LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4063 19.09.2013 Datum des Originals: 17.09.2013/Ausgegeben: 24.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1545 vom 12. August 2013 der Abgeordneten Ina Scharrenbach, Gregor Golland und Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/3779 Aufwendungshilfe für Gaststreitkräfte im Gemeindefinanzierungsgesetz und Auswirkungen des LEP-Entwurfes auf die Nachnutzung militärischer Flächen Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 1545 mit Schreiben vom 17. September 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die britischen Streitkräfte hatten ursprünglich angekündigt, sich bis 2020 vollständig aus Deutschland zurückziehen zu wollen. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies: Für eine Gesamtfläche von rund 20.000 Hektar mit rund 6.200 Wohneinheiten muss eine sinnvolle Anschlussnutzung entwickelt werden. Im März 2013 hat der britische Verteidigungsminister Hammond die Truppenabzugspläne konkretisiert: Demnach will Großbritannien bereits bis Ende 2015 ca. 70 % seiner in Deutschland stationierten Einheiten abziehen. Ein verbleibendes Kontingent soll bis spätestens 2019 abgezogen werden. Abgesehen von Fragen im Umgang mit von Konversion betroffenen militärischen Liegenschaften, wird über das Gemeindefinanzierungsgesetz eine Gaststreitkräftestationierungshilfe als Bedarfszuweisung gezählt. Diese belief sich in 2013 auf rd. 5,3 Mio. EUR und wurde an elf Kommunen in NRW gezahlt. Die Bedarfszuweisung trägt den besonderen Aufwendungen von Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Rechnung, die besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Stationierung von Gaststreitkräften zu tragen haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4063 2 Mit dem Abzug der Soldaten und dem Wegzug der Familien verlieren die betroffenen Kommunen Einwohner und Kaufkraft. Außerdem müssen die aufgegebenen Liegenschaften einer neuen Nutzung zugeführt werden. Dabei übersteigt in vielen Kommunen das neu gewonnen Flächenangebot den prognostizierten Flächenbedarf für Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen von Jahrzehnten. Mit dem Entwurf des Landesentwicklungsplanes für Nordrhein-Westfalen äußert die Landesregierung unter Ziff. 6.1-8 „Wiedernutzung von Brachflächen“ (Seite 34/35 des Entwurfs, Stand 25. Juni 2013), dass „für isoliert im Freiraum liegende Flächen [..] eine regionalplanerische Änderung in „Allgemeinen Siedlungsbereich“ entsprechend der Ziele in Kapitel 6.2 ausgeschlossen [ist]. Eine Umwandlung in „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich“ kann nur entsprechend der Festlegung des Kapitels 6.3 erfolgen.“ Darüber hinaus heißt es unter Ziff. 7.1-8 „Nutzung von militärischen Konversionsflächen“: „[…] Aufgrund der Besonderheit der militärischen Nutzung haben militärische Konversionsflächen oft besondere Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz. Insbesondere bei im Freiraum liegenden militärischen Konversionsflächen sollen deshalb Festlegungen zum Natur- und Landschaftsschutz grundsätzlich bevorzugt werden. Bei großen Konversionsflächen wird in der Regel eine Nutzungsmischung sinnvoll sein, die auch Flächen zur Nutzung für erneuerbare Energien umfasst.“ 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Abzug der britischen Einheiten in Nordrhein-Westfalen vor (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten und Zeitplan)? Die britischen Streitkräfte werden voraussichtlich bis 2018 vollständig aus Deutschland abziehen. Das bisherige Hauptquartier in Mönchen-gladbach wird noch dieses Jahr nach Bielefeld verlegt. Nach derzeitigem Stand werden die britischen Streitkräfte ihre genutzten Liegenschaften zu folgenden Zeitpunkten räumen: - Bielefeld, nicht vor 2017 - Dülmen/Wulfen, nicht vor 2017 - Gütersloh, Mansergh-Kaserne, nicht vor 2017 - Gütersloh, Princess-Royal-Kaserne, bis Ende 2016 - Herford, gegen Ende 2015 - Mönchengladbach, Militärkomplex Rheindahlen, JHQ, bis Ende 2013 - Münster, bis Ende 2013 - Niederkrüchten-Elmpt, bis Ende 2015 - Paderborn inkl. Sennelager, nicht vor 2017 2. Ist es nicht auch aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, die Bedarfszuweisung "Gaststreitkräftestationierungshilfe" über den jeweiligen Zeitpunkt des Truppenabzugs hinaus zu gewähren, da die betroffenen Kommunen nicht im gleichen Zeitraum eine Anpassung ihrer Infrastruktur vornehmen können? Die Bedarfsermittlung im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) stützt sich unter anderem auf die Anzahl der Einwohner einer Gemeinde. Bis einschließlich des GFGs des Jahres 2000 fanden die Gaststreitkräfte (sog. A-Einwohner) in der für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen sowie der Bedarfszuweisungen relevanten Einwohnerzahl LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4063 3 Berücksichtigung. Aufgrund der landesweit rückläufigen Anzahl an A-Einwohnern wurde ab dem GFG aus dem Jahr 2001 auf die Berücksichtigung verzichtet. Als Kompensation für die mit den außerhalb der Kasernen wohnenden Angehörigen von Gaststreitkräften verbundenen Belastungen wurde die Gaststreitkräftestationierungshilfe eingeführt. Zuweisungen nach der Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes knüpfen an einen durch vorhandene Fläche, vorhandene Einwohner, Schüler oder auch beherbergte Gaststreitkräfte bedingten Bedarf an. Die Ableitung eines ggf. zunehmenden Bedarfs durch den Verlust von Bedarfskomponenten ist im Kommunalen Finanzausgleich nicht vorgesehen. 3. Was ist Gegenstand der zwischen der Landesregierung, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände angestrebten Konversionsvereinbarung? Es gibt Gespräche zwischen Vertretern der betroffenen Ministerien unter Federführung des für die Konversion zuständigen MWEIMH mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und den kommunalen Spitzenverbänden. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Der Ausgang dieser Gespräche bleibt abzuwarten. 4. Für welche isoliert im Freiraum liegenden militärischen Konversionsflächen schließt die Landesregierung eine Änderung in einen "Allgemeinen Siedlungsbereich" gem. des LEP-Entwurfes aus (bitte aufgeschlüsselt nach Stand-ort und Größe des Standortes)? 5. Für welche isoliert im Freiraum liegenden militärischen Konversionsflächen ist eine Umwandlung in einen "Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich" gem. Kapitel 6.3 des LEP-Entwurfes möglich? Der Entwurf des LEP strebt eine Siedlungsentwicklung an, die bedarfs-gerecht und flächensparend an der Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotentialen ausgerichtet ist. Dabei sollen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen außerhalb des Siedlungsraumes keine zusätzlichen Flächen für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden. Für eine regionalplanerische Umwandlung isoliert im Freiraum liegender militärischer Konversionsflächen durch die jeweils zuständigen Träger der Regionalplanung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) oder in einen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) gelten derzeit die Regelungen des LEP NRW von 1995 (Ziele C.I.2.2, C.I.2.3, C.II.2.2 und C.II.2.3) und des Entwurfs des neuen LEP (Kap. 6.1 bis 6.3). Von den Regelungen des Entwurfs des neuen LEP sind derzeit nur die Ziele als Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.