LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4307 30.10.2013 Datum des Originals: 29.10.2013/Ausgegeben: 04.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1663 vom 30. September 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/4135 Zunehmende Brandstiftungen und Vandalismus an Fahrzeugen im Ruhrgebiet – Welche Entwicklung hat die blinde Zerstörungswut zuletzt genommen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1663 mit Schreiben vom 29. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ausgehend von Vorkommnissen in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg zeigt sich seit einigen Jahren auch im Ruhrgebiet und anderen Teilen Nordrhein-Westfalens mit gegen Kraftfahrzeuge gerichteter Gewalt und Sachbeschädigung eine neue Form des Vandalismus. Brandstiftungen, demolierte Autos, eingeschlagene Fahrzeugscheiben und auf Kraftfahrzeuge gesprühte Graffiti („Carfitti“) prägen zunehmend das Bild unserer Großstädte. Dieses Phänomen ist in der öffentlichen Wahrnehmung und Berichterstattung insbesondere in dem Ballungsraum Ruhr ausgeprägt. Im RVR-Gebiet ist es in der jüngeren Vergangenheit längst nicht nur im Zusammenhang mit politisch links motivierten Demonstrationen oder Ausschreitungen in zahlreichen Fällen zur Zerstörung von Kraftfahrzeugen gekommen. In der Regel zur Nachtzeit zünden meist unbekannte Täter am Fahrbahnrand und auf Parkplätzen abgestellte Kraftfahrzeuge an. Das Ausbleiben von Verletzten oder gar Todesopfern dürfte bisher allein glücklichen Umständen geschuldet sein, zumal ein brennender Pkw in ungünstigen Konstellationen nicht nur daneben abgestellte Fahrzeuge, sondern auch benachbarte Wohn- und Geschäftsgebäude erheblich in Mitleidenschaft ziehen kann. Insofern ist absolut nachvollziehbar, dass sowohl das subjektive als aber auch das objektive Sicherheitsempfinden der Bürger durch diese negative Entwicklung in betroffenen Regionen stark beeinträchtigt wird. Hier besteht dringend Handlungsbedarf von Seiten des Staates, Brand- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4307 2 stiftung und Vandalismus nachhaltig zu unterbinden, damit sich Verunsicherungen und Ängste bei den Bürgern nicht dauerhaft festsetzen. Für die Opfer einer Brandstiftung am eigenen Pkw ist dies oft mit erheblichen Belastungen verbunden. Da die Täter zumeist nicht ermittelt werden können, muss die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden und auch diese ersetzt im Regelfall nur einen Bruchteil der Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Zudem müssen sie mit in der Folgezeit höheren Versicherungsprämien rechnen. Von diesen wirtschaftlichen Folgen abgesehen ist die psychische Belastung von erheblicher Bedeutung, die betroffene Fahrzeughalter erleiden : Es verbleibt stets die Unsicherheit bei den Opfern zum Hintergrund des Anschlags auf ihr Eigentum und für die noch nicht Betroffenen die Sorge, ob das eigene auf der Straße geparkte Fahrzeug nicht doch am folgenden Tag ein Raub der Flammen geworden ist. Bereits in den vergangenen Jahren hat die Landesregierung gegenüber dem Fragesteller in LT-DS 15/2744 sowie LT-DS 16/463 ausgeführt, dass sie die aktuelle Entwicklung der Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen im Ruhrgebiet ernst nehme. Die Kreispolizeibehörden würden in ihren Bezirken fortschreibend die Entwicklung des Phänomens analysieren. Präventiv würde auf erkannte Schwerpunkte durch brennpunkt- und täterorientierte Aufklärungsund Observationsmaßnahmen sowie verstärkte polizeiliche Präsenz reagiert. Anlassbezogen würden die Kreispolizeibehörden Besondere Aufbauorganisationen (BAO) mit dem Ziel einrichten , insbesondere betroffene Räume und Objekte durch offene und verdeckte polizeiliche Maßnahmen zu schützen, Tatverdächtige zu ermitteln und die Öffentlichkeit zu unterrichten. Hierdurch wäre es bereits mehrfach gelungen, Tatverdächtige zu ermitteln und festzunehmen . Deshalb stellt sich heute auch die Frage nach dem Ermittlungserfolg seither. Jedenfalls hat es auch weiterhin Brandserien in der Ruhrregion gegeben, wie die einzelne Beispiele aus der ersten Jahreshälfte exemplarisch dokumentieren: Im Januar 2013 hat in Bochum ein Pkw gebrannt, und durch die Flammen sind fünf weitere Fahrzeuge beschädigt worden. Im März 2013 haben in Mülheim und Essen an einem Wochenende gleich fünf Fahrzeuge gebrannt, durch das Feuer sind ebenfalls weitere Pkw beschädigt worden. Ende Mai 2013 brannten in Essen zwei weitere Fahrzeuge und in Dortmund im Juni 2013 drei. Der Medienberichterstattung sind weitere Vorkommnisse dieser Art zu entnehmen. Die Landesregierung hat in ihren bereits erwähnten Stellungnahmen aus den Jahren 2011 und 2012 entsprechende durchaus alarmierende Zahlen für das RVR-Gebiet bis zum 31. Mai 2012 vorgelegt. Aufgrund der unverändert bestehenden Gefahrensituation für die Bürger ist es jedoch dringend geboten, diese Zahlen regelmäßig zu veröffentlichen sowie entsprechende Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Von Interesse ist daher vor allem auch, wie sich die statistischen Angaben der Anlagen von LT-DS 16/463 jeweils seither im Sinne einer Fortschreibung entwickelt haben. Vorbemerkung der Landesregierung Die Datenquelle für die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die PKS ist eine Ausgangsstatistik. Veränderungen sind daher aufgrund von Nacherfassungen abgeschlossener Fälle noch möglich. Zur Beantwortung der Fragen 1, 2 und 4 wurde die PKS im Hinblick auf Brandstiftungen bezogen auf die statistischen Gruppen "Pkw" und "Sonstige Kfz" (alle anderen Kfz und Wohnanhänger) ausgewertet. Da die PKS diese Gruppen originär nicht gesondert ausweist, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4307 3 waren dazu jeweils Sonderauswertungen erforderlich. Die Auswertungen erfolgten für den Zeitraum 01.01.2012 bis 30.06.2013. Zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 wurde die PKS im Hinblick auf Sachbeschädigungen bezogen auf die statistische Gruppe "Kfz" ausgewertet. Darüber hinausgehende Ergebnisse wären allein mit weiteren zeitaufwändigen Sonderauswertungen zu erzielen. Die für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage verfügbare Zeit hätte hierfür nicht ausgereicht. Die statistisch räumliche Zuordnung der nachfolgend dargestellten Fallzahlen richtet sich nach der Zuordnung der Tatorte zu den Bezirken der Kreispolizeibehörden (KPB). Daher sind die Fallzahlen von Bottrop in denen des Polizeipräsidiums (PP) Recklinghausen, die von Herne und Witten (Ennepe-Ruhr-Kreis) in denen des PP Bochum, und die von Mülheim an der Ruhr in denen des PP Essen enthalten. 1. Wie viele Fälle von Brandstiftung an Kraftfahrzeugen sind jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis heute differenziert nach den einzelnen Polizeipräsidien und jeweiligen Kommunen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des RVR-Gebiets aufgeschlüsselt nach Deliktsart (Brandstiftung, schwere Brandstiftung etc.) und insgesamt polizeilich registriert worden? Die anliegende Tabelle 1 zeigt die Anzahl der Brandstiftungen an Pkw in den Polizeibezirken im Gebiet des RVR. Ausgehend von den Gesamtzahlen der Tabelle 1 sind mit der anliegenden Tabelle 2 die Fallzahlen von Brandstiftungen an Pkw dargestellt, differenziert nach spezifischen Delikten für die Polizeibezirke im Gebiet des RVR. Soweit die Tabelle z. B. auch Fälle von Diebstahl und/oder Unterschlagung ausweist, wurden bei diesen Delikten zugleich Brandstiftungen an den davon betroffenen Pkw begangen. Die anliegende Tabelle 3 bildet die Anzahl der Brandstiftungen an "sonstigen Kraftfahrzeugen " ab dem Jahr 2012 für die Polizeibezirke im Gebiet des RVR ab. Ausgehend von den Gesamtzahlen der Tabelle 3 sind in der anliegenden Tabelle 4 die Fallzahlen von Brandstiftungen an "sonstigen Kraftfahrzeugen" dargestellt, differenziert nach spezifischen Delikten, für die Polizeibezirke im Gebiet des RVR. Soweit die Tabelle z. B. auch Fälle von Diebstahl und/oder Unterschlagung ausweist, wurden bei diesen Delikten zugleich auch Brandstiftungen an den davon betroffenen "sonstigen Kraftfahrzeugen" begangen . 2. Wie hoch lag dabei im Zeitraum vom 01.01.2012 bis heute jeweils jährlich diffe- renziert nach den Polizeipräsidien und Kommunen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des heutigen RVR die Aufklärungsquote bei Brandstiftung an Kraftfahrzeugen aufgeschlüsselt nach Deliktsart (Brandstiftung, schwere Brandstiftung etc.) und insgesamt? Aufgrund der absolut nur geringen Fallzahlen pro Polizeibezirk ist die Aussagekraft der bezirklichen Aufklärungsquote statistisch nicht valide. Dessen ungeachtet ist bei ihrer Bewertung einzubeziehen, dass die nachgefragten Taten regelmäßig außerordentlich schnell und mit einfachsten Mitteln und zudem zu Zeiten und an Orten begangen werden, für die kaum Zeugen zur Verfügung stehen. Hierdurch sowie durch die an den beschädigten Fahrzeugen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4307 4 naturgemäß eintretenden Brandschäden ist die Sicherung täterbezogener Spuren und Hinweise außerordentlich aufwändig und schwierig. Die anliegenden Tabellen 5 und 6 zeigen die Aufklärungsquote bezogen auf die in den Tabellen 1 und 2 dargestellten Brandstiftungen an Pkw bzw. sonstigen Kfz. 3. Welche anderen Fälle von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen außerhalb der Brandstiftung sind jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis heute differenziert nach den einzelnen Polizeibezirken und Kommunen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des heutigen RVR-Gebietes aufgeschlüsselt nach Deliktsart und insgesamt polizeilich registriert worden? Die anliegende Tabelle 7 weist die Fallzahlen für Sachbeschädigungen an Kfz aus. 4. Wie stellt sich die Entwicklung von Brandstiftungen und Vandalismus an Kraft- fahrzeugen im Vergleich zur Entwicklung im Ruhrgebiet jeweils jährlich im Zeitraum vom 1. Januar 2011 differenziert nach den einzelnen Polizeipräsidien und Kommunen landesweit dar? Die statistische Entwicklung der Fallzahlen von Brandstiftungen an Pkw im Zeitraum 2011 bis 30.06.2013 ergibt sich, differenziert nach Kreispolizeibezirken, aus der anliegenden Tabelle 8. Die Kreispolizeibehörden des RVR-Gebietes sind darin gelb markiert. Die statistische Entwicklung der Fallzahlen von Brandstiftungen an sonstigen Kraftfahrzeugen für den Zeitraum 2011 bis 30.06.2013 ergibt sich, differenziert nach Kreispolizeibezirken, aus der anliegenden Tabelle 9. Auch darin sind die Kreispolizeibehörden des RVR-Gebietes gelb hervorgehoben. Die anliegende Tabelle 10 zeigt die statistische Entwicklung der Fallzahlen von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen für den Zeitraum 2011 bis 30.06.2013, differenziert nach Kreispolizeibezirken. Die Kreispolizeibehörden des RVR-Gebietes sind gelb hervorgehoben. 5. Welche einzelnen konkreten Maßnahmen, unter Angabe ihrer Erfolgsquote, wer- den von der Landesregierung sowie den jeweiligen Polizeibehörden dauerhaft fortgeführt oder sind zur Prävention weiterer Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen neu geplant? Die Landesregierung nimmt diese Delikte weiterhin sehr ernst. Die Kreispolizeibehörden führen Präventionsmaßnahmen und -konzepte mit brennpunkt- und täterorientierten Aufklärungs- und Observationsmaßnahmen und koordinierter Unterstützung von Bereitschaftspolizeihundertschaften durch. Die Bürgerinnen und Bürger werden über eine gezielte lokale und ggf. überbezirkliche Öffentlichkeitsarbeit über Brennpunkte und Präventionsmaßnahmen informiert. Bei Tatserien werden die polizeilichen Ermittlungen und Maßnahmen mit dem Ziel einer konzentrierten Beweisführung und der ergänzenden Zuordnung weiterer Taten durch zentrale Ermittlungskommissionen gebündelt. Das Landeskriminalamt unterstützt die Kreispolizeibehörden durch die konsequente Analyse der Entwicklung solcher Taten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4307 5 Den Erfolg dieser Maßnahmen zeigt der deutlich rückläufige Trend der Brandstiftungen an sonstigen Kfz (ohne Pkw) bei gleichzeitig deutlich steigender Aufklärungsquote ebenso wie die anteilig sinkenden, zumindest aber stagnierenden Fallzahlen der Sachbeschädigungen. Insgesamt ist die Entwicklung der Fallzahlen im Gebiet des RVR überwiegend günstiger als in den übrigen Polizeibezirken. Die Landesregierung wird diese Maßnahmen daher konsequent mit dem Ziel einer langfristigen nachhaltigen Senkung der Fallzahlen weiter verfolgen. Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1663: Tabelle 1: Anzahl der Brandstiftungen an Pkw in den Polizeibezirken im RVR-Gebiet KPB 2012 01.01.-30.06.2013 Gesamt PP Bochum 24 15 39 PP Dortmund 25 19 44 PP Duisburg 21 16 37 LR Ennepe-Ruhr-Kreis 12 0 12 PP Essen 33 22 55 PP Gelsenkirchen 12 4 16 PP Hagen 7 5 12 PP Hamm 8 4 12 PP Oberhausen 14 6 20 PP Recklinghausen 30 14 44 LR Unna 13 6 19 LR Wesel 9 15 24 Gesamt 208 126 334 Anlage 2 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1663: Tabelle 2: Anzahl der Brandstiftungen an Pkw, differenziert nach spezifischen Delikten im RVR-Gebiet PKW KPB 2012 01.01.-30.06.2013 Gesamt PP Bochum, davon 24 15 39 Fahrlässige Brandstiftung 3 3 Vorsätzliche Brandstiftung 20 11 31 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 2 Diebstahl - besonders schwerer Fall 2 2 PP Dortmund, davon 25 19 44 Schwere Brandstiftung 2 3 5 Fahrlässige Brandstiftung 1 1 Vorsätzliche Brandstiftung 18 9 27 Sonstige Sachbeschädigung an KFZ 1 1 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 5 7 Diebstahl - besonders schwerer Fall 1 1 (Sonstiges) Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB 1 1 Vortäuschen einer sonstigen Straftat 1 1 PP Duisburg, davon 21 16 37 Schwere Brandstiftung 1 1 Vorsätzliche Brandstiftung 18 14 32 Sonstige Sachbeschädigung an KFZ 1 1 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 2 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB 1 1 LR Ennepe-Ruhr-Kreis, davon 12 12 Fahrlässige Brandstiftung 1 1 Vorsätzliche Brandstiftung 8 8 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Sonstige Sachbeschädigung an KFZ 1 1 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 PP Essen, davon 33 22 55 Schwere Brandstiftung 2 2 Fahrlässige Brandstiftung 4 2 6 Vorsätzliche Brandstiftung 27 20 47 PP Gelsenkirchen, davon 12 4 16 vorsätzliche Brandstiftung 9 4 13 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Sonstige Sachbeschädigung an KFZ 1 1 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 PP Hagen, davon 7 5 12 Besonders schwere Brandstiftung 1 1 Fahrlässige Brandstiftung 1 2 3 Vorsätzliche Brandstiftung 4 3 7 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 PP Hamm, davon 8 4 12 Vorsätzliche Brandstiftung 8 3 11 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 PP Oberhausen, davon 14 6 20 Schwere Brandstiftung 2 2 Fahrlässige Brandstiftung 1 1 Vorsätzliche Brandstiftung 10 4 14 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 2 Sonstige Sachbeschädigung an KFZ 1 1 PP Recklinghausen, davon 30 14 44 Schwere Brandstiftung 1 1 Fahrlässige Brandstiftung 1 1 Vorsätzliche Brandstiftung 26 10 36 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 2 Sonstige Sachbeschädigung an KFZ 1 1 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Diebstahl - besonders schwerer Fall 1 1 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB 1 1 LR Unna, davon 13 6 19 Fahrlässige Brandstiftung 3 1 4 Vorsätzliche Brandstiftung 9 4 13 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Betrug zum Nachteil von Versicherungen 1 1 LR Wesel, davon 9 15 24 Fahrlässige Brandstiftung 3 3 Vorsätzliche Brandstiftung 5 13 18 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Sonstige Sachbeschädigung an KFZ 1 1 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Gesamt, davon 208 126 334 Schwere Brandstiftung 7 4 11 Besonders schwere Brandstiftung 1 0 1 Fahrlässige Brandstiftung 13 10 23 Vorsätzliche Brandstiftung 162 95 257 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 7 5 12 Sonstige Sachbeschädigung an KFZ 5 2 7 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 7 7 14 Diebstahl - besonders schwerer Fall 4 0 4 (Sonstiges) Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB 1 1 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB 0 2 2 Vortäuschen einer sonstigen Straftat 0 1 1 Betrug zum Nachteil von Versicherungen 1 0 1 Anlage 3 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1663: Tabelle 3: Anzahl der Brandstiftungen an sonstigen Kfz für die Polizeibezirke im RVR-Gebiet KPB 2012 01.01.- 30.06.2013 Gesamt PP Bochum 14 1 15 PP Dortmund 7 5 12 PP Duisburg 9 5 14 LR Ennepe-Ruhr-Kreis 0 0 0 PP Essen 18 8 26 PP Gelsenkirchen 8 1 9 PP Hagen 4 0 4 PP Hamm 0 2 2 PP Oberhausen 5 2 7 PP Recklinghausen 13 4 17 LR Unna 5 3 8 LR Wesel 5 2 7 Gesamt 88 33 121 Anlage 4 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1663: Tabelle 4: Anzahl der Brandstiftungen an sonstigen Kfz für die Polizeibezirke im RVR-Gebiet, differenziert nach spezifischen Delikten Sonstige Kraftfahrzeuge KPB 2012 01.01.-30.06.2013 Gesamt PP Bochum, davon 14 1 15 Fahrlässige Brandstiftung 1 1 Vorsätzliche Brandstiftung 13 1 14 PP Dortmund, davon 7 5 12 Vorsätzliche Brandstiftung 6 5 11 Diebstahl - besonders schwerer Fall 1 1 PP Duisburg, davon 9 5 14 Vorsätzliche Brandstiftung 8 4 12 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Diebstahl - besonders schwerer Fall 1 1 PP Essen, davon 18 8 26 Schwere Brandstiftung 1 1 Vorsätzliche Brandstiftung 16 7 23 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 PP Gelsenkirchen, davon 8 1 9 vorsätzliche Brandstiftung 7 1 8 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 PP Hagen, davon 4 4 Schwere Brandstiftung 1 1 Vorsätzliche Brandstiftung 2 2 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 PP Hamm, davon 2 2 Vorsätzliche Brandstiftung 1 1 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 PP Oberhausen, davon 5 2 7 Vorsätzliche Brandstiftung 5 2 7 PP Recklinghausen, davon 13 4 17 Vorsätzliche Brandstiftung 10 2 12 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Sonstige Sachbeschädigung an Kfz 1 1 2 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Diebstahl - besonders schwerer Fall 1 1 LR Unna, davon 5 3 8 Fahrlässige Brandstiftung 2 2 Vorsätzliche Brandstiftung 5 1 6 LR Wesel, davon 5 2 7 Fahrlässige Brandstiftung 1 1 Vorsätzliche Brandstiftung 2 2 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 1 3 Gesamt, davon 88 33 121 Schwere Brandstiftung 2 0 2 Fahrlässige Brandstiftung 1 3 4 Vorsätzliche Brandstiftung 74 24 98 Sachbeschädigung durch Feuer ohne Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 3 1 4 Sonstige Sachbeschädigung an Kfz 1 1 2 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 4 4 8 Diebstahl - besonders schwerer Fall 3 0 3 Anlage 5 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1663: Tabelle 5: Aufklärungsquoten in Prozent für Brandstiftungen Pkw im RVR-Gebiet KPB 2012 01.01.- 30.06.2013 Gesamt PP Bochum 8,33 20,00 12,82 PP Dortmund 16,00 26,32 20,45 PP Duisburg 33,33 43,75 37,84 LR Ennepe-Ruhr-Kreis 33,33 entfällt 33,33 PP Essen 27,27 18,18 23,64 PP Gelsenkirchen 8,33 25,00 12,50 PP Hagen 0,00 0,00 0,00 PP Hamm 62,50 0,00 41,67 PP Oberhausen 28,57 0,00 20,00 PP Recklinghausen 10,00 28,57 15,91 LR Unna 61,54 33,33 52,63 LR Wesel 44,44 6,67 20,83 Gesamt 24,52 21,43 23,35 Anlage 6 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1663: Tabelle 6: Aufklärungsquoten in Prozent für Brandstiftungen an "Sonstigen Kfz" im RVR-Gebiet KPB 2012 01.01.- 30.06.2013 Gesamt PP Bochum 0,00 0,00 0,00 PP Dortmund 28,57 20,00 25,00 PP Duisburg 11,11 40,00 21,43 LR Ennepe-Ruhr-Kreis entfällt entfällt entfällt PP Essen 0,00 0,00 0,00 PP Gelsenkirchen 0,00 0,00 0,00 PP Hagen 25,00 entfällt 25,00 PP Hamm entfällt 50,00 50,00 PP Oberhausen 60,00 0,00 42,86 PP Recklinghausen 15,38 50,00 23,53 LR Unna 60,00 66,67 62,50 LR Wesel 0,00 0,00 0,00 Gesamt 13,64 24,24 16,53 Anlage 7 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1663: Tabelle 7: Anzahl der Sachbeschädigungen an Kfz im RVR-Gebiet KPB 2012 01.01.- 30.06.2013 Gesamt PP Bochum 2 829 1 455 4 284 PP Dortmund 3 231 1 275 4 506 PP Duisburg 2 046 1 186 3 232 LR Ennepe-Ruhr-Kreis 802 331 1 133 PP Essen 2 710 1 163 3 873 PP Gelsenkirchen 1 020 546 1 566 PP Hagen 881 366 1 247 PP Hamm 603 381 984 PP Oberhausen 802 452 1 254 PP Recklinghausen 2 699 1 230 3 929 LR Unna 1 171 600 1 771 LR Wesel 1 692 773 2 465 Gesamt 20 486 9 758 30 244 Anlage 8 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1663: Tabelle 8: Entwicklung der Anzahl von Brandstiftungen an Pkw. KPB 2011 2012 01.01.-30.06.2013 Gesamt PP Aachen 20 17 10 47 PP Bielefeld 7 19 2 28 PP Bochum 30 24 15 69 PP Bonn 20 56 12 88 PP Dortmund 10 25 19 54 PP Düsseldorf 43 17 5 65 PP Duisburg 23 21 16 60 PP Essen 32 33 22 87 PP Gelsenkirchen 11 12 4 27 PP Hagen 1 7 5 13 PP Hamm 7 8 4 19 PP Köln 51 54 27 132 PP Krefeld 1 5 4 10 PP Mönchengladbach 5 8 2 15 PP Münster 12 8 15 35 PP Oberhausen 8 14 6 28 PP Recklinghausen 27 30 14 71 PP Wuppertal 13 24 13 50 LR Borken 11 5 13 29 LR Coesfeld 1 9 3 13 LR Düren 5 6 0 11 LR Ennepe-Ruhr-Kreis 3 12 0 21 LR Euskirchen 9 8 3 20 LR Gütersloh 3 8 11 22 LR Heinsberg 4 4 4 12 LR Herford 7 6 4 17 LR Hochsauerlandkreis 3 10 1 14 LR Höxter 1 8 2 11 LR Kleve 9 15 2 26 LR Lippe 4 3 5 12 LR Märkischer Kreis 6 10 10 26 LR Mettmann 7 11 5 23 LR Minden-Lübbecke 33 9 8 50 LR Oberbergischer Kreis 7 6 11 24 LR Olpe 2 3 3 8 LR Paderborn 4 9 4 17 LR Rhein-Erft-Kreis 6 20 12 38 LR Rhein-Kreis Neuss 8 19 16 43 LR Rhein-Sieg-Kreis 30 15 6 51 LR Rheinisch-Bergischer Kreis 9 8 4 21 LR Siegen-Wittgenstein 4 4 0 8 LRin Soest 5 6 2 13 LR Steinfurt 9 15 7 31 LR Unna 11 13 6 30 LR Viersen 9 8 4 21 LR Warendorf 3 6 5 14 LR Wesel 2 9 15 26 Anlage 9 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1663: Tabelle 9: Entwicklung der Anzahl von Brandstiftungen an "Sonstigen Kfz" KPB 2011 2012 01.01.-30.06.2013 Gesamt PP Aachen 10 10 2 22 PP Bielefeld 3 6 1 10 PP Bochum 12 14 1 27 PP Bonn 6 17 5 28 PP Dortmund 5 7 5 17 PP Düsseldorf 6 5 6 17 PP Duisburg 9 9 5 23 PP Essen 16 18 8 42 PP Gelsenkirchen 6 8 1 15 PP Hagen 0 4 0 4 PP Hamm 1 0 2 3 PP Köln 28 39 11 78 PP Krefeld 2 2 0 4 PP Mönchengladbach 4 9 1 14 PP Münster 7 6 7 20 PP Oberhausen 4 5 2 11 PP Recklinghausen 9 13 4 26 PP Wuppertal 2 12 3 17 LR Borken 6 5 3 14 LR Coesfeld 2 2 1 5 LR Düren 6 4 3 13 LR Ennepe-Ruhr-Kreis 0 0 0 0 LR Euskirchen 3 4 3 10 LR Gütersloh 2 2 0 4 LR Heinsberg 3 6 2 11 LR Herford 3 0 1 4 LR Hochsauerlandkreis 2 5 5 12 LR Höxter 0 0 4 4 LR Kleve 5 9 1 15 LR Lippe 3 2 3 8 LR Märkischer Kreis 1 2 3 6 LR Mettmann 5 6 3 14 LR Minden-Lübbecke 3 4 2 9 LR Oberbergischer Kreis 0 4 3 7 LR Olpe 2 3 0 5 LR Paderborn 1 2 2 5 LR Rhein-Erft-Kreis 1 7 9 17 LR Rhein-Kreis Neuss 2 3 3 8 LR Rhein-Sieg-Kreis 15 4 8 27 LR Rheinisch-Bergischer Kreis 5 3 5 13 LR Siegen-Wittgenstein 1 5 1 7 LRin Soest 2 1 1 4 LR Steinfurt 1 3 4 8 LR Unna 4 5 3 12 LR Viersen 1 5 3 9 LR Warendorf 0 1 4 5 LR Wesel 2 5 2 9 Anlage 10 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1663: Tabelle 10: Entwicklung der Anzahl von Sachbeschädigungen an Kfz KPB 2011 2012 01.01.-30.06.2013 Gesamt PP Aachen 2 511 2 231 1 089 5 831 PP Bielefeld 970 1 173 414 2 557 PP Bochum 2 874 2 757 1 455 7 086 PP Bonn 2 081 2 023 882 4 986 PP Dortmund 2 746 3 064 1 275 7 085 PP Düsseldorf 2 518 2 405 1 107 6 030 PP Duisburg 2 054 1 992 1 186 5 232 PP Essen 2 462 2 572 1 163 6 197 PP Gelsenkirchen 1 144 990 546 2 680 PP Hagen 816 853 366 2 035 PP Hamm 692 591 381 1 664 PP Köln 5 701 5 563 2 838 14 102 PP Krefeld 1 063 1 029 474 2 566 PP Mönchengladbach 1 105 1 027 449 2 581 PP Münster 1 228 1 093 515 2 836 PP Oberhausen 1 015 796 452 2 263 PP Recklinghausen 2 684 2 652 1 230 6 566 PP Wuppertal 3 090 3 002 1 569 7 661 LR Borken 1 106 1 170 503 2 779 LR Coesfeld 605 585 287 1 477 LR Düren 883 883 428 2 194 LR Ennepe-Ruhr-Kreis 783 782 331 1 896 LR Euskirchen 508 453 246 1 207 LR Gütersloh 965 808 375 2 148 LR Heinsberg 770 826 414 2 010 LR Herford 617 561 257 1 435 LR Hochsauerlandkreis 715 724 393 1 832 LR Höxter 362 308 174 844 LR Kleve 1 251 1 096 537 2 884 LR Lippe 757 735 313 1 805 LR Märkischer Kreis 1 576 1 596 909 4 081 LR Mettmann 1 883 1 807 752 4 442 LR Minden-Lübbecke 613 678 310 1 601 LR Oberbergischer Kreis 729 639 259 1 627 LR Olpe 352 445 199 996 LR Paderborn 874 818 363 2 055 LR Rhein.-Berg. Kreis 704 775 335 1 814 LR Rhein-Erft-Kreis 1 845 1 908 894 4 647 LR Rhein-Kreis Neuss 1 501 1 572 718 3 791 LR Rhein-Sieg-Kreis 1 129 1 171 523 2 823 LR Siegen-Wittgenstein 765 862 518 2 145 LRin Soest 946 873 614 2 433 LR Steinfurt 1 111 1 069 548 2 728 LR Unna 1 162 1 130 600 2 892 LR Viersen 867 947 381 2 195 LR Warendorf 683 640 407 1 730 LR Wesel 1 596 1 663 773 4 032