LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4048 19.09.2013 Datum des Originals: 17.09.2013/Ausgegeben: 23.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1562 vom 15. August 2013 der Abgeordneten Marc Lürbke und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/3817 Personalstruktur der Polizei in Ostwestfalen-Lippe: tatsächliche Personalstärke Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1562 mit Schreiben vom 17. September 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das MIK vermeidet es augenscheinlich bewusst seit längerem, auf parlamentarische Anfragen die Zahl der in einer KPB tatsächlich Beschäftigten mitzuteilen und nennt allein die den Kreispolizeibehörden (KPB) zugewiesenen Stellen nach der sog. Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV). Entscheidend ist indes nicht, wie viele Stellen einer Behörde zugewiesen sind, sondern die tatsächliche Ist-Besetzung, d.h. die in jeder einzelnen KPB tatsächlich vorhandene Personalstärke bzw. verfüge Beschäftigtenzahl nach Kopfzahl sowie Arbeitskraftanteile zu einem bestimmten Stichtag. Dass eine genaue Angabe dieser Ist-Besetzung / Personalstärke in den einzelnen KPB, den dortigen einzelnen Direktionen und sogar den vorhandenen einzelnen Dienststellen/Wachen möglich ist, zeigen nicht nur die exakt für jede KPB aufgeschlüsselten Pensionierungszahlen und Krankenzahlen, sondern auch die sogar auf Kommastellen ausgewiesenen Durchschnittsalter in den einzelnen Kreispolizeibehörden (vgl. etwa Drs.15/4037), denn diese Zahlen beziehen sich auf dort konkret vorhandene Köpfe und nicht Stellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von der Landesregierung mit nachfolgenden Fragen die Benennung der Ist-Besetzung in Gegenüberstellung zu den Stellenzahlen (Stichtags -Darstellung anhand frei gewählten Stichtags innerhalb der Beantwortungsfrist der Kleinen Anfrage) für die KPB und einzelnen Direktionen und Dienststellen / PW beansprucht wird! Auch wenn die Entscheidung über den innerbehördlichen Einsatz des zur Verfügung stehenden Personals in den einzelnen Aufgabenbereichen, sowie Schwerpunktsetzungen, bei den Kreispolizeibehörden liegt, ist das Parlament über den von den einzelnen KPB vorgenommenen Einsatz sowie Schwerpunktsetzungen mit aussagekräftigen Zahlen zu informieren . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4048 2 Nur wenn die tatsächliche Personalstruktur in den einzelnen KPB und dort in den einzelnen Direktionen bekannt ist, kann das Parlament eine ausreichende eigene politische Bewertung vornehmen. Dies gilt sowohl etwa für die Frage der Sicherstellung der Qualität polizeilicher Arbeit vor Ort und eines bedarfsgerechten Nachersatzes als auch der Beurteilung der Einsatzreaktionszeiten einer Behörde, für die u.a. die Anzahl der jeweils zur Einsatzwahrnehmung verfügbaren Kräfte entscheidend ist. Zudem werden die Kreispolizeibehörden ausweislich Drs. 16/3682 voraussichtlich ab diesem Jahr erstmalig dazu aufgefordert sein, die dort näher genannten Zielvorgaben bei der Besetzung des erforderlichen Nachersatzes ihrer Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität und Verkehr zu berücksichtigen. Langfristiges Ziel sei es demnach, in allen kernaufgabenorientierten Direktionen (Gefahrenabwehr /Einsatz, Kriminalität und Verkehr) eine annähernd ausgewogene Altersstruktur unter Berücksichtigung der besonderen polizeifachlichen Anforderungen zu gewährleisten. Auf längere Sicht solle erreicht werden, dass insbesondere in den Direktionen Gefahrenabwehr /Einsatz mindestens 60 % der dort insgesamt verwendeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten und in den Direktionen Kriminalität mindestens 30 % der dort insgesamt verwendeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nicht älter als 41 Jahre alt sind. Für die Direktionen Kriminalität der Kriminalhauptstellen (Behörden mit besonderen Aufgaben bei der Kriminalitätsbekämpfung) soll zukünftig zudem ein Zielwert von 15 % an Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die nicht älter als 31 Jahre alt sind, gelten. Auch im Bereich Verkehr ist langfristig eine annähernd ausgewogene Altersstruktur zu gewährleisten. Es werde sichergestellt, dass die Personalstruktur der Polizei in Nordrhein-Westfalen insgesamt nachhaltig verjüngt und deren hohe Leistungsfähigkeit auch zukünftig erhalten werde. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleinen Anfragen 1559 bis 1564 der Abgeordneten Marc Lürbke und Kai Abruszat von der FDP-Fraktion befassen sich alle mit der Situation der Polizei in Ostwestfalen-Lippe und bilden einen inhaltlich zusammenhängenden Fragenkatalog. Die Beantwortung der im Kontext zu betrachtenden 30 Fragen übersteigt die Bearbeitungsmöglichkeiten, die durch die Fristsetzung zur Beantwortung Kleiner Anfragen gegeben sind. Die Beantwortung von Fragen , die Sonderauswertungen, Rückfragen und Erhebungen in den Kreispolizeibehörden erforderlich gemacht hätten, war deshalb nicht leistbar. Der Stichtag für landesweite Auswertungen zur Personalsituation in den Kreispolizeibehörden (KPB) mit den sogenannten Funktions- und Verwendungsübersichten (Strukturdaten) ist seit den 90iger Jahren der 01.10. eines Jahres. Diese ohnehin sehr umfangreichen Auswertungen ziehen aufwendige Plausibilitäts- und Validitätsprüfungen - auch in den KPB - nach sich. Eine aktuelle Darstellung der Personalsituation zu einem Stichtag innerhalb der Beantwortungsfrist der Kleinen Anfrage ist daher nicht möglich. Die nachfolgend dargestellten Daten beziehen sich daher auf den 01.10.2012. Die nächste landesweite Auswertung wird nach Abschluss des Nachersatz- und Versetzungsverfahrens 2013 zum 01.10.2013 erstellt, die Ergebnisse sind voraussichtlich im November dieses Jahres verfügbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4048 3 Die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) ist das seit 1996 ge-nutzte Berechnungsmodell zur Personalverteilung der Polizei NRW. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort kon-zentriert, wo landesweit die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien (Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen ), der Verteilschlüssel für das im Nachersatz-verfahren tatsächlich zu verteilende Personal festgelegt. Weil der tatsächliche Personalbestand der Polizei ständigen Schwan-kungen unterliegt, eine Berechnungsgrundlage jedoch langfristigen Bestand haben muss, ist eine Zielsollstärke aller KPB von 37.500 Planstellen seit 2007 festgelegt. Die BKV unterscheidet dabei nicht zwischen Planstellen für Verwaltungsbeamtinnen/-beamte und Polizeivollzugsbeamtinnen/- beamte. Eine Annäherung zwischen der Berechnungsgröße der BKV und dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Personal ergibt sich durch das jährliche Nachersatzverfahren, durch das die Nachwuchskräfte der Polizei ihrer Erstverwendung zugeführt und Versetzungsverfahren aus persönlichen und dienstlichen Gründen realisiert werden. Hinzukommen ca. 4.000 Stellen für Regierungsbeschäftigte. Diese bilden zusammen mit den Planstellen das sog. Verteilpotential. Bezüglich der Erläuterungen zur weiteren Systematik der BKV wird auf die LandtagsDrucksache 15/148 verwiesen. Ungeachtet dessen werden entsprechend der Fragestellungen auch das tatsächliche Planstellen -Ist und die Kopfzahlen ausgewiesen. Es wird allerdings daraufhin hingewiesen, dass die Betrachtung von Kopfzahlen im Zusammenhang mit Fragen zur Personalstärke in der Aussagekraft beschränkt ist. Zielführender ist die Verwendung von Stellen bzw. Stellenäquivalenten, da nur so das Arbeitszeitvolumina von Teilzeitbeschäftigten realistisch abgebildet wird. Gleichwohl lassen sich Betrachtungen, z. B. die Entwicklung der Altersstruktur in den KPB, nur anhand von Kopfzahlen aussagekräftig berechnen und darstellen. Insofern wird auch weiterhin abhängig von den jeweiligen Auswerteer-fordernissen und der erforderlichen Aussagekraft wahlweise zwischen der möglichen Darstellung von Stellen und Kopfzahlen differenziert werden müssen. Für eine vergleichende Betrachtung der Entwicklung der Personalstärke in den KPB auf Landesebene - insbesondere über einen längeren Zeitraum - erweist sich lediglich die Darstellung gemessen an den Ergebnissen der BKV als geeignet. 1. Wie viele Bedienstete sind zum Stichtag jeweils bei den sieben Kreispolizeibehör- den (KPB) in Ostwestfalen-Lippe Bielefeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden -Lübbecke und Paderborn beschäftigt (bitte sowohl Angabe der zugewiesenen Stellen nach BKV als auch der zum Stichtag tatsächlich dort beschäftigten Personen - Kopfzahl sowie Arbeitskraftanteile- für jede KPB einzeln und nach Polizeivollzugsbeamte , Polizeibeamte und Nicht-Polizeibeamte (Angestellte) ausweisen !)? Unter Hinweis auf die Vorbemerkung sind die Auswertungen als Anlage beigefügt. Eine Unterscheidung zwischen Polizeivollzugsbeamten und Polizeibeamten besteht nicht. Kopfzahlen für Regierungsbeschäftigte lassen sich anhand der vorliegenden Datenbasis (Funktions- und Verwendungsübersichten und Stellenplan) nicht abbilden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4048 4 2. Wie viele Bedienstete sind zum Stichtag bei den anderen 40 Kreispolizeibehörden (KPB) in NRW jeweils beschäftigt (bitte sowohl Angabe der zugewiesenen Stellen nach BKV als auch der zum Stichtag tatsächlich dort beschäftigten Personen -Kopfzahl sowie Arbeitskraftanteile- für jede KPB einzeln und nach Polizeivollzugsbeamte , Polizeibeamte und Nicht-Polizeibe-amte (Angestellte) ausweisen!)? Hierzu wird auf die Antwort zur Frage Nr. 1 verwiesen. 3. Wie viele Bedienstete sind zum Stichtag in den sieben Kreispolizeibehörden (KPB) in Ostwestfalen-Lippe Bielefeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, MindenLübbecke und Paderborn jeweils den vier Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und zentrale Dienste intern zugewiesen (sowohl Stellen nach BKV als auch tatsächlich beschäftigte Personen -Kopfzahl sowie Arbeitskraftanteile - für jede KPB einzeln und nach Polizeivollzugsbeamte, Polizeibeamte und Nicht-Polizeibeamte (Angestellte) ausweisen!)? Unter Hinweis auf die Vorbemerkung und die Antwort zur Frage 1: BESCHÄFTIGTE Direktion Gefahrenabwehr/Einsatzbewältigung KPB BKV 2012 Planstellen IST 01.10.2012 Planstellen IST 01.10.2012 Personen BKV 2012 Reg.- Beschäftigte IST 01.10.2012 Stellen Bielefeld 600,14 560,73 593,00 2,00 5,38 Lippe 240,72 238,48 247,00 0,00 1,94 Gütersloh 294,74 282,17 299,00 0,00 1,00 Herford 190,84 188,09 196,00 0,00 2,00 Höxter 113,54 123,80 124,00 0,00 1,50 Minden-Lübbecke 242,56 230,91 240,00 0,00 2,81 Paderborn 285,58 281,13 283,00 0,00 2,50 ALLE KPB 1968,13 1905,32 1982,00 2,00 17,13 BESCHÄFTIGTE Direktion Verkehr KPB BKV 2012 Planstellen IST 01.10.2012 Planstellen IST 01.10.2012 Personen BKV 2012 Reg.- Beschäftigte IST 01.10.2012 Stellen Bielefeld 201,11 193,80 195,00 0,00 5,27 Lippe 45,85 43,75 44,00 0,00 4,62 Gütersloh 54,51 54,48 58,00 0,00 1,50 Herford 37,22 40,38 43,00 0,00 6,86 Höxter 22,16 23,38 24,00 0,00 3,00 Minden-Lübbecke 42,51 48,42 49,00 0,00 6,44 Paderborn 46,81 53,30 53,00 0,00 3,40 ALLE KPB 450,17 457,51 466,00 0,00 31,09 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4048 5 BESCHÄFTIGTE Direktion Kriminalität KPB BKV 2012 Planstellen IST 01.10.2012 Planstellen IST 01.10.2012 Personen BKV 2012 Reg.- Beschäftigte IST 01.10.2012 Stellen Bielefeld 228,97 266,28 278,00 14,30 24,36 Lippe 75,36 86,76 89,00 2,00 18,53 Gütersloh 94,04 124,53 132,00 2,00 16,81 Herford 59,77 66,70 69,00 2,00 12,19 Höxter 34,98 39,97 41,00 2,00 8,60 Minden-Lübbecke 79,53 93,57 96,00 2,00 16,72 Paderborn 82,97 100,28 102,00 1,70 16,91 ALLE KPB 655,62 778,10 807,00 26,00 114,12 BESCHÄFTIGTE Direktion Zentrale Aufgaben KPB BKV 2012 Planstellen IST 01.10.2012 Planstellen IST 01.10.2012 Personen BKV 2012 Reg.- Beschäftigte IST 01.10.2012 Stellen Bielefeld 48,39 68,37 74,00 76,03 85,45 Lippe 10,25 14,55 14,00 21,01 22,66 Gütersloh 11,16 9,95 11,00 17,71 28,95 Herford 9,42 18,07 18,00 18,65 15,51 Höxter 8,11 14,09 14,00 8,31 11,27 Minden-Lübbecke 10,28 17,43 18,00 18,63 19,68 Paderborn 10,85 16,67 18,00 17,19 23,71 ALLE KPB 145,41 159,14 167,00 177,54 207,23 4. Wie viele Beschäftigte sind derzeit zum Stichtag bei den sieben Kreispolizeibehörden (KPB) in Ostwestfalen-Lippe Bielefeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn nicht bzw. nicht voll / nur eingeschränkt einsatzfähig /verwendbar wegen Freistellungen nach LPVG, Beurlaubung über vier Wochen , Erkrankung seit mehr als vier Wochen, Mutterschutz- und Elternzeit, etc. verwendbar (bitte getrennt ausweisen)? Die in der Fragestellung erbetenen Daten lassen sich aus den zentral vorhandenen Datenquellen nicht vollständig darstellen. In den Funktions- und Verwendungsübersichten (Strukturdaten ) sind zum Stichtag 01.10.2012 für Beamtinnen und Beamte die nachfolgenden Kriterien erfasst: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4048 6 Die erweiterte Krankenstatistik sieht Daten für Erkrankungen über einen Zeitraum von 4 Wochen hingegen nicht vor. Derzeit ist geplant dem Landtag (UA Personal) bis zum Ende des Jahres den Bericht zum Krankenstand in der Landesverwaltung 2012 durch die Landesregierung vorzulegen.In diesem Bericht wird der Geschäftsbereich der Polizei gesondert ausgewiesen . 5. Wie viele Polizeibeamte dürfen in den Kreispolizeibehörden in NRW wegen eines entsprechenden Attests im Wach- und Wechseldienst derzeit keinen Nachtdienst verrichten? Nach den Erhebungen der AG Verwendungseinschränkung II dürfen 319 Beamtinnen und Beamte keinen Nachtdienst verrichten. KPB freigestellte Personalrats- mitglieder Beamte ohne Dienst- bezüge* und Sus- pendierte Mutter- schutz Abord- nungen > 2 Monate Zuord- nungen > 2 Monate sonst. Gründe** Krank > 30 Kranken- tage Bielefeld 3,80 2,50 2,85 1,00 6,00 3,50 24,78 Lippe 1,00 4,00 0,00 1,00 0,00 0,00 5,00 Gütersloh 1,40 4,32 4,00 5,00 0,00 1,00 16,00 Herford 1,00 1,38 0,00 2,00 0,00 2,00 9,28 Höxter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 Minden-Lübbecke 1,00 0,39 1,00 0,00 0,00 2,00 9,00 Paderborn 1,40 9,59 1,00 0,00 0,00 0,00 10,00 * z.B. Elternzeit, Beurlaubungen ** z.B. nicht freigestellte Personalratsmitglieder, SAP etc. Anlage zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 1562 (Drucksache 16/3817) BESCHÄFTIGTE GESAMT KPB BKV 2012 Planstellen IST 01.10.2012 Planstellen IST 01.10.2012 Personen BKV 2012 Reg.- Beschäftigte IST 30.09.2012 Stellen* Bochum 1709,47 1656,09 1694,00 167,92 165,47 Dortmund 2323,56 2255,67 2308,00 220,16 213,35 Hagen 463,13 447,39 455,00 79,82 75,78 Hamm 333,59 338,63 347,00 44,27 43,83 Märkischer Kreis 633,78 619,69 635,00 63,47 61,91 Hochsauerlandkreis 362,45 361,50 376,00 42,27 42,11 Olpe 189,74 183,78 187,00 27,39 27,31 Ennepe-Ruhr-Kreis 312,98 308,26 312,00 35,87 35,57 Siegen-Wittgenstein 415,63 406,23 416,00 44,67 42,05 Soest 404,30 395,89 408,00 41,20 40,93 Unna 460,94 454,46 475,00 50,79 44,47 Bielefeld 1133,16 1113,56 1152,00 125,53 118,32 Lippe 398,93 390,04 400,00 47,00 47,00 Gütersloh 483,25 482,05 506,00 47,82 48,52 Herford 321,79 318,95 332,00 41,52 37,81 Höxter 200,61 204,43 206,00 25,92 23,85 Minden-Lübbecke 401,58 397,07 410,00 45,05 44,07 Paderborn 454,51 458,79 463,00 44,50 44,11 Düsseldorf 2608,23 2539,11 2585,00 235,74 222,12 Duisburg 1465,54 1419,32 1448,00 195,93 185,86 Essen 1797,61 1765,48 1801,00 207,40 201,68 Krefeld 546,25 534,57 542,00 75,14 73,82 Mönchengladbach 683,98 681,44 697,00 88,93 86,35 Oberhausen 447,68 434,49 445,00 59,96 65,06 Wuppertal 1465,91 1438,11 1471,00 152,08 155,03 Kleve 481,59 469,65 484,00 46,98 44,36 Mettmann 695,31 677,76 698,00 68,84 64,05 Rhein-Kreis Neuss 631,76 616,62 631,00 59,51 54,32 Viersen 438,60 433,27 441,00 45,31 40,49 Wesel 739,09 712,75 735,00 68,36 67,03 Aachen 1251,05 1226,37 1259,00 157,66 150,70 Bonn 1197,51 1182,10 1223,00 144,29 137,93 Köln 4007,00 3890,80 3989,00 348,52 339,50 Rhein-Erft-Kreis 695,01 676,72 703,00 64,61 60,80 Rheinisch-Berg.-Kreis 341,29 334,42 349,00 40,35 40,09 Düren 419,59 408,64 424,00 44,49 44,56 Euskirchen 252,26 248,26 258,00 32,70 32,29 Oberbergischer Kreis 325,08 322,07 332,00 37,99 35,75 Heinsberg 358,06 351,97 357,00 40,29 38,74 Rhein-Sieg-Kreis 484,78 472,28 487,00 49,83 41,76 Gelsenkirchen 682,60 669,46 686,00 93,57 89,93 Münster 1204,32 1168,48 1211,00 136,06 131,39 Recklinghausen 1445,57 1424,20 1472,00 157,02 153,72 Borken 553,73 545,03 562,00 52,72 50,39 Coesfeld 297,73 293,08 307,00 35,28 33,97 Steinfurt 614,16 604,50 619,00 56,18 53,00 Warendorf 365,31 356,92 371,00 39,96 38,79 ALLE KPB 37500,00 36690,33 37669,00 4030,83 3889,94 * Quelle: Stellenplan Teil III vom 30.09.2012