LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/435 26.07.2012 Datum des Originals: 25.07.2012/Ausgegeben: 31.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 76 vom 25. Juni 2012 der Abgeordneten Werner Jostmeier und Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/116 Förderung des Wirtschaftswegebaus in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 76 mit Schreiben vom 25. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein gut ausgebautes Wirtschaftswegenetz ist für die Landwirtschaft unerlässlich: Landwirtschaftliche Geräte müssen auf die Äcker gebracht werden. Der reibungslose Transport von Dünger, Gülle usw. auf unbefestigten Feldwegen muss gewährleistet sein. Die Landmaschinenhersteller haben in den letzten Jahren die Fahrzeuge möglichst bodenschonend ausgelegt. Vor allem durch die großen Reifen wird einer Verdichtung des Bodens entgegen gewirkt. Wirtschaftswege sind aber auch von hohem touristischen Wert, ergänzen sie doch das bestehende Radwegenetz. Insofern sollte es das Ziel einer verantwortungsvollen Landwirtschafts- und Umweltpolitik sein, den Wirtschaftswegebau zu unterstützen. Für diesen Zweck stehen auch Mittel der europäischen Union zur Verfügung. 1. Wie viele Wirtschaftswegevorhaben wurden seit dem Amtsantritt der Landesregie- rung gefördert (bitte nach Streckenlänge und Lage aufschlüsseln)? Landwirtschaftlicher Wegebau wird in Nordrhein-Westfalen ausschließlich im Rahmen von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) im Zusammenhang mit der Neuordnung ländlichen Grundbesitzes gefördert. Zuwendungsempfänger sind Teilneh- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/435 2 mergemeinschaften nach dem FlurbG. Eine ihrer gesetzlichen Aufgaben ist u.a. die Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen (z.B. Wege). Sie erhalten Zuschüsse zu den von ihnen zu tragenden Kosten zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes. Eine Änderung der Förderbedingungen ist seit 2010 nicht erfolgt. Zum Umfang der seit 2010 geförderten Wegebaumaßnahmen im Rahmen anhängiger Bodenordnungsverfahren wird auf Anlage 1 verwiesen. 2. In einem Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Na- tur- und Verbraucherschutz vom 25. Januar spricht der zuständige Fachminister im Zusammenhang mit einer möglichen Förderung von Wirtschaftswegen im Rahmen der nächsten EU-Förderperiode davon, „dass eine Reihe von Fragen zu klären“ sei. Welche sind das genau? Klärungsbedarf hinsichtlich einer möglichen Förderung von Wirtschaftswegen im Rahmen der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 besteht derzeit in folgenden Punkten:  Konkretisierung der Aussagen der Europäischen Kommission zu Verfahren und Inhalten im Zusammenhang mit dem Entwurf der ELER-Verordnung sowie zum strategischen Überbau auf EU- und Bundesebene,  Finanzrahmen bezogen auf den EU-Haushalt, den EU-Agrarhaushalt, Mittelverteilung auf die 1. und 2. Säule der GAP, Mittelverteilung unter den Mitgliedstaaten und den Bundesländern und die Kofinanzierungsmöglichkeiten von Bund und Land  Ausgestaltung einer möglichen Förderung bezogen auf das Bedarfspotenzial, rechtliche Fragestellungen (z.B. zu Eigentum und Flächenbedarf, Baurecht, Widmung, Erschließungserfordernis ), Ausbaustandards, Zuständigkeiten, Abgrenzung zu Unterhaltungsmaßnahmen , Synergien mit anderen Bereichen, z.B. Erholung. 3. In dem gleichen Schreiben an den Abgeordneten Werner Jostmeier, erläutert der zuständige Fachminister, dass eine „ungesteuerte Förderung von Wirtschaftwegen weder zielführend noch finanzierbar“ sei. Wie stellt sich die Landesregierung eine gesteuerte Förderung von Wirtschaftswegen vor, die durch die Europäische Union förderfähig ist? Eine ungesteuerte Förderung einzelner Wegebaumaßnahmen, z.B. nach dem „Windhundprinzip “, wird den heutigen Erfordernissen nach systematischer Problemlösung im Rahmen integrierter Ansätze nicht gerecht und ist angesichts hoher Kosten nicht zu rechtfertigen. Zur Vermeidung teurer und lokaler Einzellösungen und als Grundlage sachgerechter Investitionsentscheidungen sind regionale Lösungen beispielsweise auf der Basis einer Bestandsaufnahme und Analyse und einer am künftigen verkehrlichen Bedarf orientierten Kategorisierung der Wegenetze zu suchen. Dieses gilt unabhängig davon, ob eine Förderung aus EUMitteln erfolgen soll oder nicht. 4. Wie hoch ist die Summe der EU-Mittel zur Förderung von Wirtschaftswegen seit der Regierungsübernahme 2010, die deshalb nicht in Anspruch genommen wurde, weil die entsprechende Ko-Finanzierung des Landes nicht gewährleistet ist? Es hat keine „Nicht-Inanspruchnahme“ von EU-Mitteln wegen fehlender Kofinanzierung des Landes gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/435 3 5. Der „Dialog Landwirtschaft-Umwelt“ hat die Entsiegelung wenig genutzter Wirtschaftswege als Maßnahme zur Reduzierung des Flächenverbrauchs identifiziert. Welches sind nach Erkenntnissen der Landesregierung „wenig genutzte „Wirtschaftswege “ (bitte genau aufschlüsseln)? Wenig genutzte Wirtschaftswege sind beispielsweise solche, die in einem Wegenetz nur eine untergeordnete Funktion erfüllen oder lediglich der Erschließung weniger Grundstücke dienen . Nach den Erkenntnissen der Landesregierung gibt es bei den regelmäßig für die Wege zuständigen Kommunen keine Aufstellungen über „wenig genutzte Wirtschaftswege“. Wirtschaftswege , die nur zur Bewirtschaftung weniger landwirtschaftlicher Flächen benötigt werden , können für andere Bereiche, z.B. Naherholung o.ä., Bedeutung haben. Im Vorfeld der Entwidmung und Entsiegelung wenig genutzter Wirtschaftswege sind derartige Fragestellungen vor Ort zu klären. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf die Konzepte des Kreises Höxter verwiesen. Anlage zu Frage 1: Übersicht Wegebaumaßnahmen Name des Flurbereinigungsverfahrens Lage des Flurbereinigungsgebietes - Stadt/ Gemeinde Neu- und Ausbau Rückbau Kirchberg Aldenhoven, Jülich, Eschweiler 1,725 Schwerfen Zülpich 22,5 12,0 Windhausen I Attendorn 0,1 Windhausen III Attendorn 1,0 Elspe Lennestadt 2,0 Oberelspe Lennestadt 1,0 Benfe Erndtebrück 2,0 Fortuna Garsdorf IV Bedburg, Bergheim 37,5 Wegbaumaßnahmen in den Jahren 2010 bis Juni 2012 in km