LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4363 11.11.2013 Datum des Originals: 08.11.2013/Ausgegeben: 14.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1688 vom 9. Oktober 2013 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/4196 Wie hoch sind die (erwarteten) Rückflüsse aus GTK-Rücklagen? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1688 mit Schreiben vom 8. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage GTK-Rücklagen konnten nur noch bis zum Ablauf des 31.07.2013 genutzt werden. Die nach diesem Zeitpunkt noch vorhandenen GTK-Rücklagen müssen mit den für das Kindergartenjahr 2013/2014 zu leistenden Zuschüssen verrechnet werden (Zahlung der Zuschüsse für das Kindergartenjahr 2013/2014 beginnt mit dem 01.08.2013). Aus einem Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.07.2013, AZ: 6000.5, geht hervor, dass die vorläufigen Rücklagenbestände zum 31.07.2013 mit Frist 15.09.2013 dem Land übermittelt werden sollten. 1. Wie hoch sind die vorläufigen Rücklagenbestände zum 31.07.2013, die dem Land mit Frist 15.09.2013 übermittelt wurden? Die vorläufige Höhe des GTK-Rücklagenbestandes haben die Landesjugendämter mit insgesamt rd. 7,92 Mio. EUR angegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4363 2 2. Welche regionalen und trägerspezifischen Unterschiede waren bei der Meldung der vorläufigen Rücklagenbestände ersichtlich? Eine belastbare Auswertung nach regionalen oder trägerspezifischen Unterschieden ist derzeit nicht möglich, da rd. 40 Jugendämter bisher noch keine oder keine vollständigen Rückmeldungen vorgelegt haben. 3. Wie hoch sind die Rückzahlungsansprüche des Landes bzw. in welcher Höhe werden sie erwartet? Rückzahlungsansprüche des Landes bestehen in Höhe der Hälfte des Betrages der gemeldeten GTK-Rücklagen. Diese Aufteilung entspricht der Systematik der Rücklagenbildung nach dem GTK, wonach der Rücklage ausschließlich nicht verbrauchte Zuschüsse des Jugendamtes zu Erhaltungspauschalen einschließlich des Landesanteils zugeführt werden konnten. Zur Höhe der erwarteten Rückzahlungsansprüche wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie wird die Verrechnung von Rückzahlungen mit den Zahlungen für das Kin- dergartenjahr 2013/2014 haushälterisch verbucht? Nach dem Haushaltsvermerk Nr. 3 bei Einzelplan 07, Kapitel 07040, Titelgruppe 90, fließen Rückflüsse, auch aus früheren Haushaltsjahren, den Titeln der Titelgruppe wieder zu. Daher werden die Rückflüsse aus GTK-Rücklagen bei dieser Haushaltsstelle verbucht. 5. Wo haben die (erwarteten) Rückzahlungsansprüche im Haushaltsplan 2014 Ein- gang gefunden? Nach § 27 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden die am 31. Juli 2013 vorhandenen Rücklagen mit der Zahlung der Zuschüsse nach §§ 20, 21 KiBiz für das Kindergartenjahr 2013/2014 verrechnet. Dementsprechend erfolgt eine Verrechnung der zum 15. September 2013 gemeldeten GTK-Rücklagen noch in diesem Jahr. Hinsichtlich der Verbuchung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Dementsprechend haben die Rückzahlungsansprüche keine Auswirkungen auf die Höhe der Haushaltsansätze im Haushaltsplanentwurf 2014 der Landesregierung.