LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4381 13.11.2013 Datum des Originals: 13.11.2013/Ausgegeben: 18.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1691 vom 10. Oktober 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/4205 Lebensmittelkontrolle in NRW Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1691 mit Schreiben vom 13. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Plenardebatte vom 12. Juli 2013 führte Minister Remmel zum Tagesordnungspunkt Lebensmittelkontrolle in Hinblick auf die Etablierung eines landesweit einheitlichen Datenerfassungssystems (IDV-System) aus, dass der Weg dahin „insoweit abgeschlossen [sei], als er mit den Modellkommunen funktioniert und jetzt übertragbar sein wird“. Vorbemerkung der Landesregierung Das System IDV (Integrierte Datenverarbeitung Verbraucherschutz) wird seit dem Jahr 2006 entwickelt. Zielsetzung ist es, die Daten im gesundheitlichen Verbraucherschutz unter Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften effizient nutzen zu können und damit auch die Lebensmittelüberwachung zu verbessern. Die Entwicklung des IDV-Systems wird mit den Kommunen zusammen betrieben. Die relevanten Fragestellungen werden in einer Lenkungsgruppe, in der alle Partner vertreten sind, beraten. Das Gesamtsystem besteht aus einer Vielzahl von einzelnen elektronischen Datenverarbeitungsanwendungen. Zielsetzung ist es zum einen, im Bereich der Überwachung die zentrale Überwachungssoftware im Land zu vereinheitlichen. Nutzer dieser Überwachungssoftware sind zu weit über 90% die Kommunen . Darüber hinaus soll ein automatisierter Datenfluss zwischen Überwachungsämtern und Untersuchungseinrichtungen aufgebaut werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4381 2 1. In welchen Modellkommunen wurde das IDV-System getestet? Der Kreis Viersen und die Stadt Essen testen als Modellkommunen das Gesamt-IDVSystem . Darüber hinaus nutzen weitere 25 Kommunen derzeit die zentral bereitgestellte einheitliche Überwachungssoftware. 2. Inwieweit übernimmt die Landesregierung die Kosten der flächendeckenden Ein- richtung des IDV-Systems? Bisher hat das Land den Großteil der Kosten für die Einführung des Gesamt-IDV-Systems getragen. Zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden wird ein Rahmenvertrag beraten, in dem auch eine Kostenregelung für die Nutzung der einzelnen Datenverarbeitungssysteme mit aufgenommen ist. 3. Wann ist mit der flächendeckenden Einrichtung des IDV-Systems zu rechnen? Die flächendeckende Einführung des Gesamt-IDV-Systems setzt den Abschluss des Rahmenvertrages voraus. Dieser ist für den Beginn 2014 geplant. Diesem Rahmenvertrag können die Kommunen dann beitreten. Es kann davon ausgegangen werden, dass es weiterer 1 ½ bis 2 Jahre bedarf, bis alle Kommunen das System voll umfänglich nutzen können. Als einen ersten Schritt zur weiteren Einführung wird das Gesamtsystem zurzeit bei zwei weiteren Kommunen (Kreis Wesel, Stadt Gelsenkirchen) aufgebaut. 4. Wann ist mit der Realisierung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems, also der Umsetzung der VO (EG) 882/2004 durch das MKULNV und das LANUV zu rechnen? 5. Welche detaillierten Schritte unternimmt das Ministerium, um den Abschluss der Zertifizierung so rasch als möglich zu erreichen? Für die Jahre 2005 bis 2012 wurde die Einrichtung der QM-Systeme in den kommunalen Behörden (KOB) mit der Förderung der Erstzertifizierung dieser QM-Systeme finanziell unterstützt . Insgesamt haben 35 von 50 KOB ein zertifiziertes QM-System eingerichtet (Stand 2012). Die anderen Behörden haben ein zertifizierungsfähiges oder ein sich im Aufbau befindendes QM-System. Mit der Einführung eines Landes-QM-Rahmenkonzeptes Ende 2013 soll nun den QMSystemen der KOB ein gemeinsamer Rahmen gegeben werden, so dass die Implementierung der Anforderungen der VO (EG) Nr. 882/2004 auf allen Ebenen sichergestellt wird. Im MKULNV ist in der Abteilung „Verbraucherschutz“ seit 2010 ein QM-System in den Arbeitsbereichen , die die VO (EG), Nr. 882/2004 betreffen, eingerichtet worden, so dass die Anforderungen nach der VO (EG) Nr. 882/2004 erfüllt sind. Das QM-System wird seither entsprechend den rechtlichen und behördeninternen Vorgaben kontinuierlich weiterentwickelt . Im LANUV wird in der Abteilung 8 „Verbraucherschutz, Tiergesundheit und Agrarmarkt“ das QM-System für die Arbeitsbereiche, die die VO (EG) Nr. 882/2004 betreffen, derzeit noch aufgebaut. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4381 3 Eine Zertifizierung der QM-Systeme nach DIN EN ISO 9001 ist in der VO (EG) Nr. 882/2004 rechtlich nicht vorgeschrieben, dennoch wurde seit 2005 die Einrichtung der QM-Systeme in den kommunalen Behörden seitens des Landes finanziell unterstützt, um so eine vergleichbare Aufbau- und Organisationsstruktur der QM-Systeme zu schaffen.