LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4360 08.11.2013 Datum des Originals: 08.11.2013/Ausgegeben: 13.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1687 vom 26. September 2013 der Abgeordneten Astrid Birkhahn CDU Drucksache 16/4195 Kinderbetreuungsangebote an den Hochschulen in NRW Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1687 mit Schreiben vom 8. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor nunmehr fast zehn Jahren erschien die Studie „Kinderbetreuungsangebote an nordrheinwestfälischen Hochschulen“ (Netzwerk Frauenforschung NRW Nr. 6). Die Untersuchung quantifizierte auf Landesebene systematisch den Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten und stellte ihm das begrenzte Angebot gegenüber. Die Autorinnen kamen zu dem Ergebnis, dass es an den NRW-Hochschulen einen eklatanten Mangel an Kinderbetreuungsangeboten an den Hochschulen unseres Landes sowohl für Studierende als auch für Beschäftigte gab. Sie zeigten darüber hinaus die Folgen, u.a. für Nachwuchswissenschaftlerinnen auf und entwickelten Handlungsempfehlungen, wie dem Missstand zu begegnen ist. Einiges ist seit dem geschehen. U.a. gibt es heute eine Internetplattform des Netzwerkes Frauen- und Geschlechterforschung NRW, welche mit Mitteln des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung gefördert wird (http://www.kinderbetreuunghochschulen .nrw.de/index.php?id=94&atypegroup=all&cityid=22&L=&cHash=1377509027 ). Hier können sich Studierende und wissenschaftlich Tätige mit Kind über Kinderbetreuungsangebote an ihrer Universität und im nahen Umfeld informieren. Aus der website wird ersichtlich, dass es heute mehr Kinderbetreuungsangebote und Beratungsmöglichkeiten gibt als vor zehn Jahren. Darüber, ob die zum Wintersemester LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4360 2 2013/2014 vorgehaltenen Angebote zielgerichtet sind und bedarfsdeckend sind, sind jedoch weder Informationen noch Studien vorhanden. Im Vorwort auf der Startseite wird eingeräumt, dass „das Ziel der familienfreundlichen Hochschule noch nicht überall erreicht ist.“ Obwohl die Aufgaben der Bedarfsschätzung, Ermittlung und Bedarfsbeschaffung der kommunalen Jugendhilfeplanung unterliegen, handelt es sich bei Fragen der Qualität und der Quantität der Kinderbetreuungsangebote an den Hochschulen des Landes um eine wichtige Fragestellung für den Wissenschaftsstandort NRW. Übereinstimmend haben daher die Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Landtag NRW die Landesregierung in der letzten Wahlperiode aufgefordert, „im Bereich der Kinderbetreuung, die Zahl der unmittelbar an den Hochschulen gelegenen Kinderbetreuungsplätze weiter zu erhöhen, insbesondere im U3-Bereich“ (Drs. 15/3522, S. 3). Vorbemerkung der Landesregierung Der Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie kommt eine hohe Bedeutung für den Wissenschaftsstandort NRW zu. Ein wesentlicher Bestandteil hierfür ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in der Kindertagesbetreuung. Neben den Jugendämtern und den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe haben sich auch die Hochschulen dieses Handlungsfeldes engagiert angenommen und bedarfsgerechte Angebote geschaffen . Dies umfasst auch flexible und individuelle Lösungsansätze. Der Erfolg ist durch die Steigerung der in der Datenbank des Netzwerks gelisteten Angebote sichtbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Vereinbarkeit ein Prozess ist, der weiteren Entwicklungen unterliegt. Unterstützung findet dieser Prozess seitens der Landesregierung u. a. durch die speziell eingerichtete Hochschulgruppe im Rahmen der Aktionsplattform Familie@Beruf.NRW, der Möglichkeit, Mittel aus dem Landesprogramm für geschlechtergerechte Hochschulen für Maßnahmen der Vereinbarkeit zu verwenden, der Verankerung des Themas in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen und der Förderung der Datenbank des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW. Darüber hinaus wird das Angebot der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen seitens der Landesregierung dauerhaft und verlässlich unterstützt. 1. Welche Daten und Untersuchungen liegen der Landesregierung zum Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten für Studierende mit Kind und Beschäftigte an den Hochschulen in NRW vor, die neueren Datums sind als die Studie Kinderbetreuungsangebote an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Netzwerk Frauenforschung NRW, Bd. 6)? Es liegen keine neueren systematischen Erhebungen zum Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten im Hochschulbereich vor. Hinsichtlich des aktuellen Angebots wird auf die Datenbank zur Kinderbetreuung des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW verwiesen , die mit Stand September 2013 insgesamt 130 Angebote ausweist. Dabei handelt es sich um 108 Angebote zur Kinderbetreuung und um 22 Beratungs- und Service-Angebote. 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass zum Wintersemester 2013/2014 ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungsangeboten (insbesondere im U3- Bereich) für Studierende und Beschäftigte der Hochschulen vorgehalten wird? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4360 3 3. Sieht die Landesregierung Probleme bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsangeboten an Hochschulen in NRW (insbesondere im U3-Bereich)? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet . Seit 2010 unterstützt die Landesregierung Kommunen und Träger sowohl beim qualitativen wie auch beim quantitativen U3-Ausbau mit allen für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mitteln. Diese großen Anstrengungen und das hohe Engagement aller Beteiligten haben dazu geführt, dass im Kindergartenjahr 2013/2014 das landesweit angestrebte Ausbauziel zur Umsetzung des Rechtsanspruches für die ein- und zweijährigen Kinder zum 1. August 2013 erreicht werden konnte. Landesweit stehen damit in diesem Kindergartenjahr rd. 145.000 Plätze für die Betreuung unterdreijähriger Kinder zur Verfügung. Hinsichtlich der konkreten örtlichen Betreuungsbedarfe gibt es dabei erhebliche regionale Unterschiede, die sich auch in den Anmeldungen der Jugendämter zu den zu finanzierenden Plätzen wiederspiegeln. So ist in der Regel insbesondere in Ballungsgebieten und auch an Hochschulstandorten von höheren Bedarfen auszugehen als im ländlichen Raum. Diesen Bedarfen zu entsprechen obliegt der örtlichen Jugendhilfeplanung. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass in Nordrhein-Westfalen im Kindergartenjahr 2013/2014 ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Kinder ab drei Jahren, die bereits seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung haben. Bei den unterdreijährigen Kindern ist für die nächsten Jahre von einem weiter steigenden Bedarf und einem dementsprechend weiter steigenden Platzangebot auszugehen. 4. Wie schätzt die Landesregierung den Erfolg ihrer Unterstützungsbemühungen bei der Flexibilisierung von Öffnungszeiten in der Kinderbetreuung in Studentenwerken und Hochschulen ein? Die Ausgestaltung der Öffnungszeiten obliegt dem Träger der Einrichtung. Durch das 1. KiBiz-Änderungsgesetz, das zum Kindergartenjahr 2011/2012 in Kraft getreten ist, sind die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern, deren Belange hier in besonderem Maße betroffen sind, gestärkt worden. 5. Welche Überlegungen der Landesregierung bestehen bei der weiteren Evaluie- rung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), die besonderen Interessen der Eltern an Hochschulen zu berücksichtigen? Im Rahmen des nächsten Schrittes der KiBiz-Revision beabsichtigt die Landesregierung, die Eltern- und Familienfreundlichkeit der öffentlichen Kindertagesbetreuungsangebote weiter zu stärken.