LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/417 24.07.2012 Datum des Originals: 20.07.2012/Ausgegeben: 27.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 72 vom 14. Juni 2012 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/112 Überprüfung von Landesgesetzen im Geschäftsbereich des Justizministeriums? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 72 mit Schreiben vom 20. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zahlreiche Gesetze unterliegen einer regelmäßigen Evaluierungspflicht, die im jeweiligen Gesetz vorgeschrieben wird. Die Landesregierung hat seit Beginn der Regierungstätigkeit Mitte 2010 einige Gesetze einer Evaluation unterzogen. Dies gilt auch für den Geschäftsbereich des Justizministeriums. 1. Wie viele Gesetze wurden von Juli 2010 bis zum 14. März 2012 im Geschäftsbereich des Justizministeriums evaluiert? Zwischen Juli 2010 bis zum 14. März 2012 wurden im Justizministerium insgesamt drei Gesetze evaluiert. Für eine Vielzahl weiterer Gesetze bzw. Verordnungen erfolgten Evaluierungsmaßnahmen. Die endgültige Evaluierung war in dem vorgegebenen Zeitraum allerdings noch nicht abgeschlossen. 2. Wie viele Gesetze im Geschäftsbereich des Justizministeriums wurden aufgrund einer vorhergehenden Evaluation aufgehoben? In dem vorgegebenen Zeitraum keines. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/417 2 3. Was versteht die Landesregierung unter der Evaluation eines Gesetzes? 4. Welche Bestandteile muss eine Gesetzesevaluation nach Ansicht der Landesregierung beinhalten? Die Evaluierung von Gesetzen ist Bestandteil der Befristungsgesetzgebung der 13. Legislaturperiode. Die Befristung von Gesetzen dient der Vorbereitung der Entscheidung über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung einer Rechtsvorschrift. Die für diese Entscheidung notwendigen Kriterien können die Ergebnisse einer Gesetzesevaluierung liefern. Ziel der Befristungsgesetzgebung ist der Abbau von Bürokratie. Die Evaluierung dient in diesem Sinne als Instrument zur Verbesserung der Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen. Die Ressorts entscheiden vor diesem Hintergrund im Rahmen ihrer Ressortkompetenz eigenverantwortlich darüber, wie sie ihrer Evaluierungsverpflichtung nachkommen. Der dazu notwendige Spielraum wird nicht durch die Vorgabe eines Rasters beschränkt. Prüfmaßstab sind die für die Gesetzgebung allgemein gültigen Kriterien. 5. Wie viele Gesetze im Geschäftsbereich des Justizministeriums wurden aufgrund einer Evaluation im Anschluss geändert? In dem vorgegebenen Zeitraum wurde ein Gesetz geändert.