LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4295 28.10.2013 Datum des Originals: 28.10.2013/Ausgegeben: 31.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1653 vom 25. September 2013 des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/4105 Einnahmen und Aufwendungen in Zusammenhang mit Rechten und Lizenzen bei Dokumenten , Werken und Inhalten des Landes Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 1653 mit Schreiben vom 28. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen tritt als Ersteller von Inhalten in Erscheinung, die als Werke im urheberrechtlichen Sinne zu betrachten sind. § 5 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regelt , dass bestimmte amtliche Dokumente – etwa Gesetze, Verordnungen und Erlasse – gemeinfrei gestellt sind. Diese Vorschrift erfährt in der Regel eine enge Auslegung, so dass viele Texte und sonstige Materialien aus Landtag, Regierung, Behörden und Ministerien in der Regel einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Dies betrifft alle nichtamtlichen Texte und Materialien, etwa aus der Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftlicher Politikberatung und Ressortforschung oder erstelltes Karten- und Bildmaterial. Für eigentlich gemeinfreie Datenbanken kann unter bestimmten Bedingungen ein Urheberschutzrecht entstehen. Für viele Werke ist auf Anfrage und nach individueller Genehmigung bzw. in offener Lizenz eine kostenfreie Nutzung möglich, andere sind nach Zahlung von Lizenzgebühren nutzbar. In der Praxis stellt sich für Unternehmen und Privatleute die Nutzung dieser Lizenzen als problematisch dar. Eine ähnliche Situation dürfte auch bei Werken im urheberrechtlichen Sinne bestehen. Die Höhe der Lizenzgebühren ist dabei häufig ein Problem. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4295 2 Die Fragen richten sich auf die Einnahmesituation bei geschützten Werken – on- und offline – sowie auf die Durchsetzung von Nutzungsrechten gegenüber unrechtmäßiger Nutzung durch Dritte. 1. Welche Einnahmen hatte das Land Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2005 aus der entgeltlichen Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, aus Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften und der Einräumung von sonstigen Immaterialgüterrechten wie Marken-, Patent- und Leistungsschutzrechten (aufgeschlüsselt nach Jahr und Ressort sowie Art des Werkes)? Soweit der Landesregierung derzeit Erkenntnisse zu Einnahmen aus der entgeltlichen Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, aus Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften und der Einräumung von sonstigen Immaterialgüterrechten vorliegen, ergeben sich diese aus den nachfolgenden, nach Ressorts aufgeschlüsselten Auflistungen: Finanzministerium: Einnahmen aus der 5. – 8. Auflage des Fachbuchs „Vereine & Steuern“: Einnahmen 2005 58.648,83 € 2006 50.567,90 € 2007 42.464,46 € 2008 65.781,20 € 2009 42.212,76 € 2010 24.241,22 € 2011 351,80 € 2012 30.808,18 € 2013 (Stand 30.09.) 22.923,03 € Ministerium für Inneres und Kommunales: Juris VG Wort 2005 3.861,87 € 49,72 € 2006 4.657,77 € 78,26 € 2007 7.753,80 € 33,89 € 2008 11.532,25 € 129,33 € 2009 13.449,06 € 229,74 € 2010 14.378,92 € 365,25 € 2011 14.576,52 € 104,26 € 2012 13.915,98 € 301,24 € 2013 6.814,53 € (1. HJ) 271,91 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4295 3 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter: Einnahmen VG Wort (überwiegend Internettexte, die in Schulbüchern verwandt wurden) 2005 207,02 € 2006 0,00 € 2007 59,49 € 2008 0,00 € 2009 12,95 € 2010 27,28 € 2011 25,24 € 2012 0,00 € 2013 15,88 € Summe 347,86 € Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG) Lizenzrechte für Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Loseblattsammlung „Medizinisches Labor – Qualitätsmanagement und Akkreditierung“ Erlöse 2005 371,23 € 2006 1.039,03 € 2007 3.415,41 € 2008 139,09 € 2009 424,03 € 2010 345,80 € 2011 207,48 € 2012 70,38 € 2013 71,59 € Summe 6.084,04 € Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) Im Jahr 2012 Einnahmen in Höhe von 2.000,- € aus der Einräumung des eingeschränkten Nutzungsrechts für das „Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS)“ für die ausschließliche Verwendung bei den schulärztlichen Untersuchungen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4295 4 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk:  Jährlich: 26,- € von der VG Wort für einen Schulbuchtext  Einnahmen aus Nutzungsrechten an digitalen Daten im Bereich des Geologischen Dienstes NRW (GD NRW): Einnahmen 2005 123.409 € 2006 111.125 € 2007 121.979 € 2008 112.388 € 2009 100.415 € 2010 98.673 € 2011 109.348 € 2012 104.250 € Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Einnahmen bei der Landeszentrale für politische Bildung (LZpB) durch Ausschüttungen bzw. Verlagsanteile im Schulbuchbereich der VG Wort: Einnahmen 2005 17,38 € 2006 44,25 € 2007 31,17 € 2008 182,79 € 2009 51,15 € 2010 48,29 € 2011 32,85 € 2012 11,36 € 2013 15,67 € Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr: Einnahmen durch Veröffentlichung eines Redebeitrags in einem Schulbuch: Einnahmen 2010 14,87 € 2012 6,84 € Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Aufgrund von Umorganisationen im Hause konnten für das Ministerium nur Einnahmen seit 2008 ermittelt werden. Das Ministerium hat von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) folgende Beträge erhalten : LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4295 5 Jahr Titel Betrag 2008 007 und der Treibhauseffekt; Landesentwicklungsplan NRW; Arbeitsbereiche Boden Initiative Wasser; 54,18 EUR 2009 Landesentwicklungsplan NRW; Arbeitsbereiche Boden Initiative Wasser 38,00 EUR 2010 Wälder früher und heute; Landesentwicklungsplan NRW; Arbeitsbereiche Boden Initiative Wasser 12,50 EUR 2011 Wälder früher und heute; Landesentwicklungsplan NRW; Arbeitsbereiche Boden Initiative Wasser; Ökologische Stadt der Zukunft 11,21 EUR 2012 Landesentwicklungsplan NRW; Arbeitsbereiche Boden Initiative Wasser; Ökologische Qualität in Ballungsräumen; Wälder früher und heute; Ökologische Stadt der Zukunft; Nanotechnologien in NRW; Ihr Recht im Alltag; Klimaschutz -Start-Programm 19,42 EUR Im 2007 errichteten Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wird eine separate Auswertung der Umsätze durch die Erhebung von Gebühren gemäß UIG, VIG und IFG (also für die Weitergabe von Daten) mit den Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung erst seit 2011 durchgeführt. Vor diesem Zeitpunkt war die KLR-Ausprägung des LANUV hierfür nicht feinteilig genug. Eine qualifizierte Schätzung für die Jahre 2008 bis 2010 ergab, dass sich der durch Datenweitergabe resultierende Gebührenumsatz zwischen 5.000 EUR und 6.000 EUR jährlich bewegte. Angaben für den Zeitraum vor der Einführung des Buchungssystems Mach M1 im Jahre 2008 können leider nicht gemacht werden, was auch mit der Zusammenlegung der Vorgängerbehörden zum LANUV zu begründen ist. Vom LANUV werden seit 2011 Gebühren gemäß UIG, VIG und IFG und Nutzungsentgelte bei kommerzieller Nutzungsabsicht des Anfragenden für die Überlassung von LANUV-Daten erhoben. Für die verschiedenen Umwelt- und Verbraucherschutzdaten wurden folgende Einnahmen verzeichnet: Jahr Abrechnung nach UIG, VIG oder IFG Einnahmen aus Nutzungsentgelten 2011 6.354,00 EUR - 2012 6.223,20 EUR 888,00 EUR 2013 8.011,53 EUR 66.198,97 EUR Nutzungsentgelte bei kommerzieller Nutzungsabsicht des Anfragenden für die Überlassung von LANUV-Daten werden im LANUV seit 2012 erhoben, bis dahin wurden auch in solchen Fällen Gebühren erhoben. Ministerium für Schule und Weiterbildung: Einnahmen aus Lizenzvergabe für die Vermarktung der Schulrechtsnormen in Schule NRW/Amtsblatt und in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulrechtsvorschriften (BASS): LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4295 6 Einnahmen 2011 100.000 € 2012 100.000 € 2013 100.000 € Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften (VG Wort): Einnahmen 2005 147,14 € 2006 144,60 € 2007 122,03 € 2008 150,29 € 2009 333,76 € 2010 421,33 € 2011 440,15 € 2012 475,70 € 2013 476,21 € 2. In welchem Umfang handelt es sich bei den in der Antwort auf Frage 1 genann- ten Einnahmen um Zahlungen von Lizenzgebühren zwischen einzelnen Behörden des Landes untereinander? In keinem Fall handelte es sich um Zahlungen von Lizenzgebühren zwischen einzelnen Behörden des Landes untereinander. 3. Welcher personelle und finanzielle Aufwand ist dem Land seit 2005 für den Er- werb und die Verwaltung sowie für die Einräumung solcher Rechte an Dritte entstanden (nach Jahr, Ressort und Art der Werke aufgeschlüsselt)? Mittel für die Verhandlung, den Erwerb und die Verwaltung von Nutzungsrechten an Inhalten werden im Rahmen der Vertragsgestaltungen im Allgemeinen nicht gesondert ausgewiesen, sondern sind als Teil des beauftragten Gesamtwerks zu betrachten. Insofern ist die Höhe des entsprechenden personellen und finanziellen Aufwandes nicht bezifferbar. 4. Welche Kosten und Einnahmen entstanden dem Land seit 2005 aus der juristi- schen (gerichtlichen wie außergerichtlichen) Verfolgung von Verstößen gegen Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte des Landes (nach Sachverhalt aufgelistet )? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Kosten und Einnahmen aus der juristischen Verfolgung von Verstößen gegen Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte des Landes vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4295 7 5. Hält die Landesregierung das Verhältnis von Kosten für die Verwaltung von Nutzungsrechten einerseits und Einnahmen aus der Verwertung dieser Rechte andererseits für vertretbar? Bitte begründen Sie Ihre Position für jede einzelne Art von Werk für jedes einzelne Ressort. Da eine Bezifferung der Kosten für die Verwaltung von Nutzungsrechten nicht möglich ist, kann dementsprechend auch keine Aussage zum Verhältnis der Kosten zu den Einnahmen getroffen werden.