LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4377 13.11.2013 Datum des Originals: 08.11.2013/Ausgegeben: 18.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1665 vom 1. Oktober 2013 des Abgeordneten Robert Stein Fraktionslos Drucksache 16/4137 Subventionen aus dem Haushalt an Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1665 mit Schreiben vom 8. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Hinblick auf das Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW die Verwendung der Steuermittel verständlich nachvollziehen zu können, fehlt insbesondere Transparenz bei der Subventionierung von Unternehmungen mit Gewinnerzielungsabsicht. Der kameralistisch geführte Haushalt ermöglicht dabei keine einwandfreie Identifizierung aller möglichen Subventionen an Unternehmungen mit Gewinnerzielungsabsicht. Eine zentral und barrierefrei erreichbare Transparenzstelle, die die Bereitstellung finanzieller Mittel für Unternehmungen mit Gewinnerzielungsabsicht aufbereitet, ist derzeit nicht vorhanden. Dass das Thema barrierefreier Transparenz politisch mehr und mehr Bedeutung erfährt, zeigen beispielsweise Initiativen wie die geplante Benzinpreistransparenzstelle des Bundes oder die Veröffentlichung der Agrarsubventionen aus europäischen Fonds unter http://www.euractiv.de/fileadmin/images/Agrarsubventionen_2012.pdf. Vorbemerkung der Landesregierung Bei der Beantwortung der Frage wird unterstellt, dass der Begriff „Subvention“ umfassend gemeint ist und somit auch Zuwendungen im Sinne des § 23 Landeshaushaltsordnung erfassen soll. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4377 2 Zuwendungen des Landes werden bereitgestellt, um bestimmte Zuwendungszwecke zu erreichen , die in erheblichem Landesinteresse stehen. Bei der Gewährung von Zuwendungen ist von wesentlicher Bedeutung, dass der Zuwendungsempfänger den Zuwendungszweck, der auch in seinem Interesse liegen darf, voraussichtlich erreichen wird, und damit die vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Untergliederung nach Zuwendungsempfängern, die über die Ordnungskriterien des Gruppierungsplans (Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums vom 27.6.2003 I 1 - 0013 - 3.1 / I 1 - 0014 - 2.1 – SMBl 631) hinausgehen, nicht angezeigt. Nach dem Gruppierungsplan wird zwischen Zuwendungen an private Unternehmen und Zuwendungen an öffentliche Unternehmen unterschieden. Da eine weitergehende Unterteilung nicht vorgesehen ist, können keine Angaben zu „Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht“ oder „Tochterunternehmen von bereits bestehenden Konzernen“ gemacht werden. Neben dem in der Kleinen Anfrage beispielhaft für Transparenz aufgeführten Bereich der Agrarsubventionen werden die Fördermittel  aus dem Europäischen Sozialfonds ein „Transparenzbericht“ unter „http://www.arbeit.nrw.de/esf/in menschen investieren/foerderphase 2007 bis 2013/index.php“ und  aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung das „Verzeichnis der Begünstigten“ unter „http://www.ziel2.nrw.de/3_Ergebnisse/Verzeichnis_Beguenstigte_2012_12_31.pdf“ regelmäßig veröffentlicht und insofern der Einsatz der Fördermittel transparent dargestellt. 1. Welche Unternehmungen mit Gewinnerzielungsabsicht - unabhängig ob privater, öffentlicher oder teilweise öffentlicher Natur (z.B. PPP) - erhalten finanzielle Mittel aus dem laufenden Haushalt 2013? (Bitte um Auflistung unter Angabe der jeweiligen Höhe der finanziellen Mittel) 2. Welche Unternehmungen mit Gewinnerzielungsabsicht - unabhängig ob privater, öffentlicher oder teilweise öffentlicher Natur (z.B. PPP) - erhalten finanzielle Mittel gemäß der Planung des aktuellen Haushaltentwurfs 2014? (Bitte um Auflistung unter Angabe der jeweiligen Höhe der aktuell geplanten finanziellen Mittel) 3. Welche Unternehmungen aus 1. und 2. - unabhängig ob privater, öffentlicher o- der teilweise öffentlicher Natur (z.B. PPP) – sind Tochterunternehmen von bereits bestehenden Konzernen? (Bitte um Auflistung) 4. Wie entwickelte sich in Summe die Höhe der finanziellen Mittel, die an Unter- nehmungen mit Gewinnerzielungsabsicht ausgezahlt worden sind, in den letzten 10 Jahren? Wie in der Vorbemerkung ausgeführt kann über die in den oben genannten Veröffentlichungen hinaus dargestellten Zuwendungsempfänger eine weitere Ausdifferenzierung der Zuwendungsempfänger nach „Subventionszahlungen an Unternehmungen mit Gewinnerzielungsabsicht “ oder „Tochterunternehmen von bereits bestehenden Konzernen“ nicht vorgenommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4377 3 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur dauerhaften Herstellung von Transparenz bei Subventionszahlungen an Unternehmungen mit Gewinnerzielungsabsicht ? Die Transparenz über die Verwendung von Zuwendungen wird in der Regel dann in ausreichendem Maße hergestellt sein, wenn dargestellt wird, dass die vom Haushaltsgesetzgeber für bestimmte Aufgabenbereiche bereitgestellten Fördermittel für die vorgesehenen Zwecke eingesetzt worden sind. Es ist deshalb nicht beabsichtigt, zukünftig Zuwendungen aus dem Landeshaushalt nach den in dieser Kleinen Anfrage genannten Kriterien „Subventionszahlungen an Unternehmungen mit Gewinnerzielungsabsicht“ oder „Tochterunternehmen von bereits bestehenden Konzernen“ aufzulisten und zu veröffentlichen.