LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/437 26.07.2012 Datum des Originals: 25.07.2012/Ausgegeben: 31.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 86 vom 27. Juni 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/145 Nationalparkplanungen: Bürgerbefragung ja oder nein – welche Auffassung hat denn nun die Landesregierung? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 86 mit Schreiben vom 25. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Kreistag des Kreises Lippe hat am 23.01.2012 den Landrat gebeten zu prüfen, inwieweit eine Bürgerbefragung zum Nationalpark im Kreis Lippe durchgeführt werden kann. In Lippe ist es allgemeiner Konsens, dass eine Bürgerbefragung durchgeführt werden soll. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: „Das Land will zudem mit seinen Möglichkeiten zur Errichtung eines Nationalparkes Teutoburger Wald beitragen und die regionale Initiative begleiten.“ In einem Pressebericht der Lippischen Landes-Zeitung vom 21.05.2012 wird Herr Minister Remmel dahingehend zitiert: „Die Landtagswahl sei für den Nationalpark „eine Bürgerbefragung schlechthin“ gewesen. Die Staatswaldflächen würden allen Bürgern in NRW gehören „und auch ein Nationalpark sei für alle da“. Diese Aussage wurde in der Öffentlichkeit dahingehend gewertet, dass Herr Minister Remmel die Landtagswahl als „Bürgerbefragung“ angesehen hat und die vom Kreis geforderte Bürgerbefragung damit für überflüssig hält, obwohl insbesondere auch die SPD in der Region OWL beziehungsweise im Raum Lippe sich mit einer Bürgerbefragung zu dieser Thematik befasst hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/437 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Kreistag des Kreises Lippe hat am 23.1.2012 nicht über eine Beauftragung des Landrats zur Prüfung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine Beteiligung der lippischen Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit dem geplanten Nationalpark Teutoburger Wald abgestimmt. 1. Unterstützt die Landesregierung nach wie vor die vom Kreistag Lippe angestrebte Bürgerbefragung oder hält sie diese nach der Landtagswahl für überflüssig? Der Kreistag des Kreises Lippe entscheidet nach eigenem Ermessen. Die Frage einer Unterstützung durch die Landesregierung stellt sich nicht. 2. Zu welchem Zeitpunkt können die Bürgerinnen und Bürger vor Ort damit rechnen, wann die offensichtlich unterschiedlichen Auffassungen von SPD und Grünen im Hinblick auf eine Bürgerbefragung beigelegt sind? Zu welchem Zeitpunkt mögliche unterschiedliche Auffassungen vor Ort beigelegt werden, kann von der Landesregierung nicht beantwortet werden. 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Bürgerbefragung als modernes Modell einer dialogorientierten Einbeziehung betroffener Bürgerinnen und Bürger geeignet ist, die emotional geführte Diskussion zu befrieden und zu einem von allen Beteiligten akzeptierten Ergebnis zu führen? Um emotional geführte Diskussionen zu befrieden, gilt es in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger durch einen sachlichen Dialog zu informieren. Dies geschieht derzeit insbesondere im Rahmen der Planungen zum Nationalpark Teutoburger Wald.