LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/430 26.07.2012 Datum des Originals: 16.07.2012/Ausgegeben: 31.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 83 vom 26. Juni 2012 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/142 Umstellung der Förderprogramme – Möglichkeiten der Städtebauförderung für die Kommunen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 83 mit Schreiben vom 16. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrem Koalitionsvertrag für die neu begonnene 16. Wahlperiode hat die rot-grüne Landesregierung angekündigt, die Vergabepraxis von Förderprogrammen umzustellen. Die Landesregierung will sich in ihrem Handeln künftig am Bankensektor orientieren. So sollen „bei der Förderung verstärkt kreditwirtschaftliche Instrumente [eingesetzt werden]. Alle Förderprogramme sind daraufhin zu überprüfen, ob sie auf eine Darlehensvergabe umgestellt werden können.“ Der Bereich Städtebauförderung wird durch Finanzhilfen des Bundes co-finanziert. Dies ist u.a. in Art. 104b GG sowie § 164B Abs. 1 BauGB und der „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012“ geregelt. Vorbemerkung der Landesregierung Alle Förderprogramme sind daraufhin zu überprüfen, ob sie auf eine Darlehensvergabe umgestellt werden können (Zeilen 8282, 8283 des Koalitionsvertrages zwischen NRW/SPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW vom 12.06.2012). Von der Überprüfung werden die nachstehend aufgeführten Programme zur Städtebauförderung nicht ausgenommen: - Städtebauliche Sanierung und Entwicklung - Soziale Stadt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/430 2 - Stadtumbau West - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Städtebaulicher Denkmalschutz - Kleinere Städte und Gemeinden 1. Ist die Vergabe von Fördermitteln in Form von öffentlichen Darlehen kompatibel mit der Co-Finanzierung durch den Bund? Die Städtebauförderungsmittel von Bund und Land sind als Zuweisungen/Zuschüsse im Haushalt veranschlagt. Eine Haushaltsermächtigung zur Vergabe von Darlehen aus diesen Mitteln gibt es derzeit nicht. Dies wird die Landesregierung auf den Prüfstand stellen. 2. Hat die Landesregierung die rechtlichen Auswirkungen der Umstellung der Förderprogramme auf den Bereich der Städtebauförderung bereits untersucht? Die rechtlichen (und tatsächlichen) Auswirkungen der Umstellung sind noch zu klären. Ein Beschluss der Landesregierung liegt noch nicht vor. 3. Wie will die Landesregierung verhindern, dass Fördermittel, die Nordrhein- Westfalen durch den Bund zur Verfügung gestellt werden, aufgrund der Umstellung auf Vergabe mittels Darlehen verfallen. Bei einer Umstellung auf Vergabe mittels Darlehen wird darauf zu achten sein, dass die seitens des Bundes für Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Fördermittel in Gänze abgerufen werden können.