LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4278 22.10.2013 Datum des Originals: 22.10.2013/Ausgegeben: 25.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1651 vom 24. September 2013 der Abgeordneten Ingola Schmitz und Ulrich Alda FDP Drucksache 16/4093 Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Landesinitiative zur Fachkräftesicherung in NRW? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1651 mit Schreiben vom 22. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Frühjahr 2011 verkündete Minister Guntram Schneider, im Rahmen der „Landesinitiative zur Fachkräftesicherung in NRW“ in den Jahren 2012 bis 2015 bis zu 50 Millionen Euro in Projektvorhaben zu investieren, um den drohenden Fachkräftemangel in NRW wirksam zu begegnen. Alle Regionen wurden aufgefordert, bis Ende 2011 einen „Regionalen Handlungsplan “ zu entwickeln und darauf aufbauend Projekte zu formulieren, die für die vor Ort dringlichsten Problemen in Bezug auf die Fachkräftesicherung Lösungen anbieten. Ein wichtiger Projektansatz verfolgt die Verknüpfung der regionalen Projekte mit der bestehenden Regelförderung der Landesregierung (z.B. Potentialberatung, Bildungscheck, Bildungsberatungsstellen , Angebote der Agentur für Arbeit) Ein Jahr nach Start der Fachkräfteinitiative sahen das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Handlungsbedarf besonders in der Gastronomie, der Pflege, im IT-Bereich sowie im Metallund Elektrobereich. „Diese Branchen sind Spitzenreiter bei den unbesetzten Stellen. In diesen Sparten werden viele der freien Fachkraftstellen nicht besetzt. Die Personalknappheit verschärft sich zudem vor allem dort, wo unattraktive Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne die Arbeit bestimmen“, so Minister Schneider. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4278 2 Die in den Arbeitsmarktregionen entwickelten Projektideen müssen sich jeweils einem „Förder -Wettbewerb“ stellen. Die eingereichten Projektskizzen werden durch die G.I.B. begutachtet und einem Gremium aus dem Arbeits-, dem Wirtschaftsministerium sowie der Bewilligungsbehörde (Bezirksregierungen) zur Entscheidung vorgelegt. Die Projektträger haben eine Ko-Finanzierung von 50 % der Gesamtausgaben nachzuweisen. 1. Warum nutzt das Land eine zentralisierte Projektförderung, wenn gleichzeitig „Regionale Handlungspläne“ verlangt werden? Die EU-Kommission erwartet geordnete und transparente Verfahren bei der Auswahl der Fördervorhaben. Diese Vorgabe wird mit dem gewählten wettbewerbsähnlichen Auswahlverfahren unter Beteiligung der regionalen Akteure eingehalten. Wettbewerbsähnliche Verfahren sind feste Bestandteile des NRW-EU Ziel 2-Programms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 - 2013“ (EFRE). Sie sind das zentrale Instrument zur Auswahl von qualitativ hochwertigen, innovativen Fördervorhaben und zur Vergabe der Fördermittel des Programms. Ziel des Programms ist es, mit den geförderten Vorhaben maßgeblich dazu beizutragen, dass die Wettbewerbs- und die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft verbessert und damit die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen unterstützt wird. Die programmspezifischen Auswahlkriterien spiegeln die zentralen Ziele des Ziel 2- Programms (EFRE) wider. Sie messen die jeweiligen Beiträge zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit , zur Beschäftigung, zur dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung sowie zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Nichtdiskriminierung. Für eine Auswahlentscheidung anhand dieser Kriterien trägt die Landesregierung durch das zentrale Verfahren die Verantwortung. Gleichzeitig geht die Landesregierung davon aus, dass der Fachkräftemangel und die Fachkräfteengpässe je nach Branche oder Wirtschaftszweig in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich verteilt sind. Aus diesem Grund wurde von allen 16 Arbeitsmarktregionen ein regionaler Handlungsplan zur Fachkräftesicherung eingereicht. Auf dieser Grundlage werden Vorhaben dem regionalen Gremium zur Abstimmung vorgelegt. Eine positive regionale Stellungnahme ist für die Beratung im Auswahlgremium (siehe Antwort auf Frage 3) obligatorisch, um sicherzustellen , dass das Vorhaben der regionalen Ausgangslage und Zielsetzung entspricht. Die zu finanzierenden Aktivitäten sind zudem als Ergänzung der bestehenden Regelförderung zu betrachten, die vorrangig zum Einsatz kommen muss (z.B. Potentialberatung, Bildungsscheck , Bildungsberatungsstellen, BA-Angebote usw.). Das zentralisierte Entscheidungsverfahren ist auch notwendig, um sicherzustellen, dass keine Regelförderangebote ersetzt werden oder Projektansätze doppelt gefördert werden. 2. Wie viele Projekte im Rahmen der Fachkräfteinitiative wurden bislang in den Re- gionen beantragt und bewilligt? (Bitte nach den 16 Arbeitsmarktregionen aufschlüsseln ). Siehe Anlage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4278 3 3. Wie wird mit einem positiven regionalen Votum eines Projekts umgegangen, wenn dieses im Entscheidungsgremium abgelehnt wird? Die Landesregierung geht davon aus, dass die Fachkräftesituation regional unterschiedlich ausgeprägt ist (siehe auch Antwort auf Frage 1). Daher sind alle Vorhaben auf die regionale Situation auszurichten. Eine positive regionale Stellungnahme ist deshalb unbedingte Voraussetzung zur Einreichung der Vorhaben in das zentrale Entscheidungsverfahren und zur Beratung im Auswahlgremium des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Sollte ein Vorhaben im Auswahlgremium keine Förderempfehlung erhalten, werden Träger und der Vorsitzende/die Vorsitzende des regionalen Lenkungskreises über die Ablehnungsgründe informiert. Ausschlaggebend für die Förderentscheidung sind neben der regionalen Verankerung zentrale Kriterien von landesweiter Bedeutung wie z.B. ein deutlicher Beitrag zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit, ein gewisser innovativer Gehalt des Vorhabens, eine signifikante Beteiligung von Unternehmen, Ausschluss von Doppelförderung und ein solider Finanzierungsplan. 4. Welche weiteren Institutionen beteiligen sich an der Ko-Finanzierung der Projekte ? Mit der Initiative zur Fachkräftesicherung sollen einerseits die Kompetenzen der regionalen Wirtschaft gestärkt werden, andererseits soll die Bereitschaft aller Akteure geweckt werden, sich aktiv und verantwortlich an der Lösung der Probleme zu beteiligen und eine gemeinschaftliche regionale Strategie zur Fachkräftesicherung zu entwickeln. Das Land setzt deshalb auf die Eigeninitiative der Akteure und Unternehmen in den Regionen und erwartet eine dem erwarteten Nutzen entsprechende finanzielle Beteiligung an den Projekten. Daher erfolgt die Ko-Finanzierung durch Beiträge der nutznießenden Unternehmen oder regionalen Akteure wie z.B. Kommunen, Arbeitsagenturen/Jobcenter, Kammern, Innungen, Verbände. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherigen Auswirkungen der Initiative auf die Fachkräftesituation? Zur Beurteilung der Auswirkungen der Fachkräfteinitiative auf der Ebene der regionalen Programmumsetzung sowie der Projektebene wurde im September 2013 ein Auftrag für eine externe Evaluation vergeben. Der Zwischenbericht wird für Mitte 2014 und der Abschlussbericht für Mitte 2015 erwartet. Kleine Anfrage 1651 Fachkräfteprogramm: Übersicht nach Regionen (Stand: 30.9.2013) Anlage 1 Region Bewillligt 1 Zur Förderung vorgesehen Abgelehnt Zurück- gezogen Zurück- gegeben 2 Region Aachen 3 0 2 1 2 Bergisches Städtedreieck 1 0 10 1 0 Bonn / Rhein-Sieg 0 0 0 1 0 Düsseldorf-Kreis Mettmann 1 0 2 1 0 Emscher-Lippe 0 1 1 0 0 Hellweg-Hochsauerland 4 0 7 0 0 Region Köln 2 3 9 0 0 Märkische Region 5 2 2 1 0 MEO 1 2 4 1 0 Mittlerer Niederrhein 1 0 1 0 0 Mittleres Ruhrgebiet 0 1 4 0 2 Münsterland 2 3 6 0 0 NiederRhein 6 2 6 0 0 Ostwestfalen-Lippe 12 2 10 1 0 Siegen-Wittgenstein / Olpe 1 1 4 5 0 Westfälisches Ruhrgebiet 12 3 7 0 0 Überregional 1 0 0 0 0 Gesamt 52 20 75 12 4 Projektstand 1 Erfasst sind alle Projekte, die bewilligt sind, für die bereits eine Mittelzuweisung zum Zwecke der Bewilligung erfolgt ist und/oder im Wege des förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns bereits begonnen haben. 2 Gemäß einer Entscheidung des Auswahlgremiums vom 28.02.2013 werden Vorhaben- beschreibungen, deren Finanzpläne nicht nachvollziehbar bzw. fehlerhaft sind, vor einer Beratung im Auswahlgremium an die Region zur Überarbeitung zurückgegeben.