LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4215 15.10.2013 Datum des Originals: 14.10.2013/Ausgegeben: 18.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1614 vom 10. September 2013 des Abgeordneten Thomas Nückel FDP Drucksache 16/3975 EFRE-Förderung 2014: Ist Förderpolitik des Landes für Kommunen praktisch noch zu handhaben? Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 1614 mit Schreiben vom 14. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Pläne der EU sehen vor, im Rahmen der EFRE-Förderung 2014 Stadtentwicklungsprojekte kombiniert mit Investitionsprojekten unter territorialem Bezug zu fördern. Die Verwaltungshoheit für diese Fördermittel sollte dabei nach Vorstellung der EU direkt bei den Regionen liegen . Die von der Landesregierung zwischenzeitlich vorgestellten Eckpunkte der künftigen Operationellen Programme für den EFRE zeigen jedoch, dass in NRW – anders als von der EU beabsichtigt – die so genannten Integrierten Territorialen Investitionen (ITI) nicht regional verwaltet werden sollen. Dennoch bleibt ungeachtet der seitens der Europaministerin angekündigten Verzahnung der Förderstrukturen unklar, in wie weit das Land NRW die interdisziplinäre Förderung umsetzen wird. Bleibt es bei der klassischen Säulenförderung, muss für interdisziplinäre Vorhaben der einzelne Förderantrag an unterschiedliche Ressorts herangetragen werden. Es liegt auf der Hand, dass der Koordinierungsaufwand in diesem Falle die Projektarbeit zu übersteigen droht. Das Landeskabinett hat außerdem beschlossen, dass die EFRE-Förderung auf eine Darlehensform umgestellt werden soll. Die 50-prozentige Kofinanzierung wird nicht mehr durch das Land, sondern durch die Antragsteller aufgebracht. Den Kommunen unter Haus- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4215 2 haltssicherung soll eine Darstellung des Eigenanteils ermöglicht werden. Allerdings gibt es noch keine Vorschläge, wie diese Darstellung erfolgen kann. Für Kommunen unter Haushaltssicherung wird es daher künftig schwieriger werden, sich überhaupt noch am EFREProgramm zu beteiligen. Es ist zu befürchten, dass die Förderpolitik des Landes in diesem Punkt für die Kommunen praktisch nicht mehr zu handhaben sein wird. 1. Wie sollen Kommunen unter Haushaltssicherung, bzw. die sich im Stärkungs- pakt befinden, ihren Eigenanteil darstellen? Die Teilnahme an einem Förderprogramm ist als freiwillige kommunale Aufgabe möglich, wenn die damit verbundenen Kostenfolgen im Haushalt bzw. in einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK) bzw. Haushaltssanierungsplan (HSP) eingeplant sind. Rechtliche Schwierigkeiten können dann entstehen, wenn HSK oder HSP nicht genehmigt werden konnten. Es ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand davon auszugehen, dass in diesem Jahr nur noch eine geringe Zahl von Kommunen hiervon betroffen sein wird (im einstelligen Bereich ). 2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass bei Beibehaltung der Säulen- förderung für interdisziplinäre Vorhaben die Förderanträge für die Kommunen noch praktisch zu handhaben sind? Die Prioritätsachse 4 des EFRE setzt den Schwerpunkt auf Stadt- und Quartiersentwicklung /Prävention. Die Förderung erfolgt aufgrund integrierter kommunaler Konzepte – in Abstimmung zwischen den Ressorts – prioritätsachsen- und ggf. fondsübergreifend. Die Kofinanzierung erfolgt z.B. durch Städtebauförderung oder das Ökologieprogramm EmscherLippe (ÖPEL). Aufgrund der Erfahrungen der laufenden Strukturfondsperiode gibt es bereits eingespielte Abstimmungsverfahren. Maßnahmen der energetischen Stadt- und Quartierssanierung, des Klimaschutzes oder der Klimafolgenanpassung werden ebenfalls die Stadtentwicklung verbessern und sollen ergänzend aus Mitteln der Prioritätsachse 3 (Förderung der Bestrebungen zur Verringerung von CO2-Emissionen) finanziert werden. Es ist beabsichtigt, ressort- und prioritätsachsenübergreifende Aufrufe an die Kommunen zu starten, sobald das EFRE-Programm durch die Europäische Kommission genehmigt ist. Die Programmumsetzung wird in den Bezirksregierungen gebündelt. Diese werden den Einsatz der verschiedenen Fördermöglichkeiten prüfen. 3. Wie konkret will die Landesregierung die von Ministerin Schwall-Düren anläss- lich der Vorstellung der Eckpunkte der künftigen Operationellen Programme versprochene Entbürokratisierung bei Förderanträgen gewährleisten? Das Kabinett hat am 06.06.2013 die folgenden Vereinfachungsmaßnahmen beschlossen:  Einführung von Pauschalen für Personal- und Gemeinausgaben,  Erleichterung des Vergaberechts für Zuwendungsempfänger, die keine öffentlichen Auftraggeber sind und deren Förderquote maximal 50 v.H. beträgt, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4215 3  Zweckgebundene Spenden dürfen zur Darstellung des Eigenanteils genutzt werden, wenn ein Eigenanteil von mindestens 10 v.H. verbleibt,  Bürgerschaftliches Engagement wird mit 15 EUR pro Stunde als fiktive Ausgabe anerkannt , wobei die Zuwendung die Summe der Ist-Ausgaben nicht überschreiten darf,  die Zahl der zwischengeschalteten Stellen mit Bewilligungsfunktion wird auf maximal 10 reduziert,  Einführung einer EFRE-Rahmenrichtlinie und damit einhergehende Harmonisierung von EU- und Landesrecht. Außerdem sollen elektronische Verfahren die Programmabwicklung erleichtern. 4. Welche Rolle soll künftig die NRW-Bank in der EU-Fördersystematik spielen? Die NRW.BANK soll die revolvierenden Fonds verwalten. Die Entscheidung über ihre Funktion als zwischengeschaltete Stelle steht noch aus. 5. Über welchen Regelkreis soll die politische Steuerung der Förderanträge erfol- gen? Entscheidend für die Förderung eines Projekts ist seine Qualität. Die Auswahlentscheidung erfolgt deshalb unabhängig von den konkreten Auswahlverfahren grundsätzlich an Hand von Qualitätskriterien. Es sollen die Projekte zum Zuge kommen, die den vorgegebenen Zielen des Landes und der EU am besten entsprechen. Angesichts der Komplexität der Fördervorhaben sollen die jeweils am besten geeigneten Auswahlverfahren eingesetzt werden:  Wettbewerbliche Auswahlverfahren  Förderung standardisierter Förderfälle (inklusive revolvierender Fonds)  Entscheidung durch die Staatssekretärskonferenz in besonderen Einzelfällen von besonderer landes- bzw. regionalpolitischer Bedeutung Auf der Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre wird die Koordination zwischen den Fonds gesteuert. Dazu beschließt die Staatssekretärskonferenz nach Genehmigung der Operationellen Programme ein entsprechendes Verfahren.