LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4099 25.09.2013 Datum des Originals: 24.09.2013/Ausgegeben: 30.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1537 vom 30. Juli 2013 der Abgeordneten Marie-Luise Fasse CDU Drucksache 16/3771 Muss der nordrhein-westfälische Steuerzahler für die Verklappung von Giftmüll in stillgelegten Bergwerken teuer bezahlen? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1537 mit Schreiben vom 24. September 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den 1990erJahren hat die RAG mehr als 700.000 Tonnen Giftmüll in stillgelegten Bergwerken verklappt. Nach Ansicht des Wasserexperten Dr. Harald Friedrich geht von diesem Giftmüll eine erhebliche Gefahr für die Trinkwasserversorgung des Ruhrgebietes aus. Er fordert eine Rückholung des Giftmülls und anschließende fachgerechte Entsorgung auf einer Sondermülldeponie. 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Giftmüll geborgen und auf einer Sonderdeponie entsorgt werden muss? 2. Bis wann könnte nach Ansicht der Landesregierung der gesamte Giftmüll aus den Stollen geborgen sein? 3. Wie kann die Bevölkerung bis zur Bergung vor Wasserverunreinigungen durch den Giftmüll geschützt werden? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4099 2 4. Wie hoch wären die geschätzten Kosten für eine Bergung des Giftmülls? 5. Wer käme für die Kosten auf? Zu dem in Rede stehenden Sachverhalt hat die Landesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 1513 (Landtags-Drucksache 16/3735) des Abgeordneten Josef Hovenjürgen MdL der Fraktion der CDU „Giftmüll in vier stillgelegten Zechen der heutigen RAG – Was weiß die Landesregierung und was tut sie?“ umfassend Stellung genommen und den derzeitigen Stand und die Ergebnisse der durchgeführten Probenahmen an allen in Betrieb befindlichen Wasserhaltungsstandorten des Steinkohlenbergbaus im Ruhrgebiet dargestellt. Die Untersuchungen werden fortgesetzt. Bislang vorliegende Analyseergebnisse lieferten keine Hinweise auf einen etwaigen Austritt abfalltypischer Schadstoffe aus dem eingebrachten Versatz. Somit besteht bisher keine Veranlassung, eine Rückholung des eingebrachten Versatzes in den Blick zu nehmen. Das in den Medien angesprochene Gutachten des Büros für Umweltconsulting und Projektmanagement wurde der Landesregierung erst am 16.09.2013 überlassen, sodass es in die bisherige Prüfung noch nicht einbezogen werden konnte. Die Landesregierung wird eine unabhängige gutachtliche Überprüfung veranlassen, die sich vor allem auf die Fragen konzentrieren soll, wie die Grundannahmen, die Basis der damaligen Entscheidungen gewesen sind, aus heutiger fachlicher Sicht bewertet werden, ob Gefährdungen insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke zu befürchten sind und welche gegensteuernden Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssten. Zudem soll die Frage beantwortet werden, wie das Monitoring erweitert werden muss, um ggf. auftretende Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Dazu werden auch die Ausführungen des vg. Gutachtens zu prüfen sein.