LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4145 07.10.2013 Datum des Originals: 04.10.2013/Ausgegeben: 10.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1612 vom 10. September 2013 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/3973 Vergütete Mehrarbeit von Pädagogen im Regierungsbezirk Detmold? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1612 mit Schreiben vom 4. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Landtagsdrucksache 16/3858 hat die Ministerin für Schule und Weiterbildung meine Kleine Anfrage 1433 beantwortet. Ergänzend hierzu ist von Interesse, wie sich die tatsächliche beziehungsweise vergütete Mehrarbeit bezogen auf den Regierungsbezirk Detmold darstellt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fragen hinsichtlich der vergüteten Mehrarbeit werden auf der Grundlage der Erhebungen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW beantwortet. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen/kreisfreien Städten kann nicht zur Verfügung gestellt werden, da im Abrechnungssystem keine Zuordnung von Schulen zu Kreisen/kreisfreien Städten hinterlegt ist. 1. Wie viele vergütete Mehrarbeitsstunden wurden im Schuljahr 2011/2012 von den Lehrerinnen und Lehrern an Schulen im Regierungsbezirk Detmold geleistet (bitte in absoluten Zahlen, nach Schulformen und Kreisen/kreisfreie Stadt aufgeschlüsselt darstellen)? Im Regierungsbezirk Detmold wurden im Schuljahr 2011/2012 folgende vergütete Mehrarbeitsstunden geleistet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4145 2 2. Welche Haushaltsmittel wurden für die unter Frage 1 nachgefragten Mehrar- beitsstunden konkret aufgewendet (bitte nach Haushaltstiteln, Schulformen, Kreisen/kreisfreie Stadt darstellen)? Im Regierungsbezirk Detmold wurden im Schuljahr 2011/2012 folgende Mittel für Mehrarbeitsvergütungen aufgewendet: 3. Vor dem Hintergrund, dass nach Ziffer 5.1 des Runderlasses „Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst“ Mehrarbeitsunterricht nicht vergütbar ist, wenn die Zahl der Unterrichtsstunden im Kalendermonat weniger als vier Unterrichtsstunden beträgt: Wie viele Mehrarbeitsstunden wurden im Schuljahr 2011/2012 von den Lehrerinnen und Lehrern an Schulen im Regierungsbezirk Detmold geleistet, die nicht vergütbar waren, weil deren Zahl weniger als vier Unterrichtsstunden im Kalendermonat betragen hat (bitte in absoluten Zahlen, nach Schulformen und Kreisen/kreisfreie Stadt aufgeschlüsselt darstellen)? Kapitel Schulform 05 310 Grundschule 7.555 05 320 Hauptschule 8.407 05 330 Realschule 18.984 05 340 Gymnasium 20.227 05 350 Gemeinschaftsschule 80 05 360 Weiterbildungskolleg 172 05 380 Gesamtschule 18.429 05 390 Förderschule 213 05 410 Berufskolleg 2.681 76.748 Vergütete Mehrarbeitsstunden im Schuljahr 2011/2012 (Bezirksregierung Detmold) Insgesamt Kapitel Schulform 05 310 Grundschule 157.071 € 05 320 Hauptschule 171.675 € 05 330 Realschule 406.504 € 05 340 Gymnasium 571.857 € 05 350 Gemeinschaftsschule 1.793 € 05 360 Weiterbildungskolleg 4.629 € 05 380 Gesamtschule 454.171 € 05 390 Förderschule 5.204 € 05 410 Berufskolleg 75.467 € 1.848.371 €Insgesamt Vergütung von Mehrarbeitsstunden im Schuljahr 2011/2012 (Bezirksregierung Detmold) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4145 3 4. Laut Runderlass „Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst“ ist Mehrarbeitsunterricht nicht vergütbar, soweit sie mehr als 288 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr beträgt. Um insgesamt wie viele Stunden wurde die diesbezügliche Stundenzahl von 288 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr im Schuljahr 2011/2012 im Regierungsbezirk Detmold überschritten (bitte in absoluten Zahlen, nach Schulformen und nach Kreisen/kreisfreie Stadt aufgeschlüsselt darstellen )? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Nicht vergütbare Mehrarbeit unterhalb der Kappungsgrenze von weniger als vier Unterrichtsstunden im Kalendermonat und oberhalb der Grenze von mehr als 288 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr wird nicht systemisch erfasst.