LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4375 12.11.2013 Datum des Originals: 10.11.2013/Ausgegeben: 15.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1685 vom 26. September 2013 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/4193 Streicht Landesregierung nun Duins „Raumschiff-Landeplätze“ aus dem LEP? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 1685 mit Schreiben vom 10. November 2013 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 25. Juni 2013 hat die Landesregierung ihren Entwurf für einen neuen LEP vorgelegt. In Ziel 6.4-1 soll der neue LEP folgende Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben festlegen: 1. Datteln/Waltrop 2. Euskirchen/Weilerswist 3. Geilenkirchen-Lindern 4. Grevenbroich-Neurath. Der Standort Datteln/Waltrop ist besser bekannt als „newPark“. In Ziel 6.4-2 des Entwurfes heißt es: “Landesbedeutsame Standorte für flächenintensive Großvorhaben sind für raumbedeutsame Vorhaben mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen vorbehalten, die industriell geprägt sind und einen Flächenbedarf von mindestens 80 ha haben.“ Den Erläuterungen zu Ziel 6.4-2 ist zu entnehmen, dass eine Inanspruchnahme solcher Flächen durch Unternehmen, die sich lediglich verlagern möchten, ausgeschlossen ist, d.h. alle vier Flächen sind ausschließlich für großflächige Neuansiedlungen reserviert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4375 2 Die Recklinghäuser Zeitung vom 27. September 2013 zitiert nun Minister Duin mit Blick auf das landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben newPark mit den Worten, dass es heute nicht mehr die Industrie-Raumschiffe gebe, die eine große grüne Wiese suchten, auf der sie landen könnten. Vorbemerkung der Landesregierung "newPark" ist das Projekt, welches bisher auf dem im gültigen und auch im neuen LEPEntwurf festgelegten Standort für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben "Datteln /Waltrop" geplant war. Die Entscheidung, für den Grunderwerb für dieses Projekt keine Landesbürgschaft zu übernehmen , hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Festlegung eines Standortes für landes -bedeutsame flächenintensive Großvorhaben "Datteln/Waltrop". 1. Teilt die Landesregierung die oben zitierte Aussage von Minister Duin? 2. Weshalb sieht der Entwurf des LEP vom 25. Juni 2013 immer noch diese vier „Landeplätze für Industrie-Raumschiffe“ vor? Zur Ansiedlung flächenintensiver Großvorhaben gehört mehr, als für eine Fläche planerisch Vorsorge zu leisten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass von den 13 Gebieten für landesbedeutsame flächen-intensive Großvorhaben im gültigen LEP von 1995 kaum Gebiete wie vorgesehen in Anspruch genommen wurden. Dennoch sieht es die Landesregierung nach wie vor als ihre Aufgabe an, als Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Nordrhein-Westfalens im neuen LEP auch weiterhin vorsorglich 4 solcher Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben zu sichern. In den LEP-Entwurf ist in Ziel 6.4-2 eine Ausnahmeregelung aufgenommen worden, nach der ein Standort bei einer entsprechenden Einzelfallentscheidung der Landesregierung ausnahmsweise für Vorhabenverbünde mehrerer Betriebe – statt eines Großvorhabens – in Anspruch genommen werden kann. Zu den darüber hinaus erforderlichen Aktivitäten vgl. Antwort zu Frage 5. 3. Wird die Landesregierung der Erkenntnis von Minister Duin folgend diese Flä- chen nun aus dem LEP streichen? Der vorliegende LEP-Entwurf (Stand 25.06.2013) ist der Abschluss der Vorarbeiten der Landesregierung . Zu diesem Entwurf wird seit dem 30. August 2013 ein breites Beteiligungsverfahren durchgeführt. Noch bis zum 28. Februar 2014 sind alle Kommunen und über 500 andere öffentliche Stellen und Verbände aufgefordert, Stellung zu nehmen. Außerdem wird der Entwurf bei den Regionalplanungsbehörden und im Internet für jedermann offengelegt, so dass auch alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen etc. die Möglichkeit haben, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Eine abschließende Entscheidung, ob bzw. welche der Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben aus dem LEP gestrichen werden oder ob Änderungen in den textlichen Festlegungen hierzu erfolgen, ist daher zurzeit nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4375 3 4. Rechnet die Landesregierung nicht mehr mit großindustriellen Ansiedlungen in NRW? Die Landesregierung möchte großindustrielle Ansiedlungen in Nordrhein-Westfalen weiterhin ermöglichen. Sie hat daher u. a. im neuen LEP-Entwurf 4 Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben gesichert. Die Erfahrungen von NRW.INVEST in den letzten Jahren zeigen, dass neue Produktionsstandorte in Nordrhein-Westfalen nach wie vor entstehen , jedoch nicht in der Größenordnung vergangener Jahrzehnte. Auch dies spricht für eine Reduzierung der ehemals 13 Standorte für flächenintensive Großvorhaben auf 4 solcher Standorte im neuen LEP-Entwurf. 5. Was unternimmt die Landesregierung, um großindustrielle Ansiedlungen für NRW möglich zu machen? Im Rahmen der internationalen Vermarktungsaktivitäten von NRW.INVEST reichen die Maßnahmen von der Direktaquisition und der Ansprache potentieller Investoren bis hin zu eigenen Veranstaltungen und Messeauftritten. Elf Auslandsbüros von NRW.INVEST sind im Rahmen von internationalen Marketingmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit als auch bei der Pflege von Netzwerken vor Ort zu Politik, Wirtschaft und Verwaltung tätig. Die Auslandsbüros sind erster Ansprechpartner für Investoren aus dem Zielland und damit ein wesentliches Bindeglied zwischen Nordrhein-Westfalen sowie den Unternehmern und Multiplikatoren in den Zielländern. Die Ansiedlung ausländischer Unternehmen in NRW bleibt oberstes Ziel von NRW.INVEST.