LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4073 20.09.2013 Datum des Originals: 19.09.2013/Ausgegeben: 25.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1553 vom 15. August 2013 der Abgeordneten Henning Höne und Karlheinz Busen FDP Drucksache 16/3803 Welche finanziellen Auswirkungen sind für das Land NRW zu erwarten, damit die anerkannten Tierschutzverbände in NRW ihren neuen Aufgaben finanziell gerecht werden können? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1553 mit Schreiben vom 19. September 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 19. Juni 2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den PIRATEN das „Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ beschlossen. Die FDP-Landtagsfraktion hat sich aus verschieden Gründen gegen das Gesetz ausgesprochen (Vgl. z.B. Plenarprotokoll 16/33, S. 2915 f.). Durch die neuen gesetzlich kodifizierten Mitwirkungsrechte können neue Ansprüche seitens der Tierschutzverbände gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen aufgezeigt werden, da die Verbände durch die zusätzlichen Klagerechte zusätzliche Arbeitsfelder haben, die in personeller und demnach finanzieller Hinsicht getragen werden müssen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Naturschutzverbände in NordrheinWestfalen seit dem Jahr 1982 vergleichbare Rechte haben und aufgrund dieser Rechte jährliche Zuwendungen von Seiten des Landes erhalten. Aktuell erhalten die Naturschutzverbände einen Zuschuss in Höhe von 550.000€ für die Aufrechterhaltung eines gemeinsamem Landesbüros aller anerkannten Naturschutzverbände. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4073 2 1. Erachtet die Landesregierung den Vergleich der Arbeit des gemeinsamen Landesbüros der anerkannten Naturschutzverbände und einer eventuellen Forderung nach Landesmitteln für die Aufgabenerfüllung von Seiten der Tierschutzorganisationen aufgrund der neu hinzugekommenen Klagerechte für korrekt und angemessen? 2. Wie bewertet die Landesregierung einen solchen Vergleich? Die Frage 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung hält einen solchen Vergleich für nachvollziehbar. Die Ausübung der Mitwirkungs- und Klagerechte durch anerkannte Naturschutzverbände und die Ausübung ebensolcher Rechte durch anerkannte Tierschutzverbände weist eine gewisse Parallelität auf. In beiden Rechtsbereichen treten formell anerkannte, in der Sache engagierte und erfahrene Treuhänder auf, die die Interessen der Natur einerseits und der Tiere andererseits vertreten und erforderlichenfalls vor Gericht durchzusetzen versuchen. Sowohl die Naturschutzverbände als auch die Tierschutzverbände fühlen sich bei ihrer Tätigkeit im öffentlichen Interesse vor allem den Verfassungsartikeln 20a Grundgesetz und 29a Landesverfassung NRW verpflichtet, in denen jeweils der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere als Staatsziel bestimmt wird. Allerdings liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Erfahrungswerte bei der Anwendung des neuen Gesetzes vor. 3. Beabsichtigt die Landesregierung eine dauerhafte Bezuschussung der Tier- schutzorganisationen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der gestiegenen gesetzlicher Arbeitsanforderungen? 4. (Falls Frage 3 bejaht wird): Welche Summe plant die Landesregierung jährlich zur Verfügung zu stellen? Die Frage 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet: Zur Frage einer Bezuschussung ist bislang noch keine Entscheidung getroffen worden. Der im Juli 2013 von der Landesregierung beschlossene Entwurf des Landeshaushalts 2014 sieht daher zu diesem Zweck keine Mittel vor. Es ist der Landesregierung bekannt, dass vier Tierschutzorganisationen in der Angelegenheit der Bezuschussung an die Fraktionen im Landtag herangetreten sind. Die Ergebnisse der entsprechenden Konsultationen sind abzuwarten. 5. Welche Anerkennungsverfahren sind nach § 3 TierschutzVMG NRW bis heute durchgeführt worden bzw. sind noch anhängig? (Bitte nach Verfahrensausgang differenziert dokumentieren.) Zum Stand 13.09.2013 liegen beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz bislang vier Anträge auf Anerkennung gemäß § 3 TierschutzVMG vor. Über die Anträge ist noch nicht entschieden worden.