LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4146 07.10.2013 Datum des Originals: 04.10.2013/Ausgegeben: 10.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1590 vom 29. August 2013 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/3914 Welche Rückschlüsse zieht die Landesregierung aus der Entwicklung der KiBizRücklagen der Kita-Träger? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1590 mit Schreiben vom 4. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Meine Fragen in der Kleinen Anfrage 1447 (LT-Drs. 16/3602) zur Rücklagenbildung der aus KiBiz-Mitteln geförderten Kindergartenträger hat die Landesregierung in der entsprechenden Antwort leider unzureichend beantwortet. Die Frage, wie hoch die Rücklagen seien, die die aus KiBiz-Mitteln geförderten Träger gebildet haben, wird mit dem KiBiz-Rücklagenstand der Einrichtungsträger nach Abschluss des Kindergartenjahres 2010/2011 beantwortet. Dieser soll nach Angaben der Landesregierung zwar konkret über 202 Millionen Euro betragen, aber aktuellere Zahlen, die der Landesregierung vorliegen müssten, werden nicht preisgegeben. Dies ist gerade vor dem Hintergrund, dass die rot-grüne Landesregierung seit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz aufgrund der Änderungen im § 20 Absatz 4 KiBiz über umfassende Kenntnisse zu der Rücklagenentwicklung und zum Rücklagenstand der Träger verfügen sollte, unverständlich. Denn seitdem müssen die Träger im Rahmen des turnusmäßig zu erstellenden vereinfachten Verwendungsnachweises u. a. die Zuführung aus Rücklagen, die Zuführung zu Rücklagen und die Höhe der Rücklagen dezidiert angeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4146 2 1. Für welche Zwecke ist die Bildung von Rücklagen aus KiBiz-Mitteln zulässig? 4. Worauf gründet sich nach Auffassung der Landesregierung der hohe KiBiz- Rücklagenstand der Einrichtungsträger? Nach dem von der damaligen Landesregierung im Jahr 2007 verabschiedeten KiBiz sind Rücklagen zulässig, die nachweislich in den Folgejahren der Erfüllung von Aufgaben nach dem KiBiz dienen (§ 20 Abs. 5 KiBiz). Eine Begrenzung der Rücklagenhöhe sieht das Gesetz bislang nicht vor. 2. Wie hat sich der KiBiz-Rücklagenstand der mit KiBiz-Mitteln geförderten Einrich- tungsträger seit Abschluss des Kindergartenjahres 2010/2011 bis heute entwickelt (Angabe der Rücklagenhöhe in Euro jährlich)? 3. Wie verteilt sich der aktuelle KiBiz-Rücklagenstand differenziert nach Art der Ein- richtungsträger (kommunale Träger, kirchliche Träger etc.)? Die Gesamthöhe der Kindpauschalen beträgt im Kindergartenjahr 2013/2014 rd. 4 Mrd. EUR. Der letzte ermittelte Rücklagenbestand für das Kindergartenjahr 2010/2011 liegt bei rd. 202,8 Mio. Euro. Dieser Wert basiert auf der Auswertung der Verwendungsnachweise von rd. 7.300 Einrichtungen. Die Angabe von Daten nach Art der Einrichtungsträger setzt den Abschluss der Prüfung der Verwendungsnachweise der Einrichtungsträger voraus. Für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 liegen geprüfte Verwendungsnachweise noch nicht in einer Anzahl vor, die tragfähige Aussagen zur Entwicklung der Rücklagenhöhe zuließen. 5. Welche Rückschlüsse – z.B. hinsichtlich der Auskömmlichkeit der KiBiz- Pauschalen, des finanziellen Spielraums für Qualitätsverbesserungen etc. – zieht die Landesregierung aus der bisherigen Entwicklung der KiBiz-Rücklagen? Im Rahmen der nächsten Schritte der KiBiz-Revision wird die Landesregierung die Regelungen zu den Rücklagen prüfen.