LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4352 07.11.2013 Datum des Originals: 07.11.2013/Ausgegeben: 12.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1675 vom 1. Oktober 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/4179 Landesförderung des Atomkraftwerksbetreibers, der für den THTR 300 in HammUentrop verantwortlich ist – neue Verpflichtungen aus dem aktuell verhandelten Ergänzungsvertrag Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1675 mit Schreiben vom 7. November 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Gesellschafter der HochtemperaturKernkraft GmbH (HKG) haben sich in einem Rahmenvertrag sowie in zwei weiteren Ergänzungsvereinbarungen auf eine geordnete Restabwicklung des Atomkraftwerkes THTR 300 geeinigt. Im Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 28. Sitzung am 04.07.2013 hat das Finanzministerium erklärt, dass die zweite und der Entwurf der dritten Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag einen Haushaltsvorbehalt enthalten. Es hat dabei weiter ausgeführt, dass das Land die Ergänzungsvereinbarungen mit dem Atomkraftwerksbetreiber und seinen Eigentümern nicht verletzt hätte, wenn es keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt hätte. Inwiefern der Rahmenvertrag dadurch verletzt worden wäre, ist noch nicht geklärt. In der 31. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 19.09.2013 hat der Finanzminister gesagt, dass die 3. Ergänzungsvereinbarung noch nicht unterzeichnet ist, die die Grundlage für die Verpflichtungsermächtigung ist, mit der der Landtag für Jahre 2014 bis 2022 Mittel in Höhe von insgesamt 32,2 Mio. Euro für den Atomkraftwerksbetreiber reserviert hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4352 2 1. Ergibt sich bereits aus dem Rahmenvertrag eine Verpflichtung des Landes, Zahlungen an die Betreibergesellschaft des Atomkraftwerkes THTR 300, HKG, 2014 bis 2022 zu leisten? (Bitte begründen) 2. Ergibt sich aus dem Rahmenvertrag eine Verpflichtung des Landes, Zahlungen in bestimmter Höhe 2014 bis 2022 zu leisten? (Bitte begründen) 3. Seit wann besteht der Zahlungsgrund, aus dem die Zahlungen 2014 bis 2022 zu leisten sind? (Bitte begründen) 4. Lassen sich aus dem Rahmenvertrag Forderungen des Atomkraftwerksbetrei- bers HKG ableiten, die das Land zu Zahlungen in den Jahren 2014 bis 2022 verpflichten , so dass sie als ausreichend bestimmt in den Haushaltsplan (beispielsweise in Form von Verpflichtungsermächtigungen) aufgenommen werden müssen? (bitte begründen) 5. Lassen sich aus dem Rahmenvertrag Forderungen des Atomkraftwerksbetrei- bers HKG ableiten, die das Land zu Zahlungen in den Jahren nach 2022 verpflichten , so dass sie als ausreichend bestimmt in den Haushaltsplan (beispielsweise in Form von Verpflichtungsermächtigungen) aufgenommen werden müssen? (bitte begründen) Das Rechtsverhältnis zwischen dem Bund, dem Land, der Betreibergesellschaft (HKG) und deren Gesellschaftern wird durch vertragliche Vereinbarungen bestimmt. Die vertraglichen Vereinbarungen enthalten unter anderem gegenseitige Zahlungsverpflichtungen und somit Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse der Vertragsparteien, die Dritten gegenüber nicht offenbart werden dürfen. Es handelt sich deshalb um vertrauliche Dokumente, die dem Landtag auch in vertraulicher Form zur Verfügung gestellt wurden. Die Beantwortung der Fragen ist daher nicht möglich. Es besteht die Bereitschaft der Landesregierung, diejenigen Fragen oder Fragenteile, die nicht öffentlich anlässlich der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beantwortet werden können , in vertraulicher Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zu beantworten.