LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4330 06.11.2013 Datum des Originals: 05.11.2013/Ausgegeben: 11.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1681 vom 8. Oktober 2013 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/4189 Von Ärztinnen und Ärzten durchgeführte Schwangerenkonfliktberatungsgespräche Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1681 mit Schreiben vom 5. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Schwangerschaftsausführungsgesetzes NRW führte die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände NRW am 10.10.2012 aus, dass weiterhin im Blick behalten werden müsse, ob die Anrechnung von Ärzten auf den Versorgungsschlüssel von bis zu 25 % künftig berücksichtigt werden könne. Dieser entspreche nämlich nach eigener Einschätzung nicht der realen Beratungssituation . Vorbemerkung der Landesregierung Das Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes räumt den Ländern in § 8 die Möglichkeit ein, auf die Erfüllung des Versorgungsschlüssels alle staatlich anerkannten Ärztinnen und Ärzte anzurechnen. Nach § 3 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz NRW (AG SchKG) können für die Schwangerschaftsberatung anerkannte Ärztinnen und Ärzte mit einem Anteil von bis zu 25 Prozent auf den Versorgungsschlüssel angerechnet werden. Diese Regelung wurde vom Landtag entsprechend dem Gesetzentwurf der damaligen Landesregierung im Jahr 2006 beschlossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4330 2 1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte haben in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 und 2012 die staatliche Anerkennung für die Schwangerenkonfliktberatung innegehabt ? Für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkannt waren: 2011: 108 Ärztinnen und Ärzte (entsprach 24 % des Versorgungsschlüssels landesweit) 2012: 96 Ärztinnen und Ärzte (entsprach 21 % des Versorgungsschlüssels landesweit) Dabei ist die Verteilung der staatlich anerkannten Ärztinnen und Ärzte in den fünf Versorgungsgebieten (Regierungsbezirken) unterschiedlich. 2. Wie viele Schwangerenkonfliktberatungsgespräche haben die staatlich aner- kannten Ärztinnen und Ärzte jeweils in den Jahren 2011 und 2012 in NordrheinWestfalen geführt? Frauen im Schwangerschaftskonflikt wurden von den Ärztinnen und Ärzten in folgender Anzahl beraten: 2011: 1.128 Beratungsfälle mit 1.261 Beratungsgesprächen 2012: 996 Beratungsfälle mit 1.148 Beratungsgesprächen 3. Entspricht die pauschale Anrechnung der anerkannten Ärztinnen und Ärzte auf den Mindestversorgungsschlüssel von bis zu 25 % den von Ärztinnen und Ärzten erbrachten Beratungsleistungen? Die durchgeführten Beratungsgespräche pro Fall werden von den geförderten Schwangerschaftsberatungsstellen erst seit dem 1. Juli 2013 dokumentiert. Daher gibt es keine landesweite Zahl der Beratungsleistungen der Schwangerschaftsberatungsstellen, zu der die Beratungsleistung der anerkannten Ärztinnen und Ärzte ins Verhältnis gesetzt werden könnte. 4. Entspricht die pauschale Anrechnung der anerkannten Ärztinnen und Ärzte auf den Mindestversorgungsschlüssel von bis zu 25 % dem Nachfrageverhalten der Ratsuchenden? Im Jahr 2011 wurden landesweit 3,4 Prozent der Ratsuchenden in der Schwangerschaftskonfliktberatung von anerkannten Ärztinnen und Ärzten beraten. Im Jahr 2012 waren es 3 Prozent. 5. Welchen Handlungsbedarf leitet die Landesregierung hieraus (Antwort 4 und 5) ab? Ärztinnen und Ärzte gehören aus Sicht der Landesregierung zum pluralen Angebot an Schwangerschaftskonfliktberatung. Ratsuchende, die eine Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt bevorzugen, sollten diese Beratung auch in Zukunft wählen können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4330 3 Ob und welche Konsequenzen für die weitere Zukunft gezogen werden sollen, wird das MFKJKS im Rahmen des gemäß § 8 Abs. 4 AG SchKG NRW der Landesregierung bis zum 30. Juni 2014 vorzulegenden Berichts prüfen. Darauf hat das MFKJKS bereits bei der Novellierung des AG SchKG im Jahr 2012 hingewiesen.