LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4199 11.10.2013 Datum des Originals: 10.10.2013/Ausgegeben: 16.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1592 vom 2. September 2013 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/3930 Wie geht es weiter mit LIUNA? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1592 mit Schreiben vom 10. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die rot-grüne Landesregierung will im Schulbereich eine neue Landesbehörde schaffen. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Landesinstitut und Unterstützungsagentur für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen (LIUNA NRW). In diesem Zusammenhang ist es, unabhängig einer inhaltlichen Bewertung dieser neuen Landesbehörde wichtig zu erfahren, wie die rot-grüne Landesregierung an dieser Stelle weiter zu verfahren gedenkt. Im Haushalt 2013 sind für dieses neue Landesinstitut 2.498.500 Euro veranschlagt worden. Hierzu heißt es im Erläuterungsband des Ministeriums für Schule und Weiterbildung: „Das Landesinstitut und Unterstützungsagentur für Schule Nordrhein-Westfalen (LIUNA NRW) soll als Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung stufenweise bis 2015 aufgebaut und bereits im Haushalt 2013 verankert werden. In der ersten Aufbauphase im Jahr 2013 sind 38 Stellen ausgebracht.“ Laut vorliegenden Informationen hat das Finanzministerium im Laufe der Haushaltsberatungen verständlicherweise und offenkundig aufgrund der mit dem Institut verbundenen hohen Kosten ein Gestaltungskonzept vom Ministerium für Schule und Weiterbildung angefordert. Da das Parlament der Haushaltsgesetzgeber ist, besteht daher von Seiten des Landtags natürlich ein hohes Interesse an diesem Konzept zur Ausgestaltung des Landesinstituts. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4199 2 Selbstverständlich stellt sich neben der Ausgestaltung des Gesamtkonzepts auch die Frage, welche der bisher teilweise dezentral organisierten Unterstützungsprogramme für Schulen in das Institut integriert werden sollen. So hat sich z.B. nach der Auflösung des früheren Landesinstituts die Führungskräfte-Qualifizierung durch „Schulmanagement NRW“ seit 2006 deutlich verbessert. Da gegenwärtig „Schulmanagement NRW“ – offensichtlich auch erfolgreich arbeitend – im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland angesiedelt ist, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen sich für das bisherige, erfolgreich wirkende Personal ergeben , wenn das Institut in Soest angesiedelt wird. Darüber hinaus ist es natürlich auch von besonderer Bedeutung, wie ein solches Institut, das pädagogisch arbeiten soll, geführt wird. Hierbei wäre es zum Beispiel wichtig zu erfahren, ob die Leitungspositionen von pädagogisch ausgebildeten Personen besetzt werden sollen. 1. Wird die Landesregierung das laut vorliegenden Informationen dem Finanzminis- terium zur Verfügung gestellte Konzept zur Ausgestaltung des neuen Landesinstituts als Anlage der Kleinen Anfrage beifügen (wenn nein, bitte erläutern, warum nicht)? Das Landesinstitut wird, wie bereits in den Erläuterungen zum Haushalt 2013 ausgeführt, stufenweise auf- und ausgebaut. Der Aufbauprozess ist bis 2015 angelegt und mit der Errichtung des Landesinstituts noch nicht beendet. Die Vorbereitungen für die Errichtung sind derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Das Landesinstitut wird als Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung gemäß § 14 LOG durch Errichtungserlass eingerichtet. Es wird die Bezeichnung „Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule NRW (QUALiS NRW)“ erhalten. Die Eckdaten für die aufgabenmäßige und organisatorische Ausgestaltung des neuen Instituts und für den weiteren Aufbauprozess werden entsprechend mit dem Errichtungserlass bekanntgegeben. Zum jetzigen Zeitpunkt wird von folgenden Eckpunkten für die Aufgaben und Organisation des Institutes ausgegangen. Aufgaben und Leistungen Das Landesinstitut wird das für Schule und Weiterbildung zuständige Ministerium beraten und unterstützen und wird die vom Ministerium beauftragte zentrale Einrichtung für pädagogische Dienstleistungen insbesondere zur Unterstützung der Schulen bei der Wahrnehmung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages sein. Es soll insbesondere in folgenden Aufgabenfeldern arbeiten:  Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Schulen und Unterricht,  Vorgaben für den Unterricht und Materialien zur Implementation,  Zentrale Prüfungen und Lernstandserhebungen,  Inklusion in Schulen,  Ganztag in Schulen,  Schulentwicklung in regionalen Kooperationen,  Professionalisierung und Qualifizierung der pädagogischen Berufe vor allem der Führungskräfte in Schule, Schulaufsicht sowie der in der Fortbildung eingesetzten Lehrkräfte , LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4199 3  Beobachtung und Analyse schulfachlicher Entwicklungen in Wissenschaft und Forschung ,  Unterstützung des Ministeriums bei der Erschließung und Transformation von wissenschaftlichen Erträgen sowie von Ergebnissen von Bildungsforschungsprojekten,  Übergreifende Qualitätssicherung und Weiterentwicklung im Bereich der Weiterbildung. Das neue Landesinstitut wird seine Aufgaben in enger Kooperation mit den Schulaufsichtsbehörden wahrnehmen und systematisch mit den Weiterbildungsträgern und anderen Einrichtungen und Stellen aus Lehrerbildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zusammenarbeiten . Das Institut berücksichtigt bei seiner Arbeit Aspekte des Umgangs mit Heterogenität ebenso wie den Erwerb interkultureller Kompetenzen und Fragen des Gender Mainstreaming. Organisatorische Eckpunkte Das Landesinstitut wird sich in einen Leitungsbereich und in Arbeitsbereiche gliedern. Um Synergien zu nutzen, sollen geeignete administrative Querschnittsaufgaben zum Beispiel die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnik, Publikationen sowie Angelegenheiten der Kosten- und Leistungsrechnung und Beschaffungen unter Bündelung der jeweiligen Ressourcen im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft („shared service“) des MSW und des Landesinstituts gemeinsam wahrgenommen werden. Das Institut untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des für Schulen und die Weiterbildung zuständigen Ministeriums. Sitz des neuen Instituts wird Soest. Daneben ist eine Dependance am Standort Düsseldorf in den Planungen berücksichtigt, die sukzessive zurückgeführt werden soll. 2. In welcher Form sollen bisherige, teilweise dezentrale Strukturen in das neue Lan- desinstitut eingebunden werden (also z.B. für Kompetenzteams, „Schulmanagement NRW“ etc. bitte einzeln darlegen)? 3. Wie wird im Interesse der Schulen die hohe Qualität der bestehenden Strukturen sichergestellt, falls aufgrund einer Zentrierung in Soest eine personelle Kontinuität nicht gewährleistet wird (bitte für die einzelnen betroffenen, bisher teilweise dezentral bestehenden Unterstützungsstrukturen wie z.B. „Schulmanagement NRW“ einzeln erläutern)? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet . Ein geordneter Aufgabenübergang und eine sozialverträgliche Umsetzung der Eingliederung dezentral bestehender Unterstützungsstrukturen in die Aufbauorganisation des neuen Landesinstituts wird im Rahmen des stufenweisen Auf- und Ausbaus durch den sukzessiven Übergang von Aufgaben, Personal und räumlicher Zuordnung der Aufgabenwahrnehmung unter Einbeziehung des parallelen Aufbaus der notwendigen Strukturen am Standort Soest sichergestellt. Dies entspricht der gewachsenen organisationsfachlichen Praxis und der auch in der Vergangenheit üblichen Vorgehensweise bei Umstrukturierungen in der Landesverwaltung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4199 4 Bei den aus dezentralen Strukturen übergehenden Aufgaben handelt es sich um die Aufgaben der Landesstelle Schulmanagement NRW. Die Aufgaben werden derzeit auf der Grundlage einer zeitlich befristeten Vereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland im Auftrag des Landes am Standort Düsseldorf (Medienzentrum Rheinland) unter Einsatz von abgeordneten Lehrkräften wahrgenommen. Die zugrundeliegende Vereinbarung wird jetzt gemeinsam mit dem LVR an den o.a. stufenweisen Übergang angepasst. 4. Ist es zutreffend, dass die Leitung des neuen Landesinstituts an einen Juristen aus dem Ministerium für Schule und Weiterbildung übertragen werden soll? Nein. Angesichts der fachlichen Ausrichtung und Aufgaben des neuen Landesinstituts ist eine pädagogische Leitung vorgesehen. 5. Wie viele der im Erläuterungsband genannten 38 Stellen sind bereits besetzt (bitte nach den jeweiligen Besoldungsgruppen sowie entsprechender beruflicher Qualifikation aufschlüsseln)? Keine der Stellen. Die Vorbereitungen zur Stellenbesetzung sind noch nicht abgeschlossen.