LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4374 12.11.2013 Datum des Originals: 10.11.2013/Ausgegeben: 15.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1678 vom 1. Oktober 2013 des Abgeordneten Volker Jung CDU Drucksache 16/4186 Landesentwicklungsplan NRW: Ansiedlung weiterer Windenergieanlagen im Eggegebirge und im Teutoburger Wald Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 1678 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz , dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 4. Juli wurde in Düsseldorf der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans NRW (LEP) durch den Leiter der Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch-Mense, vorgestellt. Im Entwurf finden sich unter Punkt 10 Richtlinien zur zukünftigen Energieversorgung des Landes. Dort wird beschrieben, dass für die Nutzung der Windenergie ausreichende Flächen festgelegt werden sollen. Dazu sollen die Bezirksregierungen als Träger der Regionalplanung Vorranggebiete definieren. Für das Planungsgebiet Detmold wird eine Mindestgröße von 10.500 Hektar angegeben . Nach Ziff. 7.3-3 des LEP-Entwurfes wird als Ziel der Landesplanung beschrieben, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlichen Waldflächen möglich sei, sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4374 2 1. Gibt es im Zusammenhang mit der aktuellen Überarbeitung des LEP von Landesbehörden vorgenommene oder veranlasste Untersuchungen, die Vorranggebiete für Windkraft auch in den Waldgebieten des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes empfehlen bzw. nahelegen? In Zusammenhang mit der Erarbeitung des Landesentwicklungsplanes gibt es keine gesonderten Untersuchungen für die Waldgebiete des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes. Für ganz Nordrhein-Westfalen ist aber im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) die Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW erarbeitet worden. Sie wurde vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Oktober 2012 als „LANUV-Fachbericht 40, Teil 1 – Windenergie“ veröffentlicht und ist auf der Seite des LANUV im Internet einsehbar. Die Studie stellt landesweit Grundlagendaten für die Planung von Flächen für die Windenergienutzung bereit. Die Studie legt keine Vorranggebiete fest; das obliegt der Regionalplanung und der Entscheidung der jeweiligen Regionalräte beziehungsweise der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr. Der LEP-Entwurf macht Vorgaben für die regionalplanerische Festlegung von Bereichen für die Windenergienutzung, differenziert nach dem Potenzial der jeweiligen Planungsgebiete. Diese Vorgaben wurden auf Basis der Ergebnisse des NRW-Leitszenario der Potenzialstudie , die auch Nadelwald und Kyrillflächen berücksichtigt, erarbeitet. Insgesamt ist ein Flächenpotenzial von ca. 113.000 ha für die Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen zu erkennen. Die Windenergieausbauziele des Landes sehen einen Anteil der Windenergie an der Stromversorgung in Nordrhein-Westfalen von mindestens 15 % im Jahr 2020 vor. Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 30% der Stromversorgung gesteigert werden. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Ausbauziele und Trends der anderen erneuerbaren Energien entspricht dies ca. 28 TWh/a aus Windenergie. Die Potenzialstudie des LANUV belegt, dass die vorgenannten Ausbauziele des Landes für die Windenergienutzung bereits auf 1,6% der Landesfläche (ca. 54.000 ha) erreichbar sind. Damit eröffnet sich für die regionalen Planungsträger ein ausreichender Gestaltungsraum für eigene planerische Entscheidungen. Unabhängig davon hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf Basis des WindenergieErlasses NRW 2011 und des Leitfadens „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in NRW“ die landeseigenen Waldflächen in Bezug auf technisch machbare Windenergiepozentiale im Zeitraum Februar 2013 – Mai 2013 untersucht und diese konkrete Flächenbetrachtung auch mit der LANUV-Potenzialstudie abgeglichen. Dabei konnte eine weitgehende Übereinstimmung der Potenzialuntersuchungen festgestellt werden. Diese vorgenommene Potenzialflächenerfassung des Fachbereiches Landeseigener Forstbetrieb (FB II) steht nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Überarbeitung des LEP. 2. Falls entsprechende Untersuchungen vorliegen: Von welcher maximalen Anzahl von Windrädern in diesem Bereich gehen die Potenzialschätzungen aus? Die Potenzialstudie Windenergie berechnet das Potenzial für Windkraft auf Ebene der Verwaltungseinheiten NRW. Aus den Angaben der Potenzialstudie für Gemeinden, deren Gebiet anteilig oder ganz im Eggegebirge und im Teutoburger Wald liegt, sind keine Potenziale ausschließlich für das Eggegebirge und den Teutoburger Wald selbst abzuleiten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4374 3 Die vom Landesbetrieb Wald und Holz vorgenommene landesweite Erfassung der eigenen Windpotenzialflächen ist aus forstbetrieblichem Eigeninteresse erfolgt. Für den Bereich des Eggegebirges und des Teutoburger Waldes wurden insgesamt drei landeseigene Flächen erfasst, die das technische Potenzial für die Errichtung von WEA aufweisen. Diese landeseigenen Waldflächen haben unter Berücksichtigung der Kriterien Schutzgebiete, Windhöffigkeit , Waldbestand, Abstand zur Wohnbebauung und Abstand zur Verkehrsinfrastruktur ein geschätztes technisches Potenzial von maximal 13 WEA. 3. Liegen diese potenziellen Windvorrangzonen auch auf Flächen, die im Eigentum des Landes NRW stehen, und in welchem Umfang? Die Flächen der Potenzialstudie sind nicht automatisch als Vorranggebiete für die Windenergienutzung anzusehen. Sie sind Suchraum für spätere regionalplanerische Flächenfestlegungen , die wiederum durch die kommunale Planung zu beachten sind. Auf der Ebene der kommunalen Planung können dann Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Die ermittelten Flächen der Potenzialstudie Windenergie wurden ebenfalls darauf untersucht, ob sie sich in öffentlichem Besitz befinden. Diese Auswertung liegt allerdings nicht auf Gemeindeebene , sondern nur auf Landesebene vor. Es wurde darüber hinaus nicht nach Waldund Nicht-Waldflächen unterschieden. Insgesamt liegen im NRW-Leitszenario 14,3 % der Potenzialflächen im Eigentum der öffentlichen Hand. 4. Weshalb beabsichtigt die Landesregierung, für Flächen im Landeseigentum und für Flächen in Waldgebieten mit dem Instrument der verbindlichen Landesplanung Vorgaben für die kommunalen Abwägungsprozesse zu machen? Der LEP-Entwurf gibt keine konkreten Flächen vor und berücksichtigt somit auch keine Besitzverhältnisse . Ebenso macht er keine konkreten Flächenvorgaben für die Inanspruchnahme von Wald für die Windenergienutzung. Der LEP-Entwurf eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen jedoch die planerische Möglichkeit, Waldflächen für die Windenergienutzung in Anspruch zu nehmen, wenn wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der LEP-Entwurf sieht vor, dass zukünftig in allen Planungsgebieten Vorranggebiete für die Windenergienutzung festzulegen sind. Die Potenziale für die Windenergienutzung sind in Nordrhein-Westfalen in Abhängigkeit von u.a. Topographie, Siedlungsstruktur, schutzbedürftigen anderen Nutzungen unterschiedlich ausgeprägt; folglich können nicht alle Planungsgebiete den gleichen Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten. Für die einzelnen Planungsgebiete werden daher unterschiedliche Flächenvorgaben gemacht. 5. Wie wird der Einsatz dieses Instrumentariums gegenüber Kommunen gerecht- fertigt, die bereits in den vergangenen 20 Jahren sehr intensiv ihrer Verantwortung bei der Planung von Windvorranggebieten nachgekommen sind und bereits heute einen außerordentlichen hohen Beitrag zur Windenergiegewinnung leisten? Die bisherigen Leistungen zum Ausbau der Windenergie auf kommunaler Ebene sind unstrittig und werden anerkannt. Bei der Umsetzung landesplanerischer Vorgaben in der Regional- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4374 4 planung werden die Vorstellungen und Planungen der Kommunen im Dialogprozess (Gegenstromprinzip ) berücksichtigt und in die planerische Abwägung einbezogen.