LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4382 13.11.2013 Datum des Originals: 13.11.2013/Ausgegeben: 18.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1680 vom 8. Oktober 2013 des Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/4188 Plant die Landesregierung Änderungen beim Studentenwerksgesetz? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1680 mit Schreiben vom 13. November 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das aktuelle Studentenwerksgesetz wurde 2004 letztmalig geändert. Auch die schwarzgelbe Regierung änderte das Studentenwerksgesetz nicht. Somit konnten die Studentenwerke durch die rechtliche Kontinuität beinahe zehn Jahre konstruktiv und erfolgreich arbeiten. Aufgrund verschiedener Hinweise ist zu vermuten, dass die Landesregierung nun auch hier Änderungen vornehmen will. 1. Plant die Landesregierung Änderungen des Studentenwerksgesetzes (wenn ja, welcher fachliche Anlass besteht dazu)? Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen im Studentenwerksbereich wird eine Anpassung des Studentenwerksgesetzes für erforderlich gehalten. Insoweit besteht – neben den notwendigen redaktionellen Anpassungen aufgrund Änderungen der hochschulgesetzlichen Regelungen – weiterer Änderung-/Ergänzungsbedarf für einzelne Regelungen des Studentenwerksgesetzes . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4382 2 2. Welche konkreten Änderungen plant die Landesregierung? Die geplanten Änderungen betreffen im Wesentlichen verschiedene Regelungen zum Verwaltungsrat (z.B. Zusammensetzung, Öffentlichkeit der Sitzungen, Frauenquote), die Einführung eines Genehmigungsvorbehaltes des MIWF bei der Gründung von Tochtergesellschaften , die Festschreibung der Tariftreue und Tarifbindung sowie die Möglichkeit der Einrichtung einer Vertreterversammlung. 3. Gab es bereits Gespräche mit Vertretern der Studentenwerke (wenn ja, wie wur- den die jeweiligen Änderungen von den Studentenwerken bewertet)? Es gab Gespräche mit den Geschäftsführern, den Vorsitzenden der Verwaltungsräte sowie Vertretern der Personalräte der Studentenwerke. Die Geschäftsführer der Studentenwerke stehen den geplanten Änderungen des Studentenwerksgesetzes nicht uneingeschränkt positiv gegenüber. 4. Wie ist der zeitliche Ablaufplan der geplanten Gesetzesänderung? Die geplanten Änderungen des Studentenwerksgesetzes sollen im Wege eines Artikelgesetzes zum Hochschulzukunftsgesetz umgesetzt werden. Es gilt der dafür vorgesehene, Ihnen bekannte Zeitplan.