LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4047 19.09.2013 Datum des Originals: 18.09.2013/Ausgegeben: 23.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1524 vom 12. August 2013 der Abgeordneten Kai Abruszat, Henning Höne und Christof Rasche FDP Drucksache 16/3756 Arsen und Blei im Straßenbau – Welche Gefahren bestehen für Anwohner und Umwelt ? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1524 mit Schreiben vom 18. September 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr , der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und alter und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post vom 01. August 2013 berichtet auf der Titelseite, dass in mehreren nordrhein-westfälischen Städten bei Straßenbauarbeiten Materialien verwendet worden seien , die giftige Substanzen wie Blei und Arsen enthalten sollen. In Mönchengladbach war bei einer Überprüfung aufgefallen, dass bei Pflasterarbeiten als Bettungsmaterial von der beauftragten Firma nicht das vorgesehene Naturprodukt eingebaut wurde, sondern ein Material, das nicht den für den Straßenbau zugelassene RecyclingMaterialien entspricht und teilweise deutlich erhöhte Schwermetallkonzentrationen zeigte (bis zu 1.800 mg/kg Arsen und bis zu 23.000 mg/kg Blei). Laut Angaben der Stadt Mönchengladbach gehe in diesem Fall vom Material zwar keine Gefahr für die Anwohner oder Nutzer der betroffenen Straßen oder das Grundwasser aus, weil es vollständig versiegelt unterhalb der geschlossenen Pflasterdecke liege. Ein Aufbruchverbot für die Straßen wurde dennoch verhängt . Bekannt sind bisher Funde in Mönchengladbach, im Rhein-Kreis Neuss und im Kreis Heinsberg . Wie die Rheinische Post berichtet, hat die Landesregierung bereits im Frühjahr 2012 bei sämtlichen Kommunen abgefragt, ob dort ähnliches Material verwendet worden sein könnte. Dabei seien in mehreren Kommunen weitere Funde mit erhöhten Schadstoffwerten gemacht worden. Über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefahren sind die Anwohner bisher im Dunkel gelassen worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4047 2 1. Welche weiteren Fälle von erhöhten Schadstoffwerten in Straßenbaumaterial neben dem Vorfall in Mönchengladbach sind der Landesregierung in nordrheinwestfälischen Kommunen bekannt (bitte jeweils nach Kommunen einzeln mit den einschlägigen Messergebnissen aufführen)? Nach aktuellem Stand sind in den Kommunen Bochum, Herne, Krefeld, Grevenbroich, Mönchengladbach , Essen, Gladbeck und Rösrath sowie in den Kreisen Unna, Kleve, Heinsberg und Düren Ermittlungen zur Verwertung mineralischer Abfälle bei Straßen- und Wegebaumaßnahmen erfolgt. Vorrangige Fallgestaltungen sind die Verwendung als Bettungsmaterial unter Pflasterflächen oder in Leitungsgräben. In einzelnen Fällen hat sich der Einsatz als ordnungsgemäß erwiesen. Teilweise sind Sicherungs - oder Sanierungsmaßnahmen ergriffen worden. In weiteren Fällen laufen die Ermittlungen noch. Einschlägige Messergebnisse liegen den jeweiligen Kommunen vor. 2. Kann die Landesregierung jeweils Gesundheitsgefahren für Anwohner und Ver- kehrsteilnehmer sowie Umweltgefahren wie z.B. Grundwasserverunreinigungen ausschließen (bitte jeweils nach Kommunen einzeln aufführen)? Bei ordnungsgemäßer Anwendung der jeweiligen Vorschriften (siehe Antwort zu Frage 4) sind Gesundheits- und Umweltgefahren auszuschließen. Im Einzelfall werden mögliche Gesundheits - und Umweltgefahren bei unsachgemäßer Anwendung durch die zuständigen Unteren Umweltschutzbehörden ermittelt. Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung sind in zwei vom MKULNV initiierten Dienstbesprechungen zum Erfahrungsaustausch der betroffenen Behörden gegeben worden. Zur Beurteilung dienen die schutzgutbezogenen Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutzverordnung. 3. Welche Sanierungsmaßnahmen hält die Landesregierung jeweils für erforderlich (bitte jeweils mit Kostenschätzung nach Kommunen einzeln aufführen)? Entscheidungen über Sanierungsmaßnahmen treffen die Unteren Bodenschutzbehörden aufgrund der vorstehend genannten bodenschutzrechtlichen Anforderungen. Davon getrennt zu betrachten sind Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen zur Verwendung bestimmter Materialien. 4. Kann die Landesregierung ausschließen, dass auch bei Straßen, bei denen das Land der Baulastträger ist, erhöhte Schadstoffwerte vorkommen? Für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe im Straßen- und straßenbegleitenden Erdbau gelten in Nordrhein-Westfalen die nachfolgend aufgeführten "Verwertererlasse" aus den Jahren 2001 und 2004, die deren umweltverträglichen Einsatz aus Sicht des Gewässer- und des Bodenschutzes regeln: - Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau Gem.RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A 3 - 32-40/45 - und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV - 3 - 953-26308 - IV - 8 - 1573-30052 - v. 9.10.2001 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4047 3 - Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau Gem. RdErl. d. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV - 3 - 953-26308 – IV – 8 – 1573-30052 - und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A 3 - 32-40/45 - v. 9.10.2001 - Anforderungen an den Einsatz von Recyclingbaustoffen im Straßen- und Erdbau Gem. RdErl. d. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV - 3 - 953-26308 – IV – 8 – 1573-30052 - und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A 3 - 32-40/45 - v. 9.10.2001 - Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau Gem. RdErl. d. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV - 3 - 953-26308 – IV – 8 – 1573-30052 - und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A 3 - 32-40/45 - v. 9.10.2001 - Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen- und Erdbau Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV - 3 - 953-26308 – IV – 8 – 1573-30052 - und des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung - III A 3 - 32-40/45 – v. 14.9.2004. Zusätzlich dienen die Eigenüberwachung des Auftragnehmers und die Kontrollprüfungen, die die Straßenbauverwaltung auf der Baustelle vornimmt, dem Nachweis für den vertragskonformen Einbau der entsprechenden Materialien. 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Bekanntwerden des ersten Ver- dachtsfalls ergriffen? Die Landesregierung unterstützt die betroffenen Kommunen mit den o.g. Erfahrungsaustauschen zur Anwendung der vorgenannten rechtlichen und fachlichen Anforderungen. Sie setzt sich außerdem für die Schaffung bundeseinheitlicher Rechtsvorschriften im Rahmen der sogenannten „Mantelverordnung“ des Bundes ein.