LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4235 17.10.2013 Datum des Originals: 16.10.2013/Ausgegeben: 22.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1634 vom 18. September 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/4054 Sanierung Rinderbestände von BHV1-Infektionen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1634 mit Schreiben vom 16. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche . Betroffen sind der Respirations- und Genitaltrakt. Ein infiziertes Tier bleibt sein Leben lang Virusträger Die BHV1-Sanierung der Rinderbestände in Deutschland und NRW läuft seit mehreren Jahrzehnten . Dennoch erhöht sich der Anteil der BHV1-freien Rinderbestände im Sinne der BHV1-Verordung in den letzten Jahren nur noch sehr langsam. Grundlage für die Sanierung ist die „Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung) vom 20.12.2005“ sowie die „Allgemeinverfügung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Durchführung der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2009“ nebst der bezugnehmenden Ländererlasse vom 23.03.2013 und 27.03.2013. Das Land Bayern ist bereits als BHV1-freie Region nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG anerkannt. Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg -Vorpommern haben sich zum Ziel gesetzt diese Anerkennung bis Ende 2015 zu erreichen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4235 2 Auch das Land Niedersachsen überarbeitet zurzeit die Niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (Nds. BHV1-VO). Eckpunkte sind eine Verbot der Weidehaltung von nicht BHV1-freien Rindern, ein Impfverbot und ein Verbot der Einstellung von nicht BHV1-freien, geimpften Tieren in niedersächsische Betriebe ab dem 01.11.2014. Bis zum 01.05.2015 sind alle BHV1-Reagenten zu merzen. Vorbemerkung der Landesregierung Bei einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche der Rinder. Das Virus wird über Tröpfcheninfektion oder beim Deckakt übertragen, wobei die Übertragung über den Deckakt durch den Einsatz der künstlichen Besamung nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Die Übertragung durch Tröpfcheninfektion verursacht bei betroffenen Tieren Nasen- und Luftröhreninfektionen. Die Bedeutung der BHV1-Infektion liegt einerseits in den krankheitsbedingten wirtschaftlichen Verlusten, andererseits aber auch in Handelshemmnissen. Verschiedene Mitgliedstaaten (Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden) verfügen bereits über den Status der BHV1-Freiheit. Damit dürfen dort hin nur noch Tiere verbracht werden, die ebenfalls über diesen Status verfügen. In Deutschland ist Bayern als erste Region anerkannt BHV1-frei. Andere Bundesländer ( Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und MecklenburgVorpommern ) streben diesen Status für 2015 an. Die maßgeblichen Handelsbeziehungen mit Niedersachsen und mit den Niederlanden sind allerdings nicht betroffen, weil beide Handelspartner noch nicht über den Status als „BHV1-Freie Region“ verfügen. In den Niederlanden gibt es allerdings keine vergleichbare, verbindliche Flächensanierung wie in Deutschland , sondern lediglich eine freiwillige Sanierung auf einzelbetrieblicher Ebene. Insofern ist eine Anerkennung des Landes als BHV1-freie Region nicht in erreichbarer Nähe. In NRW werden die Maßnahmen zur BHV1-Sanierung regelmäßig in einer Arbeitsgruppe mit den betroffenen Verbänden und Behörden abgestimmt, so zuletzt im März 2013. Die nächste Abstimmung wird Mitte Oktober stattfinden. 1. Wie hoch ist der Anteil BHV1-freier Bestände bzw. stabiler Impfbestände in NRW? Der Anteil BHV1-freier Rinderbestände in NRW beträgt 90 %. Inwieweit bei den übrigen 10 % der Betriebe der Impfschutz als „stabil“ angesehen werden kann, ist nicht abschließend bewertbar, weil sich auch unter Impfschutz noch Reagenten bilden können. 2. Für den Fall, dass es noch rinderhaltende Betriebe gibt, deren BHV1-Status nicht bekannt ist: Warum sind noch keine Maßnahmen eingeleitet worden? Im September 2013 sind Schulungsmaßnahmen für alle Veterinärbehörden abgeschlossen worden, die insbesondere auch die Erfassung der Betriebe mit bislang unbekanntem Status zum Inhalt hatten. Damit ist gewährleistet, dass die kommenden Sanierungsmaßnahmen flächendeckend auf den einzelbetrieblichen BHV1-Status aufgebaut werden können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4235 3 3. Welche Maßnahmen sind von Seiten des Landes NRW bereits beschlossen bzw. geplant um bei der Gesamtsanierung weiter voran zu kommen? Wie in den Vorbemerkungen erwähnt, werden die BHV1-Sanierungsmaßnahmen in einer Arbeitsgruppe abgestimmt, die voraussichtlich wieder Mitte Oktober zusammentreten wird. Bei diesem Termin ist geplant, u.a. die Maßnahmen zu vereinbaren, mit denen die Sanierung während der Stallhaltungsperiode weiter forciert werden soll. Bereits jetzt ist vorgesehen, die Beiträge zur Tierseuchenkasse für nicht BHV1-freie Betriebe im Jahr 2014 von 2 €/Tier auf 6 €/Tier zu verdreifachen. Weiterhin steht den Veterinärbehörden in NRW ab 2014 eine Auswertemöglichkeit über den Impfstatus der nicht freien Bestände zur Verfügung. Darauf aufbauend können zielgerichtet und risikoorientiert Maßnahmen für den weiteren Sanierungsfortschritt aufgebaut werden. 4. Welche Maßnahme gedenkt das Land NRW zu unternehmen, um mit den geplan- ten Sanierungsmaßnahmen in Niedersachsen Schritt zu halten, so dass die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Betriebe gewahrt ist? In der BHV1-Sanierung stehen NRW (90%) und Niedersachsen (91%) derzeit in etwa gleich. Bei allen zu ergreifenden Maßnahmen wird auf einen weiterhin einheitlichen Sanierungsfortschritt geachtet werden. 5. Wie sieht die geplante Zeitschiene zur Erreichung des Ziels der Anerkennung von Nordrhein-Westfalen als BHV1-freie Region nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG aus? Die Zeitschiene für die Erlangung des Status der BHV1-Freiheit für NRW wird mit den Nachbarbundesländern abgestimmt werden, um so ungestörte Handelsbeziehungen aufrecht zu erhalten.