LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4272 21.10.2013 Datum des Originals: 18.10.2013/Ausgegeben: 24.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1630 vom 17. September 2013 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/4050 Schwächung des Justizstandortes Hamm? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 1630 mit Schreiben vom 18. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge der Entwicklung der elektronischen Datenübermittlungen im Rechtsverkehr wird seit geraumer Zeit für den Bereich der nordrhein-westfälischen Gerichtsbarkeit die Einrichtung einer Zentrale für Informationstechnologie diskutiert. Als Standorte wurden die Oberlandesgerichte und auch das Justizministerium ins Auge gefasst. Derzeit wird der elektronische Rechtsverkehr noch dezentral z.B. bei den Oberlandesgerichten geführt. So sind beim Oberlandesgericht Hamm 140 Beschäftigte mit dieser Arbeit betraut . Justizminister Kutschaty hat sich gegenüber dem Westfälischen Anzeiger (Bericht vom 19.04.2012) dahingehend geäußert, dass die Zentralisierung im InformationstechnologieBereich stattfinde, dieses Projekt in Hamm gebündelt werden solle und die ITGesamtverantwortlichkeit künftig bei dem Oberlandesgerichtspräsidenten Johannes Keders liege. Nunmehr ist im Justizministerialblatt NRW 2013, Nr. 15 die Stelle eines weiteren Vizepräsidenten bei dem Oberlandesgericht Köln ausgeschrieben worden. Dessen Aufgabengebiet soll nach dem Ausschreibungstext den Aufbau und die Leitung eines justizinternen zentralen IT-Dienstleistungsbereichs für alle Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz umfassen. Es soll also – entgegen der früheren Äußerungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4272 2 von Herrn Minister Kutschaty – die IT-Entwicklung, schwerpunktmäßig die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte, beim Oberlandesgericht Köln gebündelt werden. Spätestens mit der Besetzung dieser Stelle dürfte die Organisationsentscheidung , die IT in Köln zu konzentrieren, gefallen sein. 1. Aus welchem Grund wurde von der ursprünglichen Absicht, durch die Ansied- lung der Zentrale für Informationstechnologie den Justizstandort Hamm zu stärken bzw. aufzuwerten, abgewichen? Im Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verabschiedet. Es enthält die Verpflichtung, den elektronischen Rechtsverkehr in drei Schritten ab dem 01.01.2018 einzuführen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nur in Verbindung mit der Einführung der elektronischen Akte wirtschaftlich sinnvoll. Die Zentralisierung der IT in der Justiz des Landes NRW ist für die Einführung der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs zwingend erforderlich. Weiter bedarf es für die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz der Entwicklung neuer Softwarelösungen . Die Softwareentwicklung erfolgt aus Wirtschaftlichkeitsgründen gemeinsam mit anderen Bundesländern und muss als länderübergreifende Aufgabe durch das Justizministerium koordiniert werden. Die Aufgaben des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz werden sich deshalb entgegen den ursprünglichen Planungen auf den IT-Betrieb und IT-Service beschränken. Das Oberlandesgericht Köln als kleinstes Oberlandesgericht in Nordrhein-Westfalen verfügt auch mit Blick auf die relativ kleinen Fachgerichtsbarkeiten über die ideale Größe, um dort den zentralen IT-Dienstleister (ITD) anzusiedeln. Überdies hat das Oberlandesgericht Köln schon in den vergangenen Jahren mit der dort angesiedelten zentralen IT-Beschaffungsstelle bewiesen, dass es in der Lage ist, IT-Aufgaben zentral für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen wahrzunehmen. 2. Ist beabsichtigt, die bislang beim Oberlandesgericht Hamm beschäftigten 140 Mitarbeiter nach Köln abzuordnen? Es ist noch offen, ob, in welchem Umfang und in welcher Form IT-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm tätig sind, in die Organisationsstruktur des ITD bei dem Oberlandesgericht Köln eingebunden werden. Eine räumliche Verlegung des Arbeitsplatzes wird dafür nur ausnahmsweise erforderlich sein. 3. Bringt ein möglicher Standort der IT beim Oberlandesgericht Köln Vorteile ge- genüber dem Oberlandesgericht Hamm, bei dem bereits eine große Anzahl Mitarbeiter im IT-Bereich beschäftigt ist? Hinsichtlich der Gründe, die zu der Entscheidung für das OLG Köln als Standort des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz geführt haben, wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4272 3 4. Welche Kosten verursacht die Neueinrichtung der IT-Abteilung in Köln bzw. welche Kosten würden nicht anfallen, wenn die IT-Zentrale in Hamm eingerichtet würde? Durch die Einrichtung des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz bei dem Oberlandesgericht Köln werden im Vergleich zu einer Ansiedlung bei dem Oberlandesgericht Hamm keine zusätzlichen Kosten entstehen."