LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4373 11.11.2013 Datum des Originals: 11.11.2013/Ausgegeben: 14.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1695 vom 15. Oktober 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/4221 Fachkräftemangel in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung – Was unternimmt die Landesregierung für die zukünftige Gestaltung des Öffentlichen Dienstes des Landes als attraktiver Arbeitsplatz im Wettbewerb um die besten Köpfe? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1695 mit Schreiben vom 11. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auch zu diesem Ausbildungsbeginn sind etliche junge Menschen in Nordrhein-Westfalen in den Öffentlichen Dienst eingetreten, um ihre Ausbildung in einer Verwaltung oder Behörde des Landes oder ein Studium an einer der speziellen (Fach-)Hochschulen des Landes zu absolvieren. Die zu erlernenden Ausbildungsberufe und Studiengänge sind dabei vielfältig und reichen von der allgemeinen Verwaltung über die Polizei- und Sicherheitsbehörden, die Finanzverwaltung oder Justiz bis hin zu speziellen Institutionen wie beispielsweise Archiven oder Studienabschlüssen als Meteorologe. Mit ihrer Ausbildung für den Öffentlichen Dienst übernehmen die neuen Auszubildenden und Studenten auch eine besondere Verantwortung: Sie setzen sich voraussichtlich zum größten Teil für ihr langes weiteres Erwerbsleben in ihrem beruflichen Alltag für das Gemeinwohl der Bevölkerung ein und leisten damit auch ihren persönlichen Beitrag zu einem serviceorientierten und bürgernahen Öffentlichen Dienst. Dies gilt selbstverständlich auch für Bedienstete, die sich nach einer Ausbildung, einem Studium oder nach einigen Jahren Berufserfahrung in der freien Wirtschaft für einen späteren Eintritt in den Öffentlichen Dienst entscheiden. Immer wieder ist jedoch in Medienberichten von einem dramatischen Fachkräftemangel im Öffentlichen Dienst zu lesen. Insbesondere der Deutsche Beamtenbund (dbb) weist regel- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4373 2 mäßig darauf hin, dass sich der Öffentliche Dienst gegenwärtig in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess befinde, der Unsicherheiten auslöse. So wird auf der Internetpräsenz des dbb hierzu beispielsweise ausgeführt: „Zwischen demographischem Wandel auf der einen und personeller Auszehrung der öffentlichen Verwaltung auf der anderen Seite gilt es, den öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen – nur mit kompetenten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist er leistungsfähig und innovativ. Um genau diesen Berufsnachwuchs auch in Zeiten gewinnen zu können, in denen das Angebot hochqualifizierter und motivierter junger Menschen knapp wird, muss der öffentliche Dienst zukünftig attraktive Arbeits- und Einkommensbedingungen bieten. Er muss im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um die besten Köpfe mithalten können .“ Der Deutsche Beamtenbund weist ferner darauf hin, dass zwar seit 1990 aus Gründen der Haushaltssituation ein beachtlicher Stellenabbau in vielen Verwaltungen vorangetrieben worden ist, aber die öffentlichen Aufgaben nicht gleichermaßen verringert wurden. Es wird auch davon ausgegangen, dass der zukünftig verstärkte demographiebedingte Rückgang des Arbeitskräftepotentials den Öffentlichen Dienst früher und härter als die Privatwirtschaft treffen könnte. Grund dafür ist die absehbare Überalterung in der Personalstruktur . In den Verwaltungen und Behörden sind in den vergangenen Jahren – anders als in der Wirtschaft – immer weniger junge Nachwuchskräfte eingestellt worden. Ferner unterliegt die öffentliche Verwaltung bei der Rekrutierung von Fachkräften aufgrund der eingeschränkten Entwicklungsperspektiven und mehrerer Nullrunden zunehmend in der Konkurrenz mit privaten Alternativen. Es wird also immer schwieriger werden, offene Stelle qualifiziert zu besetzen. Dies gilt nach Aussage des Beamtenbundes insbesondere für den naturwissenschaftlichen Bereich (für Physiker, Chemiker, Ärzte, Ingenieure), den IT-Bereich, den Sprachendienst und für qualifizierte kaufmännische Tätigkeiten in verschiedenen Fachrichtungen . Vor allem bei den Eingangsgehältern sei der öffentliche Dienst offenbar nicht mehr konkurrenzfähig. Mit der vor der Sommerpause von der rot/grünen Landesregierung getroffenen, aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion verfassungswidrigen Entscheidung einer Nullrunde für etliche Beamte in Nordrhein-Westfalen zur Sanierung des Landeshaushalts, verschärft die Landesregierung das Problem des Fachkräftemangels außerdem erheblich. Die Landesregierung demotiviert so nicht nur das bereits vorhandene Personal, sie riskiert auch die Wertigkeit eines Arbeitsplatzes in der Verwaltung. Es ist davon auszugehen, dass das Land in Zukunft noch häufiger den Kampf um die besten Köpfe und qualifiziertesten Arbeitskräfte gegenüber der privaten Wirtschaft verlieren wird. Eine moderne innovationsfreundliche Verwaltung lebt jedoch von guten und leistungsmotivierten Beschäftigten sowie qualifiziertem Führungspersonal. Aus der Finanzverwaltung wird gegenwärtig in besonderer Weise über einen zunehmenden Mangel an qualifizierten Bewerberzahlen für den mittleren Dienst geklagt. Angeblich sind die Qualifikationsprofile etlicher Bewerber so unzulänglich, dass einzelne Finanzämter nur noch wenig Sinn in einem Ausbildungsbeginn sehen. Auch für die Ausbildung des gehobenen Dienstes haben sich beim letzten Bewerbungstermin trotz des doppelten Abiturjahrgangs kaum mehr Bewerber als in den Vorjahren gefunden. Die Landesregierung ist in der Verantwortung, auch vor dem Hintergrund knapper Kassen sowie der beschriebenen Spannungsfelder einen zukunftsfähigen Öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen zu gestalten. Um entsprechende Weichenstellungen zu betreiben, ist LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4373 3 es auch für das Parlament von hohem Interesse, umfassend Kenntnis über die Entwicklung zu erlangen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass der Öffentliche Dienst als Arbeitgeber weiterhin für potentielle Bewerberinnen und Bewerber aller Altersklassen, insbesondere aber auch für junge Bewerberinnen und Bewerber, sehr interessant und attraktiv ist. Viele junge und qualifizierte Menschen haben sich auch in diesem Jahr wieder für eine Ausbildung oder ein Studium im öffentlichen Dienst interessiert und nach erfolgreich absolviertem Bewerbungsverfahren aufgenommen. 1. Wie hoch sind jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren, jeweils differenziert nach den Ressorts Finanzverwaltung, Justiz, Polizei und Inneres sowie aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Laufbahnen sowohl die tatsächlich erfolgten Einstellungen als auch die zugrundeliegenden Bewerberzahlen für diese Stellen gewesen? 2. Wie viele dieser Anwärter haben jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren, diffe- renziert nach den einzelnen zuvor erfragten Ressorts, ihre Prüfung entweder bestanden oder sind andererseits vor dem erfolgreichen Ausbildungsende ausgeschieden ? (bitte unter Angabe der bekannten wesentlichen Austrittsgründe) 3. Wie viele dieser Anwärter sind jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren, diffe- renziert nach den einzelnen zuvor erfragten Ressorts, in den öffentlichen Dienst übernommen worden, haben also tat-sächlich ihre Stelle angetreten? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die angefragten Daten sind in der Anlage zusammen gestellt. Hierzu gebe ich folgende Hinweise: Ressortübergreifend: a) Die Laufbahnen des einfachen Dienstes wurden nicht erfasst, weil die Verbeamtung dort nicht an das Ergebnis einer Laufbahnprüfung geknüpft ist, so dass die angefragten weitergehenden Daten nicht verfügbar sind. b) Als Gründe für ein Ausscheiden vor der Prüfung sind z.B. nicht ausreichende Leis- tungen während der Ausbildung, fehlende Neigung für den Beruf / falsche Berufswahl sowie Aufnahme eines anderen Studiums oder einer anderen Berufsausbildung bekannt. Daneben kommen weitere insbesondere persönliche Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden in Betracht. Sie sind im Einzelnen nicht näher bekannt, weil diesbezügliche gesonderte Aufzeichnungen nicht geführt werden. c) Der Vermerk „noch in der Ausbildung“ fasst zusammen, dass der Ausbildungsgang oder das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Soweit gleichwohl ein Nichtbestehen verzeichnet ist, konnte eine einmal wiederholbare Zwischenprüfung nicht bestanden werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4373 4 d) In der letzten Spalte sind alle Prüflinge desselben Einstellungs-jahrgangs enthalten, selbst wenn sie die Wiederholungsprüfung erst in einem Folgejahr bestanden haben. Ressortspezifisch: Justiz a) Die Bewerberinnen und Bewerber für den Amtsanwalts- und den Gerichtsvollzieherdienst sowie für den mittleren Justizdienst kommen grundsätzlich aus dem Justizdienst . Es handelt sich um justizinterne Ausbildungsgänge, so dass bis auf wenige Ausnahmefälle (z.B. Angehörige anderer Behörden) nur bereits in der Justiz tätige Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte - und keine externen Bewerberinnen und Bewerber - eingestellt wer-den. In der Spalte "Einstellungen" sind daher bei diesen Ausbildungen die justizinternen Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt. b) Bei den Justizfachangestellten kann nicht gesagt werden, wie viele von ihnen nach erfolgter Übernahme in den öffentlichen Dienst NRW ausgeschieden sind. Zwar werden die Justizfachangestellten im Anschluss an ihre Prüfung regelmäßig in befristete Arbeitsverhältnisse übernommen, allerdings kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nachverfolgt werden, ob ein Wechsel zu einer anderen Landesbehörde stattgefunden hat und ob dieses Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Die Justizfachangestellten können nach bestandener Prüfung an sämtlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes NRW beschäftigt werden. Eine weitere Beteiligung dieser Dienst-stellen kommt im Hinblick auf die Größe des Geschäftsbereichs und die Kürze der Frist nicht in Betracht. Bei den Justizfachangestellten sind die Amtsgerichte Ausbildungsbehörde und stellen auch die Auszubildenden ein. Bis zum Jahr 2013 dürfte in den Bewerberzahlen eine hohe Zahl von Mehrfachbewerbungen enthalten sein, da sich die Interessenten häufig bei mehreren Amtsgerichten beworben haben. Beginnend mit dem Jahr 2013 ist ein Online-Bewerbungsportal eingeführt worden. Hierdurch werden Mehrfachbewerbungen vermieden. c) Soweit der Kleinen Anfrage die Annahme zugrunde liegt, dass sämtliche Neueinstellungen in Laufbahnen der Landesverwaltung, in denen ausgebildet wird, mit der unmittelbaren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und dem Beginn einer Ausbildung einhergehen, ist diese zumindest auf die Laufbahn-gruppe des mittleren Dienstes im NRW-Justizvollzug nicht über-tragbar. Insbesondere im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes ist es gängige Praxis, Neueinstellungen zunächst im Tarifbeschäftigtenverhältnis vorzunehmen. Die Betreffenden werden bei erfolgreicher Erprobung oftmals erst zum 01.07. eines der darauf-folgenden Jahre in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Nicht selten geht dem Beginn einer Laufbahnausbildung eine mehrjährige Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis voraus. Vom Geschäftsbereich abgefragt wurde daher sowohl die Anzahl der im Zeitraum 2009 bis 2013 unterjährig erfolgten Neueinstellungen in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis als auch die regelmäßig zum 01.07. vorgenommenen Übernahmen in die Laufbahnausbildung . Eine Vergleichbarkeit dieser Zahlen ist jedoch in Ermangelung eines unmittelbaren Zusammenhangs nicht gegeben. Verlässliche Angaben zur Anzahl der während des Vorbereitungsdienstes Ausgeschiedenen und den Gründen hierfür können nur bei entsprechendem zeitlichem Vorlauf mit großem Verwaltungsaufwand erhoben werden. Die beigefügte Übersicht be- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4373 5 schränkt sich daher auf eine Gegenüberstellung der Zahl der in die Laufbahnausbildung Übernommenen mit den erhobenen Daten zu bestandenen Laufbahnprüfungen. Ähnlich verhält es sich mit den erwünschten Daten zu den Über-nahmen in das Beamtenverhältnis auf Probe. Verlässliche Angaben konnten auch hierzu binnen der gesetzten Vorlagefrist nicht erhoben werden. Grundsätzlich bleibt jedoch festzuhalten , dass von einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Laufbahnprüfung nur in sehr wenigen Ausnahme-fällen abgesehen wird. Auf § 23 Absatz 4 Beamtenstatusgesetz wird ergänzend Bezug genommen. Die Zahl der den nachgeordneten Behörden pro Jahr zugewiesenen Einstellungsermächtigungen werden im Übrigen streng am Personalbedarf der kommenden Jahre ausgerichtet. Es wird demnach nicht "über Bedarf" ausgebildet. 4. Wie viele dieser Anwärter haben jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren, diffe- renziert nach den einzelnen zuvor erfragten Ressorts, im Zeitraum der ersten fünf Jahre nach Übernahme ins Beamten-verhältnis diese Position durch Austritt aus dem Öffentlichen Dienst des Landes, aufgeschlüsselt nach den beiden Fallkonstellationen mit bzw. ohne (teilweise) Rückforderung der Anwärterbezüge, wieder aufgegeben? Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit konnten keine fundierten und vergleichbaren Zahlen ermittelt werden. 5. Mit welchen prognostischen Abgängerzahlen, jeweils jährlich für die nächsten 15 Jahre von 2013 bis 2028, ist jeweils bei der in den zuvor genannten Ressorts vorliegenden Personalstruktur voraus-sichtlich nach langjährigen Erfahrungswerten (bspw. aufgrund des Erreichens der Regelaltersgrenze, frühzeitiger Pensionierungen , Eigenkündigungen, Dienstentlassungen oder sonstiger Gründe) nach Erkenntnissen der jeweiligen Ressorts zu rechnen? (Angaben bitte in absoluten Zahlen) Die Finanzverwaltung stellt seit 2008 Nachwuchskräfte am durchschnittlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre orientiert ein. An diesem Verfahren soll auch zukünftig festgehalten werden. Dabei werden die konkreten Zahlen im Rahmen des jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahrens aktualisiert. Hierdurch wird vorausschauend die sachgerechte Personalausstattung der Steuerverwaltung geplant und unterstützt, um für alle Bereiche der Steuerverwaltung eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung auch zukünftig zu gewährleisten. Einbezogen in die Planungen werden dabei auch alle gesetzlichen Veränderungen im steuerlichen Bereich, wie z.B. der Wegfall der Kraftfahrzeugsteuer oder ggf. die Einführung neuer Aufgaben, z.B. ELSTAM. Die Steuerverwaltung stellt Personal deshalb grundsätzlich bestands-erhaltend ein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4373 6 Folgende Datengrundlagen werden grundsätzlich bei der Bedarfsermittlung verwendet: • Altersabgänge aus PersFM der Jahre 2013 - 2027. • Außerordentliche Abgänge (Ausscheiden, Versetzungen, Dienstunfähigkeiten, Tod) als durchschnittlicher Wert der letzten 3 Jahre. • Keine Berücksichtigung der vorgezogenen Zurruhesetzungen, da sie nur die Altersabgänge mindern und bei einer Mittelwertbetrachtung der Zeitpunkt des Ausscheidens nicht maßgeblich ist. • Nachwuchskräfte, die die Prüfung nicht bestehen, werden mit einem durchschnittlichen Wert der letzten 3 Jahre berücksichtigt. • Aufstiege, Veränderungen bei Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung werden mit Erfahrungswerten berücksichtigt. • Kw-Vermerke, die etatisiert sind. Im Jahr 2013 sind folgende Einstellungsermächtigungen im Haushalt ausgewiesen worden: Gehobener Dienst: 520 Mittlerer Dienst: 310. Für 2014 ergeben sich höhere Einstellungszahlen: Gehobener Dienst: 590 Mittlerer Dienst: 310. In den übrigen Laufbahnen wird ein kontinuierliches Einstellungs-verfahren im Rahmen freier Stellen und unter Berücksichtigung zu realisierender kw-Vermerke praktiziert. Für den Bereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist eine verlässliche Prognose der Zahl der innerhalb der nächsten 15 Jahre ausscheidenden Beschäftigten nicht möglich . Durch vorzeitige Verrentung oder Zurruhesetzungen, Kündigungen oder Entlassungen, die Möglichkeiten des Hinausschiebens der Altersgrenze oder eines vorzeitigen Ausscheidens auf Antrag ergeben sich Entwicklungen, die nicht im Detail vorhersehbar sind. Methodisch wird hierbei grundsätzlich wie seitens der Finanzverwaltung beschrieben vorgegangen . In 2013 sind für die großen Anwärterbereiche folgende Einstellungsermächtigungen im Haushalt ausgewiesen worden: Allgemeine Verwaltung gehobener Dienst: 51 Allgemeine Verwaltung mittlerer Dienst: 40 Gehobener Polizeivollzugsdienst: 1477 Für 2014 sind dies (nach derzeitigem Stand) folgende Einstellungsermächtigungen: Allgemeine Verwaltung gehobener Dienst: 107 Allgemeine Verwaltung mittlerer Dienst: 40 Gehobener Polizeivollzugsdienst: 1500 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4373 7 Im Justizbereich wird der Ersatzbedarf für den gehobenen und den mittleren Dienst im Beamtenbereich auf Basis der ordentlichen Altersabgänge und dem Durchschnitt der außerordentlichen Abgänge der vergangenen 10 Jahre ermittelt. Soweit sich in den vergangenen Jahren eine vom Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre abweichende Entwicklung ergibt, wird diese bei der Berechnung der zukünftigen außerordentlichen Abgänge berücksichtigt. Im Hinblick auf die nicht hinreichend sicher zu kalkulierende Entwicklung der außerordentlichen Abgänge für die nächsten 15 Jahre kann für eine Veröffentlichung geeignetes Datenmaterial nicht zur Verfügung gestellt werden. In 2013 sind folgende Einstellungsermächtigungen im gehobenen und im mittleren Dienst (jeweils Beamtenbereich) im Haushaltsplan 2013 ausgewiesen worden: gehobener Dienst: 169 mittlerer Dienst: 422 Für 2014 sieht der Haushaltsentwurf 2014 folgende Einstellungsermächtigungen vor: gehobener Dienst: 147 mittlerer Dienst: 438. 1 Kleine Anfrage 1695 vom 15.10.2013 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Aus- bildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbe- stehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) MIK Einzelplan 03 Kapitel 03 020 mittlerer Dienst allgemeine innere Verwaltung Regierungssekretäranwärter/in 2009 keine Ausbildung 2010 Keine Ausbildung 2011 39 571 2 0 2 37 2012 52 617 0 0 0 noch in der Ausbildung 2013 40 654 0 0 0 noch in der Ausbildung Einzelplan 03 Kapitel 03 020 gehobener Dienst allgemeine innere Verwaltung Regierungsinspektoranwärter/in 2009 52 982 4 4 0 46 2010 20 1059 1 1 0 19 2011 114 1008 1 0 1 noch in der Ausbildung 2012 52 991 7 7 0 noch in der Ausbildung 2013 55 1123 0 0 0 noch in der Ausbildung Einzelplan 03 Kapitel 03 020 gehobener vermessungstechnischer Dienst Regierungsoberinspektoranwärter/in 2009 2 18 1 0 1 1 2010 3 8 0 0 0 2 2011 1 5 0 0 0 1 2012 2 6 0 0 0 noch in der Ausbildung 2013 3 27 0 0 0 noch in der Ausbildung 2 Kleine Anfrage 1695 vom 15.10.2013 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Aus- bildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbe- stehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) MIK Einzelplan 03 Kapitel 03 750 gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Brandoberinspektoranwärter/in 2009 2 27 0 0 0 1 2010 3 115 0 0 0 2 2011 3 43 0 0 0 2 2012 3 26 0 0 0 noch in der Ausbildung 2013 5 93 0 0 0 noch in der Ausbildung Einzelplan 03 Kapitel 03 110 gehobener Polizeivollzugsdienst Kommissaranwärter/in 2009 1100 6424 76 54 22 1024 2010 1100 7088 89 69 20 1008 2011 1400 7527 71 71 0 noch in der Ausbildung 2012 1400 8252 3 3 0 noch in der Ausbildung 2013 1477 8655 0 0 0 noch in der Ausbildung Einzelplan 03 Kapitel 03 020 höherer Dienst allgemeine innere Verwaltung Verwaltungsreferendar/in 2009 keine Ausbildung 2010 8 113 0 0 0 6 2011 18 152 0 0 0 noch in der Ausbildung 2012 16 140 0 0 0 noch in der Ausbildung 2013 15 123 0 0 0 noch in der Ausbildung 3 Kleine Anfrage 1695 vom 15.10.2013 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Aus- bildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbe- stehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) MIK Einzelplan 03 Kapitel 03 020 höherer vermessungstechnischer Dienst Regierungsvermessungsreferendar/in 2009 22 26 0 0 0 3 2010 10 13 0 0 0 0 2011 11 11 0 0 0 2 2012 15 20 0 0 0 noch in der Ausbildung 2013 7 13 0 0 0 noch in der Ausbildung Einzelplan 03 Kapitel 03 750 höherer feuerwehrtechnischer Dienst Brandreferendar/in 2009 4 34 0 0 0 1 2010 4 43 0 0 0 1 2011 4 38 0 0 0 2 2012 4 30 0 0 0 noch in der Ausbildung 2013 4 38 0 0 0 noch in der Ausbildung 4 Kleine Anfrage 1695 vom 15.10.2013 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Aus- bildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbe- stehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) JM Einzelplan 04 gehobener Justizdienst 2009 8 48 0 0 0 8 Amtsanwälte/-innen 2010 8 28 0 0 0 8 2011 9 64 0 0 0 9 2012 15 58 0 0 0 15 2013 17 78 noch in der Ausbildung gehobener Justizdienst 2009 151 1745 25 1 24 124 Dipl.-Rechtspfleger/-in 2010 156 2010 noch in der Ausbildung 2011 165 2008 noch in der Ausbildung 2012 160 1759 noch in der Ausbildung 2013 142 2359 noch in der Ausbildung mittlerer Justizdienst 2009 6 23 0 0 0 6 Gerichtsvollzieher/-in 2010 0 0 0 0 0 0 2011 0 0 0 0 0 0 2012 6 23 noch in der Ausbildung 2013 24 70 noch in der Ausbildung 5 Kleine Anfrage 1695 vom 15.10.2013 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Aus- bildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbe- stehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) JM Einzelplan 04 Mittlerer Justizdienst 2009 99 405 0 0 0 99 2010 110 426 4 2 2 104 2011 89 399 2 2 0 87 2012 79 354 4 4 0 74 2013 106 262 noch in der Ausbildung Mittlerer Justizdienst 2009 284 5162 13 0 13 249 Justizfachangestellte 2010 296 5157 18 0 18 234 2011 362 5164 noch in der Ausbildung 2012 233 4175 noch in der Ausbildung 2013 240 3716 noch in der Ausbildung 6 Kleine Anfrage 1695 vom 15.10.2013 Anlage Auswertung für den Justizvollzug Laufbahn Jahr Anzahl der Bewerbungen Anzahl der Einstellungen (Tarifbeschäftigte) Übernahmen (Begründung Beamtenverhältnis auf Widerruf) davon bestandene Laufbahnprüfungen JM allg. Vollzugsdienst 2009 6.365 224 254 243 2010 5.469 247 218 213 2011 5.267 237 244 226 2012 4.979 270 271 noch in der Ausbildung 2013 4.301 240 240 noch in der Ausbildung Werkdienst 2009 231 7 30 28 2010 290 11 19 16 2011 220 7 15 15 2012 151 8 15 noch in der Ausbildung 2013 249 10 23 noch in der Ausbildung mittl. Verwaltungsdienst 2009 588 14 14 14 2010 626 10 0 0 2011 1.098 33 20 20 2012 714 20 0 noch in der Ausbildung 2013 807 26 16 noch in der Ausbildung geh. Vollzugs- und Verwaltungsdienst 2009 350 0 16 16 2010 720 0 33 noch in der Ausbildung 2011 601 0 23 noch in der Ausbildung 2012 503 0 18 noch in der Ausbildung 2013 449 0 10 noch in der Ausbildung 7 Kleine Anfrage 1695 vom 15.10.2013 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Aus- bildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbe- stehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) FM Einzelplan 12 höherer Dienst Steuerverwaltung Kapitel 12 050 Regierungsrat/in 2009 46 405 0 0 0 46 2010 43 224 0 0 0 43 2011 50 156 0 0 0 50 2012 43 131 0 0 0 43 2013 (30.9.) 25 92 0 0 0 25 Einzelplan 12 gehobener Dienst Steuerverwaltung Kapitel 12 050 Finanzanwärter/in 2009 400 4579 64 31 33 336 2010 420 5494 53 24 29 348* 2011 520 5933 40 24 16 noch in der Ausbildung 2012 520 5764 46 25 21 noch in der Ausbildung 2013 520 5897 3 0 3 noch in der Ausbildung Einzelplan 12 mittlerer Dienst Steuerverwaltung Kapitel 12 050 Steueranwärter/in 2009 200 3525 19 8 11 175 2010 200 4331 30 8 22 170 2011 310 4569 42 0 42 234** 2012 310 4824 11 0 11 noch in der Ausbildung 2013 310 4044 0 0 0 noch in der Ausbildung * 19 weitere Nachwuchskräfte wiederholen zzt. die Laufbahnprüfung ** 31 weitere Nachwuchskräfte wiederholen zzt. die Laufbahnprüfung 8 Kleine Anfrage 1695 vom 15.10.2013 Anlage Ressort/ Einzelplan/ Kapitel Laufbahn Jahr Einstellungen (Frage 1) Bewerbungen (Frage 1) in der Aus- bildung ausge- schieden (Frage 2) davon wegen Nichtbe- stehens (Frage 2) davon wegen sonstiger Gründe (Frage 2) Dienstantritt in der Landesverwaltung (Frage 3) FM Einzelplan 12 Kapitel 12 200 mittlerer Dienst allgemeine innere Verwaltung Regierungssekretäranwärter/in 2009 0 2010 0 2011 0 2012 20 208 1 0 1 noch in der Ausbildung 2013 20 227 1 0 1 noch in der Ausbildung Einzelplan 12 Kapitel 12 700 höherer bautechnischer Dienst Baureferendar/in 2009 keine Ausbildung 2010 keine Ausbildung 2011 keine Ausbildung 2012 4 25 0 0 0 noch in der Ausbildung 2013 5 35 0 0 0 noch in der Ausbildung