LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4371 11.11.2013 Datum des Originals: 11.11.2013/Ausgegeben: 14.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1683 vom 25. September 2013 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/4191 Warum macht Haribo NRW nicht froh? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1683 mit Schreiben vom 11. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bonner Süßwarenhersteller „Haribo“ hat angekündigt sein neues Logistikzentrum, das für die Belieferung der Bundesrepublik Deutschland, Nordfrankreich und der Beneluxstaaten zuständig sein soll, nicht in Euskirchen, sondern in der rheinland-pfälzischen Gemeinde Grafschaft zu errichten. Nach eigenen Angaben erwirbt Haribo Anfang des Jahres 2014 dort ein circa 30 Hektar großes Grundstück im Innovationspark Rheinland. Neben einem Hochregallager sollen dort in einem zweiten Schritt auch Produktionshallen gebaut werden. Insgesamt sollen laut Haribo am geplanten Standort in Rheinland-Pfalz neue Arbeitsplätze im dreistelligen Bereich geschaffen werden. In Euskirchen war dem Süßwarenhersteller eine Teilfläche im Industriepark am Silberberg, die im Landesentwicklungsplan für industrielle Großansiedlungen reserviert ist, angeboten worden. In diesem Zusammenhang hat es Gespräche zwischen der Stadt Euskirchen, dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW und der Firma Haribo gegeben, die offenkundig nicht von Erfolg gekrönt waren . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4371 2 Wie die Kölnische Rundschau in Ihrer Ausgabe vom 26.09.2013 weiter berichtet, liegen der Gewerbesteuerhebesatz in der Gemeinde Grafschaft bei aktuell 330 Punkten und der Grundsteuerhebesatz bei 338 Punkten. Im Vergleich dazu betragen in Euskirchen die Hebesätze derzeit 475 Punkten (Gewerbesteuer) und 496 Punkten (Grundsteuer). An den deutlich niedrigen Steuerhebesätzen in Rheinland-Pfalz zeigt sich ein entscheidender Standortnachteil für die nordrhein-westfälischen Kommunen im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen. 1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Stadt Euskirchen in ihrem Bemühen, Haribo für eine Investition am Standort Euskirchen zu gewinnen, zu unterstützen? Die Landesregierung hat sich gemeinsam mit der Stadt Euskirchen in zahlreichen Gesprächen bei Haribo für den Standort Euskirchen eingesetzt. 2. Weshalb waren nach Ansicht der Landesregierung Ihre Bemühungen nicht er- folgreich? 3. Teilt die Landesregierung die Kritik der Kölnischen Rundschau, dass die zu ho- hen Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze in Euskirchen mitursächlich für die Entscheidung von Haribo sind, nicht in Euskirchen zu investieren? Die „PrimeSite Rhine Region“ hat sich durch die Größe der Fläche, die günstige Lage und die verkehrliche Anbindung durch Autobahn und Bahnanbindung ausgezeichnet. Die Landesregierung bedauert, aber respektiert die unternehmerische Entscheidung der Fa. Haribo im Hinblick auf die Standortwahl. Die Landesregierung beteiligt sich jedoch nicht an Spekulationen über mögliche unternehmensinterne Entscheidungsgründe. 4. Wird die Landesregierung nach den Erfahrungen mit Haribo nun die landesweite Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer über das GfG rückgängig machen? 5. Wenn nein: Warum nicht? Im Rahmen der Bedarfsermittlung durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wird die kommunale Steuerkraft anhand fiktiver Realsteuerhebesätze ermittelt. Daher gibt es keine landesweite Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer über das GFG.