDP-Fraktion befassen sich alle mit der Situation der Polizei in Ostwestfalen-Lippe und bilden einen inhaltlich zusammenhängenden Fragenkatalog. Die Beantwortung der im Kontext zu betrachtenden 30 Fragen übersteigt die Bearbeitungsmöglichkeiten, die durch die Fristsetzung zur Beantwortung Kleiner Anfragen gegeben sind. Die Beantwortung von Fragen , die Sonderauswertungen, Rückfragen und Erhebungen in den Kreispolizeibehörden erforderlich gemacht hätten, war deshalb nicht leistbar. Der Stichtag für landesweite Auswertungen zur Personalsituation in den Kreispolizeibehörden (KPB) mit den sogenannten Funktions- und Verwendungsübersichten (Strukturdaten) ist seit den 90iger Jahren der 01.10. eines Jahres. Diese ohnehin sehr umfangreichen Auswertungen ziehen aufwendige Plausibilitäts- und Validitätsprüfungen - auch in den KPB - nach sich. Eine aktuelle Darstellung der Personalsituation zu einem Stichtag innerhalb der Beantwortungsfrist der Kleinen Anfrage ist daher nicht möglich. Die nachfolgend dargestellten Daten beziehen sich daher auf den 01.10.2012. Die nächste landesweite Auswertung wird nach Abschluss des Nachersatz- und Versetzungsverfahrens 2013 zum 01.10.2013 erstellt, die Ergebnisse sind voraussichtlich im November dieses Jahres verfügbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4004 3 Die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) ist das seit 1996 ge-nutzte Berechnungsmodell zur Personalverteilung der Polizei NRW. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo landesweit die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien (Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen ), der Verteilschlüssel für das im Nachersatz-verfahren tatsächlich zu verteilende Personal festgelegt. Weil der tatsächliche Personalbestand der Polizei ständigen Schwankungen unterliegt, eine Berechnungsgrundlage jedoch langfristigen Bestand haben muss, ist eine Zielsollstärke aller KPB von 37.500 Planstellen seit 2007 festgelegt. Die BKV unterscheidet dabei nicht zwischen Planstellen für Verwaltungsbeamtinnen/-beamte und Polizeivollzugsbeamtinnen/- beamte. Eine Annäherung zwischen der Berechnungsgröße der BKV und dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Personal ergibt sich durch das jährliche Nachersatzverfahren, durch das die Nachwuchskräfte der Polizei ihrer Erstverwendung zugeführt und Versetzungsverfahren aus persönlichen und dienstlichen Gründen realisiert werden. Hinzukommen ca. 4.000 Stellen für Regierungsbeschäftigte. Diese bilden zusammen mit den Planstellen das sog. Verteilpotential. Bezüglich der Erläuterungen zur weiteren Systematik der BKV wird auf die LandtagsDrucksache 15/148 verwiesen. Ungeachtet dessen werden entsprechend der Fragestellungen auch das tatsächliche Planstellen -Ist und die Kopfzahlen ausgewiesen. Es wird allerdings daraufhin hingewiesen, dass die Betrachtung von Kopfzahlen im Zusammenhang mit Fragen zur Personalstärke in der Aussagekraft beschränkt ist. Zielführender ist die Verwendung von Stellen bzw. Stellenäquivalenten, da nur so das Arbeitszeitvolumina von Teilzeitbeschäftigten realistisch abgebildet wird. Gleichwohl lassen sich Betrachtungen, z. B. die Entwicklung der Altersstruktur in den KPB, nur anhand von Kopfzahlen aussagekräftig berechnen und darstellen. Insofern wird auch weiterhin abhängig von den jeweiligen Auswerteerfordernissen und der erforderlichen Aussagekraft wahlweise zwischen der möglichen Darstellung von Stellen und Kopfzahlen differenziert werden müssen. Für eine vergleichende Betrachtung der Entwicklung der Personalstärke in den KPB auf Landesebene - insbesondere über einen längeren Zeitraum - erweist sich lediglich die Darstellung gemessen an den Ergebnissen der BKV als geeignet. 1. Wie ist die Altersstruktur derzeit in den sieben Kreispolizeibehörden (KPB) in Ostwestfalen-Lippe (OWL) im Vergleich zu den anderen KPB in NRW? Unter Hinweis auf die Vorbemerkung: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4004 4 ALTERSSTRUKTUR (01.10.2012) KPB Alter Ø Behörde KPB Alter Ø Behörde Bochum 44,18 Wuppertal 42,66 Dortmund 42,79 Kleve 47,09 Hagen 45,15 Mettmann 42,91 Hamm 47,08 Rhein-Kreis Neuss 44,12 Märkischer Kreis 43,97 Viersen 48,69 Hochsauerlandkreis 48,95 Wesel 45,26 Olpe 48,43 Aachen 44,95 Ennepe-Ruhr-Kreis 44,04 Bonn 47,45 Siegen-Wittgenstein 46,34 Köln 41,60 Soest 47,12 Rhein-Erft-Kreis 43,75 Unna 46,43 Rheinisch-Berg.-Kreis 43,97 Bielefeld 45,72 Düren 46,09 Lippe 47,17 Euskirchen 49,15 Gütersloh 44,85 Oberbergischer Kreis 48,04 Herford 46,59 Heinsberg 48,98 Höxter 50,10 Rhein-Sieg-Kreis 47,38 Minden-Lübbecke 48,84 Gelsenkirchen 44,67 Paderborn 47,21 Münster 45,40 Düsseldorf 42,09 Recklinghausen 45,41 Duisburg 45,50 Borken 48,13 Essen 44,83 Coesfeld 48,28 Krefeld 43,82 Steinfurt 49,24 Mönchengladbach 44,10 Warendorf 44,95 Oberhausen 45,71 ALLE KPB 44,79 2. Wie ist die Altersstruktur derzeit jeweils in den vier Direktionen der sieben KPB in OWL im Vergleich zu den anderen KPB in NRW (bitte Ausweisung der Zahl der Mitarbeiter und des Altersdurchschnitts für alle sieben KPB in OWL und im Vergleich für die anderen 40 KPB in NRW zum Vergleich)? Unter Hinweis auf die Vorbemerkung sind die entsprechenden Auswertungen als Anlage beigefügt. 3. Wie hoch sind die Pensionierungszahlen seit dem Jahre 2000 für alle einzelnen sieben KPB in OWL im Vergleich zu den anderen KPB in NRW? Entsprechende Zahlen liegen dem Ministerium für Inneres und Kommunales nicht vor. Für die Beamtinnen und Beamten sind den Polizeibehörden entsprechend des jeweiligen Beschäftigungsumfangs Planstellen(-anteile) zugewiesen. Freie, d.h. unbesetzte Planstellen sind in den Polizeibehörden nicht vorhanden, da diese von den Polizeibehörden entsprechend zum Abzug gemeldet werden. Die Gründe, die zum Freiwerden einer Planstelle / eines Planstellenanteils führen, sind vielfältig (z.B. wenn der/die bisherige Stelleninhaber/in aus dem Landesdienst ausscheidet oder durch Eintritt in den Ruhestand, durch Versetzung in den Ruhestand, Versetzung zu einem anderen Dienstherren, durch Entlassung, durch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4004 5 Tod, Ermäßigung der Arbeitszeit aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen, durch haushaltstechnische Umbuchung u.a.). Diese Gründe sind hier nicht bekannt, da es für die zentrale Steuerung allein auf die Anzahl der freigewordenen Planstellen(-anteile) ankommt. Daher kann eine Ermittlung der durch Pensionierung freigewordenen Planstellen(-anteile) hier nicht vorgenommen werden. 4. Wie hoch sind die aktuellen prognostischen Pensionierungszahlen für die Jahre 2013 bis 2026 für die einzelnen sieben KPB in OWL im Vergleich zu den anderen KPB in NRW? Die Pensionierungszahlen bis 2017 wurden mit der Landtags-Drucksache 16/167 vorgelegt. Eine Auswertung der Pensionierungen bis 2021 - die 2011 in den KPB als Grundlage für die Berechnungen im Nachersatzverfahren erhoben wurden - ist als Anlage beigefügt. Daten bis 2026 im Sinne der Fragestellung liegen hier aktuell nicht vor. Eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung ist frühestens für das Jahr 2015 vorgesehen. 5. Wie hoch sind die aktuellen prognostischen Pensionierungszahlen für die Jahre 2013 bis 2026 jeweils für die vier Direktionen der sieben KPB in OWL im Vergleich zu den anderen KPB in NRW? Unter Hinweis auf die Vorbemerkung liegen diese Daten zentral nicht vor. Anlage zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 1563 (Drucksache 16/3818) ALTERSSTRUKTUR DIREKTIONEN (01.10.2012) Direktion GE Direktion K KPB Alter Ø Personen Alter Ø Personen Bochum 41,05 1034,00 48,43 390,00 Dortmund 39,76 1199,00 46,32 523,00 Hagen 41,75 209,00 46,15 155,00 Hamm 44,28 205,00 50,96 76,00 Märkischer Kreis 40,21 381,00 48,55 157,00 Hochsauerlandkreis 47,17 242,00 51,59 81,00 Olpe 47,29 121,00 48,23 35,00 Ennepe-Ruhr-Kreis 40,54 185,00 48,26 70,00 Siegen-Wittgenstein 44,25 260,00 48,11 101,00 Soest 45,20 252,00 48,56 98,00 Unna 44,04 272,00 49,27 123,00 Bielefeld 43,07 593,00 48,79 278,00 Lippe 45,49 247,00 49,03 89,00 Gütersloh 41,44 299,00 49,27 132,00 Herford 44,06 196,00 50,43 69,00 Höxter 49,65 124,00 51,00 41,00 Minden-Lübbecke 47,36 240,00 51,07 96,00 Paderborn 44,82 283,00 50,87 102,00 Düsseldorf 38,54 1315,00 45,13 517,00 Duisburg 42,56 666,00 47,10 317,00 Essen 41,59 1121,00 49,89 414,00 Krefeld 38,66 262,00 49,70 161,00 Mönchengladbach 40,28 417,00 49,97 157,00 Oberhausen 42,70 224,00 47,64 131,00 Wuppertal 39,15 931,00 48,19 311,00 Kleve 45,56 301,00 49,88 108,00 Mettmann 39,71 421,00 46,50 173,00 Rhein-Kreis Neuss 40,81 367,00 47,58 151,00 Viersen 46,92 253,00 50,52 114,00 Wesel 41,38 417,00 50,18 200,00 Aachen 41,74 666,00 47,66 379,00 Bonn 45,54 721,00 49,62 322,00 Köln 38,41 2162,00 45,86 902,00 Rhein-Erft-Kreis 40,51 423,00 47,98 183,00 Rheinisch-Berg.-Kreis 40,47 207,00 48,52 83,00 Düren 43,63 243,00 48,95 101,00 Euskirchen 47,27 155,00 51,15 52,00 Oberbergischer Kreis 45,53 190,00 51,15 73,00 Heinsberg 46,84 207,00 51,11 87,00 Rhein-Sieg-Kreis 45,73 281,00 48,79 127,00 Gelsenkirchen 40,99 430,00 50,49 137,00 Münster 42,13 581,00 49,99 278,00 Recklinghausen 42,26 863,00 49,81 374,00 Borken 45,94 311,00 49,65 153,00 Coesfeld 46,13 177,00 50,20 75,00 Steinfurt 48,01 380,00 50,17 153,00 Warendorf 42,43 213,00 47,76 95,00 ALLE KPB 41,91 21247,00 48,34 8944,00 Anlage zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 1563 (Drucksache 16/3818) ALTERSSTRUKTUR DIREKTIONEN (01.10.2012) Direktion V Direktion ZA KPB Alter Ø Personen Alter Ø Personen Bochum 51,85 138,00 47,88 112,00 Dortmund 46,12 420,00 45,07 153,00 Hagen 53,18 39,00 49,27 44,00 Hamm 53,00 31,00 49,26 31,00 Märkischer Kreis 51,35 75,00 51,38 16,00 Hochsauerlandkreis 53,81 37,00 51,00 12,00 Olpe 53,24 21,00 55,67 6,00 Ennepe-Ruhr-Kreis 50,35 37,00 51,92 12,00 Siegen-Wittgenstein 53,79 39,00 51,00 11,00 Soest 55,10 40,00 47,50 14,00 Unna 49,94 50,00 51,75 20,00 Bielefeld 48,91 195,00 45,99 74,00 Lippe 51,80 44,00 49,71 14,00 Gütersloh 51,78 58,00 45,09 11,00 Herford 49,79 43,00 50,56 18,00 Höxter 53,13 24,00 46,64 14,00 Minden-Lübbecke 51,27 49,00 50,78 18,00 Paderborn 52,96 53,00 44,89 18,00 Düsseldorf 46,21 574,00 46,10 168,00 Duisburg 51,05 77,00 48,16 103,00 Essen 52,62 130,00 48,51 126,00 Krefeld 47,70 57,00 47,26 53,00 Mönchengladbach 51,52 54,00 47,88 59,00 Oberhausen 51,36 47,00 49,20 35,00 Wuppertal 50,50 113,00 47,99 105,00 Kleve 49,96 46,00 48,33 21,00 Mettmann 49,25 72,00 52,74 23,00 Rhein-Kreis Neuss 50,61 72,00 49,03 33,00 Viersen 53,06 48,00 49,15 20,00 Wesel 50,67 78,00 50,10 31,00 Aachen 51,32 84,00 49,40 115,00 Bonn 53,48 75,00 49,56 95,00 Köln 44,30 595,00 45,94 296,00 Rhein-Erft-Kreis 51,22 65,00 45,77 22,00 Rheinisch-Berg.-Kreis 50,39 41,00 47,21 14,00 Düren 52,86 49,00 45,48 25,00 Euskirchen 53,45 33,00 51,00 12,00 Oberbergischer Kreis 52,33 45,00 50,56 16,00 Heinsberg 53,55 42,00 51,00 15,00 Rhein-Sieg-Kreis 51,73 45,00 49,36 25,00 Gelsenkirchen 53,34 47,00 50,16 58,00 Münster 46,96 260,00 48,08 80,00 Recklinghausen 53,06 124,00 46,27 93,00 Borken 55,23 56,00 50,00 31,00 Coesfeld 53,33 33,00 51,12 17,00 Steinfurt 54,35 54,00 50,19 21,00 Warendorf 50,11 46,00 45,42 12,00 ALLE KPB 49,18 4455,00 47,83 2322,00 Anlage zur Frage 4 der Kleinen Anfrage 1563 (Drucksache 16/3818) KPB 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bochum 26 45 39 44 40 43 62 69 65 Dortmund 37 32 41 49 47 49 80 89 82 Hagen 11 10 16 11 15 9 22 21 20 Hamm 10 10 13 14 17 16 18 13 8 Märkischer Kreis 14 16 13 12 27 18 28 18 27 Hochsauerlandkreis 11 6 14 19 16 27 26 18 18 Olpe 6 5 7 6 7 13 8 10 12 Ennepe-Ruhr-Kreis 4 7 9 9 12 13 9 15 17 Siegen-Wittgenstein 9 12 13 16 12 13 28 16 21 Soest 13 14 15 23 17 12 20 19 16 Unna 8 15 16 9 10 28 17 20 24 Bielefeld 21 23 23 36 35 43 42 42 51 Lippe 5 6 10 10 13 19 25 22 22 Gütersloh 6 18 10 14 13 21 22 24 20 Herford 8 8 5 14 10 10 16 24 10 Höxter 9 7 13 8 16 16 13 10 13 Minden-Lübbecke 7 3 13 16 18 19 23 25 28 Paderborn 5 13 17 12 26 20 23 18 23 Düsseldorf 37 41 51 59 58 69 79 103 99 Duisburg 17 25 37 40 35 53 63 43 54 Essen 35 46 60 69 44 68 86 68 61 Krefeld 10 12 11 12 15 12 21 23 16 Mönchengladbach 6 20 18 20 26 31 29 18 23 Oberhausen 4 7 14 15 22 22 24 13 15 Wuppertal 22 27 21 35 45 51 68 50 41 Kleve 8 11 9 17 18 24 14 15 15 Mettmann 10 7 17 13 17 24 24 29 39 Neuss 15 15 19 9 26 17 14 40 28 Viersen 7 11 7 14 6 15 30 31 29 Wesel 10 14 10 24 18 23 28 30 36 Aachen 23 24 27 35 34 46 55 64 75 Bonn 22 25 33 31 35 46 56 79 73 Köln 40 58 60 63 71 92 88 134 133 Rhein-Erft-Kreis 13 10 14 12 10 19 24 29 31 Rhein.-Berg. Kreis 2 5 2 11 13 12 15 17 15 Düren 6 9 9 17 13 17 20 13 20 Euskirchen 3 9 5 8 13 12 19 11 17 Oberbergischer Kreis 8 10 8 9 17 13 20 16 22 Heinsberg 11 10 9 14 12 14 14 29 18 Rhein-Sieg-Kreis 4 13 8 9 17 19 21 22 17 Gelsenkirchen 15 14 9 14 20 21 27 34 19 Münster 23 19 33 35 36 26 41 46 55 Recklinghausen 34 37 36 37 59 66 70 60 66 Borken 16 19 16 20 32 25 26 18 22 Coesfeld 11 5 16 13 13 14 9 11 14 Steinfurt 14 28 22 22 32 39 33 30 35 Warendorf 6 9 19 13 8 6 14 14 9