LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4301 29.10.2013 Datum des Originals: 29.10.2013/Ausgegeben: 31.10.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1656 vom 24. September 2013 der Abgeordneten Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/4112 „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“: Wie sind die Maßnahmen des neuen Übergangsystems für Schülerinnen und Schüler in den „Referenzkommunen “ im Schuljahr 2012/2013 umgesetzt worden? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1656 mit Schreiben vom 29. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2011 wird begonnen, das Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ umzusetzen. Dadurch soll der Übergang von Schülerinnen und Schülern in den Beruf vor Ort koordiniert und landesweit systematisiert werden. Begonnen wurde das Programm in sogenannten „Referenzkommunen“, also in der Städteregion Aachen, in Bielefeld, Dortmund, Mülheim, im Kreis Borken, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein. Allmählich kommen weitere Kommunen hinzu; wobei die Landesregierung – bevor überhaupt eine flächendeckende Implementierung erfolgt ist – bereits kontinuierlich Stellen an Berufskollegs als angebliche „Präventionsrendite“ in Folge einer vermeintlich erfolgreichen „Präventionspolitik“ streicht. Konzeptionell ausgehend von der 8. Jahrgangsstufe ist vorgesehen, dass alle Schüler eine Potenzialanalyse durchlaufen und im Anschluss daran mindestens drei verschiedene Berufsfelder an mindestens drei Tagen möglichst in Betrieben „erkunden“. Die Berufsfelderkundungen können demnach auch bei Trägern der beruflichen Bildung durchgeführt und finanziert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4301 2 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben im Schuljahr 2012/13 in den „Referenzkommunen “ die Klasse 8 besucht (bitte jeweils nach „Referenzkommunen“ sowie nach den jeweiligen Schul-formen aufschlüsseln)? Siehe die beigefügte Tabelle „Schülerinnen und Schüler in der 8. Jahrgangsstufe nach Referenzkommune und Schulform“ (Anlage 1). 2. Wie viele Berufsfelderkundungen wurden im Schuljahr 2012/ 2013 in den sieben „Referenzkommunen durchgeführt (bitte jeweils für die jeweiligen „Referenzkommunen “ sowie getrennt nach betrieblichen und anderen Trägern aufgeschlüsselt darstellen)? Siehe die beigefügte Tabelle „Umsetzung des Standardelements Berufsfelderkundung im Schuljahr 2012/13 in den Referenzkommunen“ (Anlage 2). Durch Verzögerung bei der Umsetzung der Potenzialberatung konnten Berufsfelderkundungen nur in einem kürzeren Teil des Schuljahres umgesetzt werden. 3. Bestehen bezüglich der Umsetzung der Standardelemente des neuen Über- gangssystems Unterschiede zwischen den „Referenzkommunen“ (wenn ja welche )? Für die Standardelemente gibt es auf Landesebene „Mindest-standards“. Sie sind sowohl in der Broschüre zu „Kein Abschluss ohne Anschluss“ des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales als auch mit Umsetzungshinweisen auf der Internet-Seite www.berufsorientierung.nrw.de des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu finden. Die regionalen Partner unter Koordination der Kommunalen Koordinierung führen diese in der Region entsprechend eigener Qualitätskriterien weiter aus. Dies ist mit dem Prinzip Kommunale Koordinierung impliziert; auf eine Rückmeldungspflicht wird ausdrücklich verzichtet. 4. Wie viele Potenzialanalysen wurden im Schuljahr 2012/2013 in den „Referenz- kommunen“ durchgeführt (bitte jeweils nach absoluten Zahlen der einzelnen „Referenzkommunen“ aufgeschlüsselt darstellen)? Siehe die beigefügte Tabelle „Übersicht Potenzialanalysen im Schuljahr 2012/2013 in den Referenzkommunen“ (Anlage 3). 5. Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Landesregierung auf-grund der bisheri- gen Erfahrungen der „Referenzkommunen“ bei der Übertragung des Konzepts auf weitere Kommunen? Die Auswertungen zur Umsetzung der Standardelemente im Schuljahr 2012/2013 in den Referenzkommunen sind noch nicht abgeschlossen. Die Identifizierung von Verbesserungsbedarfen ist vorgesehen, aber noch nicht vollständig umgesetzt.