LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4208 14.10.2013 Datum des Originals: 14.10.2013/Ausgegeben: 17.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1609 vom 9. September 2013 des Abgeordneten Dr. Joachim Stamp FDP Drucksache 16/3958 Sanierung Nordbrücke Bonn Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1609 mit Schreiben vom 14. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Sitzung des Bonner Planungsausschusses am 4. September 2013 wurde bekannt, dass der landeseigene Betrieb Straßen.NRW entgegen den bisherigen Absprachen mit der Bundesstadt Bonn nun plant, bei der Sanierung der Nordbrücke (A 565) im Jahre 2014 für mindestens sechs Wochen zwei Fahrspuren zu sperren. Laut dem Bonner Stadtbaurat bezeichnete Straßen.NRW das Ziel die Bauarbeiten in sechs Wochen zu beenden als „anspruchsvoll“. Es ist somit damit zu rechnen, dass die Sperrung der zwei Autobahnspuren nicht nur, wie nach den neuen Planungen angenommen, während der Sommerferien andauert, sondern deutlich darüber hinaus zu Belastungen für die Bonner Bürger führt. Damit droht Bonn der Verkehrsinfarkt. Was passiert, wenn Autobahnspuren der innerstädtischen Autobahn gesperrt werden, damit haben die Bonner Bürger leidvolle Erfahrungen. Selbst wenn die Zeitvorgabe, die Bauarbeiten in den Sommerferien abzuschließen, eingehalten werden könnte, droht Bonn schon während dieser Zeit ein Verkehrsausnahmezustand mit erheblichem Stauaufkommen, der nicht nur die Bürger, sondern auch die Bonner Wirtschaft über Gebühr belastet. Von Straßen.NRW werden auch technische Gründe für die Sperrung der Brücke angegeben, die aber von der Bundesstadt Bonn bestritten werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4208 2 Vorbemerkungen der Landesregierung Die zwei Rheinbrücken im Zuge der Autobahnen A 565 und A 562 sind vom Ziel- und Quellverkehr der Stadt Bonn besonders stark belastet. Als weitere Querungsmöglichkeit über den Rhein steht darüber hinaus nur noch die städtische Kennedybrücke im Zuge der B 56 zur Verfügung, die nach der Sanierung 2011 jedoch nur noch zwei überbreite (früher vier) Fahrstreifen aufweist. Altersbedingt sind Sanierungsarbeiten an der Nordbrücke im Zuge der A 565 zwingend erforderlich , um die Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit des Bauwerkes weiterhin zu gewährleisten. Besonders dringlich ist ein Ersatz der technisch veralteten und sehr stark geschädigten Fahrbahnübergänge durch neue lärmgeminderte. Des Weiteren ist es notwendig , die Tragfähigkeit der Brücke anzuheben, um dem steigenden Verkehrsaufkommen, vor allem im Bereich des Schwerverkehrs gerecht werden zu können. Die vorhandenen Rahmenbedingungen (Abmessungen der Brücke und der Fahrbahnübergänge ) lassen nur wenig Spielraum für mögliche Verkehrsführungen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass jede Verkehrsführung aufgrund der vorhandenen hohen Verkehrsbelastung zusätzliche und erhebliche Verkehrsbehinderungen nach sich ziehen wird. Daher ist es an dieser Stelle besonders wichtig, die Dauer der Verkehrseinschränkungen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Um die Verkehrsbehinderungen zu minimieren sollen die Arbeiten innerhalb der Sommerferien 2014 durchgeführt und abgeschlossen werden. 1. Was kosten die neuen Planungen im Vergleich zu der Sanierung der Brücke un- ter Freihaltung aller vier Fahrspuren? 2. Welche technischen Gründe sprechen angeblich dafür, dass die Brücke nicht unter Freihaltung aller vier Fahrspuren saniert werden kann? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die endgültige Verkehrsführung ist noch nicht abschließend festgelegt. Zurzeit finden intensive Prüfungen der realisierbaren Alternativen statt. Fest steht bisher, dass die vorhandene Rheinbrücke aus statischen Gründen nicht stark einseitig belastet werden kann. Zugleich erfordert die Konstruktion der Fahrbahnübergänge während der Arbeiten das Freihalten einer Richtungsfahrbahn vom Verkehr. Um die heute vorhandenen sechs Fahrstreifen über die komplette Dauer der Bauzeit aufrechtzuerhalten, käme daher nur eine temporäre Behelfsbrücke neben der vorhandenen Brücke über den Rhein in Frage. Diese Lösung scheidet aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus. 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten durch die unnötigen Staus für die Bonner Bürger und Unternehmen ein? Die Arbeiten an der Rheinbrücke sind aus technischer Sicht erforderlich. Insofern kann in diesem Zusammenhang nicht von unnötigen Staus gesprochen werden. 4. Wer trägt die Verantwortung für die Neuplanungen bzgl. der Brückensanierung, das Land NRW oder der Bund? Für die Verwaltung der Bundesfernstraßen sind die Straßenbauverwaltungen der Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung nach Artikel 90 des Grundgesetzes zuständig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4208 3 In Nordrhein-Westfalen sind die Aufgaben auf den Landesbetrieb Straßenbau delegiert. Umfangreiche Baumaßnahmen mit erheblichen verkehrlichen Auswirkungen werden mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen abgestimmt, so auch im vorliegenden Fall.