LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4256 18.10.2013 Datum des Originals: 16.10.2013/Ausgegeben: 23.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1636 vom 10. September 2013 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/4056 Gefährdet Stärkungspakt-Neuberechnung Haushaltssanierungspläne? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1636 mit Schreiben vom 16. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Westdeutsche Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 9.September 2013 über die Probleme der Stadt Wuppertal durch die Neuberechnung im Stärkungspakt. Die aufgrund des „Datensalats“ erforderliche Neuberechnung des Stärkungspaktes sorge dafür, dass der Stadt Wuppertal elf Millionen Euro für einen genehmigungsfähigen Haushalt fehlen. Die Stadt Wuppertal erhält, entgegen der ursprünglichen gesetzlichen Planung des Stärkungspaktes, nun jährlich 60 Millionen Euro anstatt der bisher geplanten 71 Millionen Euro aus dem Stärkungspakt . Durch diese verringerten Hilfszahlungen sei der Stadt Wuppertal der Haushaltsausgleich nicht mehr im Jahr 2017, sondern frühestens im Jahr 2020 möglich. Nach der Westdeutschen Zeitung habe die Stadt Wuppertal bereits bei der Landesregierung um eine Ausnahmegenehmigung gebeten, dass die vollständige Summe der Stärkungspaktmittel von 60 Millionen Euro auch im Jahr 2017, also ein Jahr länger als vorgesehen, an die Stadt fließe. Dadurch könnte die Stadt Wuppertal auch den Haushaltsausgleich bereits im Jahr 2017 darstellen. Falls sich das Land nicht auf eine Ausnahmegenehmigung verständigen würde, rechne der Kämmerer der Stadt Wuppertal mit der gesetzlichen Folge, dass ein Sparkommissar die Maßnahmen einleiten müsse, um den gesetzlich vorgesehenen Haushaltsausgleich im Jahr 2016 mit Stärkungsmittel zu erreichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4256 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation der Kommunen, die insbesondere durch die Reduzierung der Hilfszuweisungen aufgrund der Neuberechnung des Stärkungspaktes, ihren Haushaltsausgleich nicht mehr im gesetzlich vorgesehen Rahmen darstellen können? Die Darstellung eines Haushaltsausgleichs bis zu den gesetzlichen Regelterminen 2016 bzw. 2018 ist Gegenstand der Haushaltssanierungspläne 2014. Diese müssen die Stärkungspaktgemeinden den Bezirksregierungen bis Anfang Dezember 2013 zur Genehmigung vorlegen. 2. Welche Stärkungspaktkommunen haben, ähnlich wie die Stadt Wuppertal, die Landesregierung konkrete Ausnahmegenehmigungen zur Erreichung der Haushaltsziele des Stärkungspakt gestellt? Über eine etwaige Verlängerung des Ausgleichzeitraums wird nicht in einem gesonderten Antragsverfahren, sondern im Rahmen der Prüfung des Haushaltssanierungsplans 2014 entschieden. 3. Welche Erfolgsaussichten hat die Stadt Wuppertal mit der gestellten Ausnahme- genehmigung? Siehe die Antworten zu den Fragen 1 und 2. 4. Welche Lösungen bietet das Land den betroffenen Stärkungspaktkommunen an, die mit erheblich reduzierten Stärkungspaktmittel aufgrund der Neuberechnung die gesetzlichen Ziele erreichen müssen? Im Rahmen der Prüfung der Haushaltssanierungspläne 2014 wird zu klären sein, ob Bedarf für besondere Lösungen - wie beispielsweise ein Abweichen von den in der Antwort auf Frage 1 genannten Regelterminen - besteht. 5. Wie stellt sich derzeit allgemein die Situation bei der Fortschreibung der Haus- haltssanierungspläne der Stärkungspaktommunen dar? Mit der Vorlage der fortgeschriebenen Haushaltssanierungspläne durch die Stärkungspaktgemeinden ist im Wesentlichen erst zum ersten Dezember 2013 zu rechnen.