LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4289 28.10.2013 Datum des Originals: 25.10.2013/Ausgegeben: 31.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1655 vom 24. September 2013 der Abgeordneten Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/4111 „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“: Welche Rolle kommt der kommunalen Koordinierung zu? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1655 mit Schreiben vom 25. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister , dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2011 wird begonnen, das Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ umzusetzen. Dadurch soll der Übergang von Schülerinnen und Schülern in den Beruf vor Ort koordiniert und landesweit systematisiert werden. Begonnen wurde das Programm in sogenannten „Referenzkommunen“, also in der Städteregion Aachen, in Bielefeld, Dortmund, Mülheim, im Kreis Borken, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein. Allmählich kommen weitere Kommunen hinzu; wobei die Landesregierung – bevor überhaupt eine flächendeckende Implementierung erfolgt ist – bereits kontinuierlich Stellen an Berufskollegs als angebliche „Präventionsrendite“ in Folge einer vermeintlich erfolgreichen „Präventionspolitik“ streicht. Eine zentrale Rolle kommt der sogenannten „Kommunalen Koordinierung“ zu. Hierzu heißt es z.B. in einem entsprechenden Internetauftritt der Landesregierung: „Die Kommunen spielen eine zentrale Rolle in der Umsetzung des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW". Nur vor Ort können die Reformaufgaben geleistet werden, dabei steht die Vernetzung aller vor Ort tätigen Akteure und Partner im Zentrum des Übergangsgeschehens. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4289 2 Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sorgt die Kommune dafür, dass mit den relevanten Akteuren ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden. Zur Umsetzung der Ziele schließen Land und Kommunen gemeinsame Planungsvereinbarungen ab. Die kommunale Koordinierung  beteiligt die für das Übergangssystem relevanten Akteure,  wird ihnen gegenüber initiativ, damit die Zielsetzungen, Absprachen und Regeln bzgl. Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Akteuren getroffen, Schnittstellen optimiert und Entwicklungsprozesse angestoßen werden,  verabredet gemeinsam mit den jeweiligen Akteuren, wie und durch wen die Umsetzung und Wirksamkeit sowie Qualitätssicherung und -entwicklung der verabredeten Prozesse nachgehalten werden.“ Die Rolle der „kommunalen Koordinierung“ hängt offenbar insbesondere auch davon ab, wie gut die Kooperation mit den beteiligten Stellen in der Kommune selbst, mit der zuständigen Schulverwaltung oder auch mit den Wirtschaftsorganisationen wie Kammern und Verbänden funktioniert. Die „kommunale Koordinierung“ hat daher wohl eher eine beratende und begleitende Funktion. Gleichzeitig werden durch das Land Mittel für das Gesamtprogramm zur Verfügung gestellt. Laut Rückmeldungen hat die „kommunale Koordinierung“ jedoch offenbar keine Verfügung darüber, wie Mittel vor Ort genutzt werden. Dennoch soll sie dafür Sorge tragen, dass die vorgesehenen „Standardelemente“ umgesetzt werden. 1. Wie genau schlüsselt sich die finanzielle Unterstützung des Landes für die Maß- nahmen der „kommunalen Koordinierung“ auf? Siehe beigefügte Tabelle (Anlage 1). 2. Verfügt die kommunale Koordinierung über Einflussmöglichkeiten, wie bereitge- stellte Mittel in ihrem Zuständigkeitsbereich verwandt werden? Im Rahmen der Koordinierung erhalten die Kommunen keine neuen Zuständigkeiten; die rechtlichen Zuständigkeiten, insbesondere für die Finanzmittel, bleiben ausdrücklich bestehen . Einflussmöglichkeiten bestehen dennoch im Rahmen der koordinierenden Rolle oder z. B. bei den Planungen, welche Schulen in welcher Reihenfolge mit der Umsetzung der Standardelemente der Berufsorientierung beginnen. 3. Über welche Eigenmittel sollen die „kommunalen Koordinierungsstellen“ laut Planungen der Landesregierung verfügen, um die genannten Aufgaben umzusetzen ? Siehe beigefügte Tabelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4289 3 4. Wie bewertet die Landesregierung aufgrund der Erfahrungen in den „Referenzkommunen “ die bisherige Ausgestaltung der „kommunalen Koordinierung“? Die Landesregierung hat eine wissenschaftliche Begleitung zu diesem Thema ausgeschrieben , die von Rambøll Management Ende 2013 abgeschlossen sein wird. Es ist vorgesehen, auf dieser Basis möglicherweise nötige Weiterentwicklungen mit den Partnern im Ausbildungskonsens und den Kommunen zu identifizieren und umzusetzen. 5. Wie weit ist der Prozess der Systematisierung des Übergangs Schule-Beruf in den „Referenzkommunen“ fortgeschritten? Das Vorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ umfasst, neben der kommunalen Koordinierung , die Handlungsfelder Studien- und Berufsorientierung, Systematisierung der Angebotsstrukturen im Übergang von der Schule in den Beruf und Attraktivität des dualen Systems. Aktuell liegen die Schwerpunkte, neben dem Aufbau der kommunalen Koordinierungsstellen und der für die Koordinierung notwendigen Gremien und Unterstützungsstrukturen, bei der Einführung der Standardelemente der Berufsorientierung ab den Klassen 8. Die Neugestaltung der Angebote der Berufskollegs in dem o. a. genannten Handlungsfeld ist mit dem 10. Schulrechtsänderungs-Gesetz geplant. Für die gezielte Gestaltung des Übergangs von den Abschlussklassen der Sekundarstufe I in Ausbildung, in weiteren Schulbesuch oder in unterstützende Übergangs-Angebote des Landes bzw. nach SGB II, III oder VIII ist die „Anschlussvereinbarung“ das zentrale Element. Die „Anschlussvereinbarung“ wird noch im laufenden Schuljahr in zahlreichen Schulen erprobt werden. MAIS NRW Abt. II Ref. II 2 Kleine Anfrage 1655 - kommunale Koordinierung - 10.10.2013 / eh, cg Prioritätsachse 07-13 Spezifische Ziele lt. OP 07-13 FNR Bereich Durchführung Kreis/Stadt GZ Gesamt Bewilligt ESF Kommunal B Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Aachen, Städteregion 87/V44A/60001 610.735,00 305.367,50 305.367,50 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Bielefeld, Stadt 81/V50A/18533 514.117,68 257.058,84 257.058,84 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Bochum, Stadt 77/V51A/18901 759.097,22 379.548,61 379.548,61 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Bonn, Stadt 88/V44A/60006 372.968,50 186.484,25 186.484,25 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Borken 91/V52A/06257 319.251,82 159.625,91 159.625,91 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Dortmund, Stadt 78/V51A/17911 507.587,50 242.375,00 265.212,50 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Duisburg, Stadt 86/V43A/17163 372.000,00 186.000,00 186.000,00 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Düren 87/V44A/60009 157.568,18 78.784,09 78.784,09 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Düsseldorf, Stadt 84/V43A/17330 495.333,00 247.666,50 247.666,50 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Erftkreis 89/V44A/60004 373.375,00 186.687,50 186.687,50 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Essen, Stadt 85/V43A/13302 433.250,00 216.625,00 216.625,00 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Euskirchen 87/V44A/60008 261.919,00 130.959,50 130.959,50 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Gütersloh 81/V50A/19921 241.253,00 120.626,50 120.626,50 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Hagen, Stadt 79/V54A/18240 243.824,60 120.392,78 123.431,82 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Hagen, Stadt 79/V54A/18241 222.986,76 111.468,23 111.518,53 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Höxter 81/V50A/20519 226.599,85 113.299,93 113.299,92 Anlage zu Fragen 1 und 3 2013-10-10 Kommunale Koordinierung - Kleine Anfrage 1655 eh cg.xls MAIS NRW Abt. II Ref. II 2 Kleine Anfrage 1655 - kommunale Koordinierung - 10.10.2013 / eh, cg Prioritätsachse 07-13 Spezifische Ziele lt. OP 07-13 FNR Bereich Durchführung Kreis/Stadt GZ Gesamt Bewilligt ESF Kommunal Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Leverkusen, Stadt 89/V44A/60002 373.500,00 186.750,00 186.750,00 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Lippe 81/V50A/20558 48.093,25 24.046,62 24.046,63 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Märkischer Kreis 79/V54A/23098 150.800,00 75.400,00 75.400,00 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Mettmann 84/V43A/13413 362.096,99 181.048,49 181.048,50 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Minden-Lübbecke 81/V50A/21414 350.109,00 175.054,50 175.054,50 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Mönchengladbach, Stadt 83/V43A/17287 91.303,36 45.651,68 45.651,68 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Mülheim an der Ruhr, Stadt 85/V43A/13140 406.062,99 194.052,34 212.010,65 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Münster, Stadt 91/V52A/07961 495.976,00 247.988,00 247.988,00 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Oberbergischer Kreis 89/V44A/60003 330.877,76 165.438,88 165.438,88 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Oberhausen, Stadt 85/V43A/17278 446.013,32 223.006,66 223.006,66 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Paderborn 81/V50A/19757 214.807,58 107.403,78 107.403,80 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Recklinghausen 90/V52A/07667 171.022,00 85.511,00 85.511,00 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Remscheid, Stadt 82/V43A/17301 347.724,78 173.862,39 173.862,39 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Rheinisch-Bergischer Kreis 89/V44A/60000 765.607,03 382.803,51 382.803,52 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Rhein-Sieg-Kreis 88/V44A/60005 368.048,00 184.024,00 184.024,00 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Siegen-Wittgenstein 80/V54A/18131 262.336,98 131.168,49 131.168,49 2013-10-10 Kommunale Koordinierung - Kleine Anfrage 1655 eh cg.xls MAIS NRW Abt. II Ref. II 2 Kleine Anfrage 1655 - kommunale Koordinierung - 10.10.2013 / eh, cg Prioritätsachse 07-13 Spezifische Ziele lt. OP 07-13 FNR Bereich Durchführung Kreis/Stadt GZ Gesamt Bewilligt ESF Kommunal Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Soest 76/V54A/23139 264.097,36 132.048,68 132.048,68 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Solingen, Stadt 82/V43A/17033 650.182,56 321.677,52 328.505,04 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Unna 78/V51A/18742 252.827,17 126.413,59 126.413,58 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Viersen 83/V43A/17313 254.824,00 127.412,00 127.412,00 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Warendorf 91/V52A/07267 157.002,28 78.501,14 78.501,14 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Wesel 86/V43A/13389 354.081,74 176.528,37 177.553,37 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Arbeitsqualität 549 Kommunale Koordinierung Wuppertal, Stadt 82/V43A/17031 355.255,00 177.627,50 177.627,50 Summe: 13.584.516,26 6.766.389,28 6.818.126,98 2013-10-10 Kommunale Koordinierung - Kleine Anfrage 1655 eh cg.xls