LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4107 25.09.2013 Datum des Originals: 25.09.2013/Ausgegeben: 30.09.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1517 vom 31. Juli 2013 der Abgeordneten Andrea Milz CDU Drucksache 16/3739 Verhängung eines Betretungsverbotes der Weinberge unterhalb des Drachenfels für Mitarbeiter der ansässigen Weinbaubetriebe durch die Bezirksregierung Köln – Wie soll es für die betroffenen Weinbauern weitergehen? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1517 mit Schreiben vom 25. September 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie der aktuellen Berichterstattung regionaler Medien zu entnehmen ist, wurde am 26.07.2013 von der Bezirksregierung Köln aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes ein Betretungsverbot für große Teile der Weinberge unterhalb des Drachenfels verhängt. Davon betroffen sind Mitarbeiter der Weingüter Pieper aus Königswinter und Broel aus Bad Honnef/ Rhöndorf. Bereits Anfang des Jahres 2011 war nach dem Fund eines Gesteinsbrockens in einem Weinberg die Sperrung eines Teils der Weinbergwege durch die verkehrssicherungspflichtige Stadt Bad Honnef erfolgt. Der dadurch eingeschränkte Zugang zu einigen Bereichen führt bis heute zu einer deutlichen Erschwernis der Bewirtschaftung dieser Areale durch die Winzer . Diese weisen darauf hin, dass die aktuelle Situation existenzgefährdend sei. Ohne Mitarbeiter können aktuell anstehende Pflanzenschutzmaßnahmen nicht effektiv vorgenommen werden, so dass die Gefahr einer massiven Beeinträchtigung der Weinlese 2013 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4107 2 gegeben ist, welche nach derzeitigem Stand auch nicht von den Mitarbeitern durchgeführt werden dürfte. Laut Medienberichten begründet die Bezirksregierung Köln ihr Handeln mit dem seit April 2013 vorliegenden Gutachten des Landesbetriebes Geologischer Dienst NordrheinWestfalen . Gleichzeitig sollen dem Vernehmen nach auf Grundlage dieses Gutachtens derzeit erste Auswertungsgespräche zwischen den beteiligten Behörden laufen, in denen unterschiedliche Maßnahmen zur Sicherung vor Steinschlag am Drachenfels hinsichtlich Wirksamkeit, Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden. In diesem Zusammenhang steht auch die Frage der Kostenübernahme für die notwendigen Maßnahmen im Raum. Das Land NRW ist gefordert sich der kulturgeschichtlichen Bedeutung des Weinbaus am Drachenfels anzunehmen und dieses als gemeinsames Landeserbe anzuerkennen. Für eine kurzfristige Sicherung könnten Hang- und Felsbegehungen erfolgen, bei denen kritische Stellen entschärft werden. Damit könnte für dieses Jahr eine sichere Weinlese für die Mitarbeiter der Winzerbetriebe mit begrenztem Aufwand gewährleistet werden. Auch wäre die längst geforderte Öffnung der Weinbergswege eine hierdurch entstehende Handlungsoption. Vorbemerkung der Landesregierung Der Siegfriedfelsen ist Teil des Drachenfels und steht im Eigentum des Verschönerungsvereins für das Siebengebirge. Er gehört zum Stadtgebiet der Stadt Königswinter. Die vom Siegfriedfelsen ausgehende Steinschlaggefährdung für die Weinbergflächen und die sie erschließenden Wirtschaftswege im Bereich unterhalb der Felsen betrifft jedoch das Gebiet der Stadt Bad Honnef. Das erwähnte, seinerzeit durchgeführte und 1993 bestandskräftig abgeschlossene Flurbereinigungsverfahren diente dem Interesse der Eigentümer und Weinbau treibenden Betriebe und wurde mit diesen einvernehmlich gestaltet. Der Erhalt der typischen Kulturlandschaft mit Weinanbau im Siebengebirge als Naherholungs- und Fremdenverkehrsgebiet war ebenfalls ein erwünschter Effekt. Ansprüche an oder Verpflichtungen für das Land ergeben sich aus dem seinerzeitigen Flurbereinigungsverfahren nicht. 1. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung – wie gedenkt die Landesregierung mit der akut existenzgefährdenden Situation der betroffenen Weinbaubetriebe bzw. ihrer Mitarbeiter umzugehen? Am 5. Juli 2013 hat die Bezirksregierung Köln durch Zusendung einer Ausfertigung des geotechnischen Berichts des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen von der Stein- und Blockschlaggefahr in den Weinbergen unterhalb des Siegfriedfelsens erfahren. Nach eingehender Prüfung und Abklärung des Sachverhaltes mit dem Geologischen Dienst NRW hat die Bezirksregierung Köln am 26. Juli 2013 die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in bestimmten Bereichen der Weinberge unterhalb des Siegfriedfelsens mündlich untersagt und die sofortige Vollziehung der Anordnung im Hinblick auf die bestehende Gesundheitsgefahr angeordnet. Der Antrag gem. § 80 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO –, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfügung wiederherzustellen, wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. August 2013 abgelehnt. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht Köln in dem Beschluss deutlich gemacht, dass die Anfechtungsklage auch im Hauptverfahren voraussichtlich ohne Erfolg sein wird. Als Arbeitsschutzbehörde kann die Bezirksregierung Köln den Winzern keine konkreten Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten vorgeben. Die Beurteilung der Gefährdungssi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4107 3 tuation und die Durchführung entsprechender Schutzmaßnahmen liegen nach Arbeitsschutzgesetz alleine in der Verantwortung des Arbeitgebers. Der vorgeschlagene Einbau einer rückbaubaren, verschiebbaren, 50 Meter langen und 3 Meter hohen Fangvorrichtung reicht nach Beurteilung des Geologischen Dienstes NRW nicht aus, um Gefahren für die in bestimmten Bereichen des Weinbergs Beschäftigten auszuschließen . Er musste daher durch die Bezirksregierung Köln abgelehnt werden. Die Bezirksregierung Köln hat den Geologischen Dienst gebeten, betroffene Winzer fachlich zu beraten. Ziel ist es, gemeinsam und zeitnah die Voraussetzungen für ein tragfähiges temporäres Schutzkonzept zu klären, damit notwendige Arbeiten im Weinberg ohne Verzug und ohne Gefährdung der Beschäftigten möglich werden. Sie hat dabei auch auf rheinlandpfälzische Behörden hingewiesen, die über Erfahrungen mit Steillagensituationen im Weinbau verfügen und im Rahmen einer Amtshilfe ohne besondere Formalitäten und Kostenerstattung eine Unterstützung zugesagt haben. In mehreren Gesprächen beim Geologischen Dienst fanden ergänzende Erörterungen über temporäre Sicherungsmaßnahmen statt. Dabei hat der Geologische Dienst im Zusammenwirken mit einem von dort hinzugezogenen Gutachter die notwendigen Randbedingungen einer temporären Sicherung definiert und der Bezirksregierung Köln übermittelt. Die Bezirksregierung Köln hat diese den betroffenen Weinbaubetrieben mitgeteilt. Die Freigabe der gesperrten Weinberge kann durch die Bezirksregierung Köln als zuständige Arbeitsschutzbehörde allerdings erst nach der Realisierung der Schutzmaßnahmen erfolgen. 2. Welche der gutachterlich empfohlenen Maßnahmen priorisiert die Landesregie- rung in Bezug auf Wirksamkeit, Realisierbarkeit bzw. Finanzierbarkeit? 3. Wann ist mit einer Entwurfsplanung mit Kostenschätzung unter Einbeziehung von weiteren möglichen Maßnahmen, die vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bad Honnef vorgebracht wurden/ werden, zu rechnen? 4. In welcher Höhe wird sich das Land Nordrhein-Westfalen an den Kosten für die erforderliche(n) Maßnahme(n) beteiligen? 5. Ist die Landesregierung vor dem Hintergrund des Flurbereinigungsverfahrens aus den 1970er Jahren, unabhängig von der letztendlichen Kostenaufteilung für das gesamte Verfahren (inkl. Baumaßnahmen) bereit, die Federführung für die weitere Planung bzw. die Umsetzung der Maßnahmen zu übernehmen? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Als Hilfestellung und als Entscheidungsgrundlage für die vor Ort Zuständigen hat die Landesregierung ohne jegliche Verpflichtung hierzu eine geotechnische Analyse der Steinschlaggefährung im Bereich unterhalb der Siegfriedfelsen und Empfehlungen zu Sicherungsmaßnahmen erstellen lassen. Als weitere Hilfestellung wird aktuell eine Kostenschätzung für die empfohlenen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Die Landesregierung weiß um den regionalen Stellenwert des Weinbaus und die touristische Strahlkraft des Siegfriedfelsens und sieht ein objektives Interesse daran, dass vor Ort durch die zuständigen Akteure eine dauerhafte Lösung unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen , unabhängig von kurzfristigen, temporären Lösungen im Sinne der Weinbaubetriebe, unter Wahrung der Belange des Arbeitschutzes, gefunden wird. Zur Unterstützung des Prozesses zur Erarbeitung einer Gesamtkonzeption ist die Bezirksregierung Köln als allgemeine Vertretung der Landesregierung in ihrem Bezirk und Bündelungsbehörde vor Ort gebeten worden, eine koordinierende Rolle wahrzunehmen. In einem Erörterungstermin am 18.09.2013 wurde von Seiten des MKULNV eine mögliche Aufteilung der Kosten zwischen den Beteiligten vorgeschlagen. Das Land NRW erklärte sich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4107 4 bereit, mit 35 % den größten Finanzierungsanteil an den Kosten der dauerhaften Sicherung zu übernehmen. Den drei Kommunen verbleibt ein Anteil von 30 %, dem Verschönerungsverein Siebengebirge 25 % und der NRW-Stiftung 10 %. Über dieses Finanzierungskonzept ist nun kurzfristig in den zuständigen Gremien der beteiligten Kommunen und des Verschönerungsvereins zu beraten. Für die mit der Planung und Umsetzung ggf. erforderlicher Maßnahmen zusammenhängenden Fragestellungen, z.B. die Schaffung notwendigen Baurechts und damit einhergehende naturschutzrechtliche Regelungen, liegt die Zuständigkeit rechtlich bei den Kommunen. Die Landesregierung kann hier, sofern notwendig und gewünscht, allenfalls unterstützend wirken .