LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4361 08.11.2013 Datum des Originals: 07.11.2013/Ausgegeben: 13.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1682 vom 7. Oktober 2013 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/4190 Plant die Landesregierung weitere Einschnitte für Polizeibeamte in NRW? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1682 mit Schreiben vom 7. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Justizminister und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer mehr Polizeibeamte befürchten weitere Einschnitte bei einer Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Dies betrifft die Staffelung der Lebensarbeitszeiten für Ältere, die Wochenarbeitszeit, die tatsächliche Lebensarbeitszeit sowie eine Kürzung der Pensionszahlungen. Die Landesregierung ist in der Kleinen Anfrage Drucksache 16/3853 des Kollegen Theo Kruse konkreten Fragen ausgewichen. Allerdings haben die Beamten und auch das Parlament das Recht über konkrete Pläne informiert zu werden. Befürchtungen wonach die Lebensarbeitszeit von 62 auf 64 Jahren angehoben und die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden verlängert werden sollen, bedürfen ebenso einer ehrlichen Antwort wie die Frage nach möglichen weiteren Pensionskürzungen. Diversen Quellen zur Folge scheint es tatsächliche Pläne der Landesregierung zu geben. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung ist sich bewusst, dass der demografische Wandel die Polizei in NRW in den nächsten Jahren vor eine schwierige Situation stellen wird. Um eine kontinuierliche und nachhaltige Personalentwicklung auch zukünftig zu gewährleisten, wirkt die Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4361 2 seit Jahren mit hohen jährlichen Einstellungszahlen für Anwärterinnen und Anwärter der jährlichen Anzahl der in den Ruhestand gehenden Polizistinnen und Polizisten entgegen. Damit das Land als Arbeitgeber weiterhin attraktiv bleibt, will die Landesregierung in dieser Legislaturperiode das Dienstrecht weiterentwickeln und modernisieren. 1. Wird die Landesregierung in diesem Jahr noch eine Gesetzesänderung anstre- ben? Nein. 2. Ist es richtig, dass eine Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit im Jahresdurch- schnitt von 41 Stunden auf 42 Stunden in der Woche geplant ist? Nein. 3. Ist es richtig, dass die maximal erreichbare Pensionshöhe von derzeit 71,75% auf 68,0% gesenkt werden soll? Nein. 4. Ist es richtig, dass die Lebensarbeitszeit von 62 auf 64 Jahre angehoben werden soll? Nein. 5. Wenn die Fragen 1- 4 mit Nein beantwortet werden: Was plant die Landesregie- rung konkret an Änderungen im Beamtengesetz für das Land NordrheinWestfalen ? Entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hat die Landesregierung sich zum Ziel gesetzt, die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes durch stufenweise Weiterentwicklung und Modernisierung des Dienstrechts zu sichern. Nach Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes zum 01.06.2013 bedarf es weiterer Verfahrensschritte zur Dienstrechtsmodernisierung , wobei notwendige Anpassungen, insbesondere aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Mindestalter und Mindestdienstzeiten im Laufbahnrecht, vorgezogen erfolgen sollen. Die weitere Modernisierung des Dienstrechts beinhaltet unter anderem folgende Themen:  Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes auch für Spezialisten  Gleiche Karrierechancen für Frauen  Vereinbarkeit von Familie und Beruf  Personalentwicklung und Fortbildung  Gesundheitsmanagement LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4361 3  Schaffung eines einheitlichen NRW-Besoldungsrechts und systematische Bereinigung des Versorgungsrechts  Einbau der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) in das Grundgehalt  Regelung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizei-, Justizvollzug-, Feuerwehr- und Sicherheitszulage . Die Inhalte werden in einem dialogorientierten und transparenten Verfahren mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie den Kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Auf diesen in der Sache ergebnisoffenen Diskussionsprozess hat die Landesregierung in ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage Drucksache 16/3853 hingewiesen.