LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/431 26.07.2012 Datum des Originals: 25.07.2012/Ausgegeben: 31.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 60 vom 12. Juni 2012 der Abgeordneten Ursula Doppmeier CDU Drucksache 16/99 Unter den pädagogischen Fachkräften befinden sich immer mehr Leiharbeiter – Wie will die Landesregierung dieses Problem beheben? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 60 mit Schreiben vom 25. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Deutschland leidet unter einem Fachkräftemangel. In vielen Branchen suchen Unternehmen Fachkräfte und das nicht nur in der Wirtschaft. Vermehrt suchen auch Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Fachpersonal. Betrachtet man sich die Situation unter den Erzieherinnen und Erzieher genauer, so fällt auf, dass sich unter dem vorhandenen Fachpersonal immer mehr Leiharbeiter befinden und die Zahl stetig ansteigt. Gemessen an der Qualifikation und der Verantwortung werden pädagogische Fachkräfte schon in regulären Arbeitsverhältnissen nicht angemessen bezahlt. Durch die Leiharbeit verschärft sich die finanzielle Situation der Pädagogen nochmals. Vor dem Problem des ab 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz und dem Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch liegt die Zahl der Kindergärtnerinnen und Kinderpflegerinnen, die in Nordrhein-Westfalen in Zeitarbeitsunternehmen angestellt sind? Das Land ist nicht Arbeitgeber der Erzieherinnen und Erzieher in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen. Die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse liegt in der Verantwortung der Träger der Einrichtungen. Daher liegen der Landesregierung keine Zahlen zu Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Kindertagesbetreuung vor. Nach Kenntnis der Landesregierung hat die Beschäftigung im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/431 2 Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen quantitativ keine Bedeutung. 2. Wie viele pädagogische Fachkräfte fehlen in Nordrhein-Westfalen, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken? 5. Wie will die Landesregierung die Lücke bei qualifizierten Betreuern schließen? Der Ausbau der Betreuungsangebote für unterdreijährige Kinder wird zu einem Fachkräftemehrbedarf in der Kindertagesbetreuung führen. Für das Ausmaß des Mehrbedarfs spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zahlen zum Fachkräftebedarf in den einzelnen Regierungsbezirken liegen nicht vor. Zum Stichtag 1. März 2011 arbeiteten in Nordrhein-Westfalen insgesamt rd. 85.700 Personen in Kindertageseinrichtungen, davon rd. 60.000 Erzieherinnen und Erzieher, 4.500 andere pädagogische Fachkräfte (z. B. Dipl.- Sozialpädagoginnen / -pädagogen, Heilpädagoginnen und -pädagogen) und rd. 10.000 Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger. Berechungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinderund Jugendhilfestatistik gehen zur Erfüllung des Rechtsanspruches von einem zusätzlichen Personalbedarf von mindestens 3.400 Personen in Nordrhein-Westfalen aus. Im Hinblick auf den zu erwartenden Fachkräftemehrbedarf sind die Ausbildungskapazitäten des Landes massiv ausgeweitet worden. Im Schuljahr 2011/12 besuchten rd. 19.400 angehende Erzieherinnen und Erzieher sowie rd. 11.200 Kinderpfleger/innen die entsprechenden Bildungsgänge der Fachschulen. Diese Absolventinnen und Absolventen werden in den kommenden Jahren einen großen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs leisten. Die Landesregierung beabsichtigt die Anstrengungen zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten fortzusetzen und zu verstärken. Eine weitere Möglichkeit ist die Aufstockung von Teilzeitarbeitsverhältnissen. Aktuell sind 52,5 % der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen vollzeitbeschäftigt; hier liegt ebenfalls noch Potenzial zur Deckung des Fachkräftebedarfs. 3. Wie will die Landesregierung das Problem der Leiharbeit bei pädagogischen Fachkräften lösen? Siehe Antwort zu Frage 1. Grundsätzlich setzt sich die Landesregierung in allen Einsatzfeldern von Leiharbeit für eine gleiche Entlohnung von Leiharbeitskräften und Stammbelegschaften und weitere Verbesserungen durch Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein. 4. Wie viel Geld stellt die Landesregierung den Kommunen für die Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte zur Verfügung? Grundsätzlich liegt die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten in der Verantwortung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe als Arbeitgeber. Die Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz setzen sich zusammen aus Anteilen für Personal- und Sachkosten. Im Sachkostenanteil enthalten sind auch Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung des Personals.