LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4083 23.09.2013 Datum des Originals: 23.09.2013/Ausgegeben: 26.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1577 vom 26. August 2013 der Abgeordneten Angela Freimuth FDP Drucksache 16/3871 Zukunft der sogenannten „Kleinen Fächer“ an den nordrhein-westfälischen Hochschulen ? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1577 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Studienangebot sogenannter „Kleiner Fächer“ ist für die nordrhein-westfälische Hochschullandschaft Ausdruck wissenschaftlicher Pluralität. Sie sind nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern sie sind ein wesentlicher Bestandteil eines reichen Wissenschaftssystems. „Kleine Fächer“ sind intrinsisch wertvoll. Sie haben eine hohe Bedeutung für das Weltverständnis unserer Gesellschaft. Der Begriff „Kleine Fächer“ wird im Allgemeinen definiert als hoch spezialisierte Disziplin insbesondere in den Geistes- und Kulturwissenschaften. Für „Kleine Fächer“ ist charakteristisch , dass sie „kleiner“ ausgestattet sind – in der Regel mit ein bis zwei Professuren –, und von einer geringeren Zahl von Studierenden nachgefragt werden. Um die „Kleinen Fächer“ in Nordrhein-Westfalten zu erhalten und zu stärken, hat der liberale Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart seinerzeit im Jahr 2007 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Zielsetzung war, zu eruieren, welche Potentiale im Bereich „Kleiner Fächer“ in NRW vorhanden sind und Vorschläge zu erarbeiten, wie die Bedingungen für die „Kleinen Fächer“ an den Hochschule weiter verbessert werden können, damit die in ihnen innewohnenden Leistungsfähigkeiten in Forschung und Lehre in Zukunft besser genutzt werden können . Der entsprechende Abschlussbericht mit Empfehlungen wurde am 16. August 2009 vom Wissenschaftsministerium veröffentlicht (vgl. Vorlage 14/2754). Die Studie ergab, dass es für die vor allem von Vertretern der SPD und Bündnis 90/Die Grünen geäußerte Sorge, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4083 2 „Kleine Fächer“ mit ihren ohnehin schwierigeren Ausgangsbedingungen könnten im Zuge der liberalen Hochschulreform in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 in ihrer Existenz bedroht sein, keinen Anlass gibt. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall: Kleine Fächer gehörten gerade für die Traditionsuniversitäten zum Selbstverständnis und würden tendenziell eher ausgebaut . Trotz dieser Feststellung halten SPD und Grüne nach wie vor an der Behauptung, die „Kleinen Fächer“ seien aufgrund des Hochschulfreiheitsgesetzes bedroht, fest. An den Hochschulen habe es Fehlentwicklungen im Bereich der „Kleinen Fächer“ gegeben, die die rot-grüne Landesregierung durch staatliches Eingreifen korrigieren müsse. Vorbemerkung der Landesregierung Eine verbindliche Definition sog. Kleiner Fächer gibt es nicht, so dass der Kreis der in Frage kommenden fachlichen Einheiten mehr oder minder breit streut. Die Kultusministerkonferenz (KMK) beobachtet im Rahmen einer Arbeitsgruppe seit einigen Jahren die Entwicklung Kleiner Fächer, die sich ausgehend von einer Erhebung der Potsdamer Arbeitsstelle Kleine Fächer im Wesentlichen an numerischen Maßstäben (bis zu drei Professuren an einem Standort ) orientiert. Die Arbeitsgruppe berichtet im Hochschulausschuss regelmäßig über den Stand der Beratungen. Im Ergebnis gelangt die Arbeitsgruppe zu der Feststellung, dass eine generelle Bedrohungssituation für die Kleinen Fächer nicht bestehe. In Nordrhein-Westfalen erfolgte von 2007 bis 2008 eine Evaluation der "Sprachen und Kulturen ausgewählter Epochen und Regionen" im Auftrag des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft , Forschung und Technologie, an der sechs Universitäten beteiligt waren. Die Ergebnisse wurden und werden in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen einbezogen, um den im Gutachten festgestellten Bestand abzusichern und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. 1. Wie hat sich das Studienangebot der "Kleinen Fächer" an den nordrhein- westfälischen Hochschulen von 2000 bis heute entwickelt (Darstellung bitte jeweils jährlich, fach- und hochschulscharf)? Eine solche Übersicht ist aufgrund von Zuordnungsproblemen aus den im MIWF vorliegenden Daten nicht möglich. 2. In welchen Fällen hat es nach Auffassung der Landesregierung aufgrund des Hochschulfreiheitsgesetzes Fehlentwicklungen an den nordrhein-westfälischen Hochschulen im Bereich der "Kleinen Fächer" gegeben (Auflistung bitte fachund hochschulscharf)? Bisher konnte möglichen Fehlentwicklungen im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen und durch Einzelgespräche mit den Hochschulen vorgebeugt werden. Künftig wird dies mit dem Instrumentarium des geplanten Hochschulzukunftsgesetzes geschehen. 3. Kommen die nordrhein-westfälischen Hochschulen unter Geltung des derzeiti- gen Rechts ihrer Verantwortung im Bereich der "Kleinen 'Fächer" nach Auffassung der Landesregierung im ausreichenden Maße nach? Ja. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4083 3 4. Was ist aus Sicht der Landesregierung das Wichtigste für eine Bestandserhaltung der "Kleinen Fächer"? 5. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung eine Stär- kung der "Kleinen Fächer"? Bestandserhaltung im Sinne einer fachlichen Fortentwicklung und Kooperation sowie einer qualitativ wie quantitativ angemessenen Befriedigung der Studiennachfrage ist in erster Linie Aufgabe der Hochschulen. Sie werden dabei von der Landesregierung begleitet und unterstützt . Im Rahmen der angestrebten Landeshochschulentwicklungsplanung wird es künftig möglich sein, die Kleinen Fächer in einer auf das Land und dessen Fächerangebot abgestimmten Weise zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, ob und welche besonderen Maßnahmen angezeigt und zielführend sind.