LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4386 14.11.2013 Datum des Originals: 13.11.2013/Ausgegeben: 19.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1710 vom 18. Oktober 2013 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/4271 Wie viele Leitungsstellen an Schulen sind im Regierungsbezirk Köln gegenwärtig nicht besetzt? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1710 mit Schreiben vom 13. November 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schulleitungen kommt für die Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungsqualität an unseren Schulen eine zentrale Rolle zu. Umso problematischer für die Schulen ist daher die Situation, wenn Leitungsfunktionen nicht besetzt werden können. Ende Februar dieses Jahres hatte der Verband für Bildung und Erziehung (VBE) auf der Datenbasis des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Zahlen zu unbesetzten Leitungsstellen an Schulen veröffentlicht. Demnach waren laut VBE in ganz NordrheinWestfalen von 5.776 Schulleiterstellen 704 Stellen unbesetzt; im Regierungsbezirk Köln waren demnach 165 Schulleiterstellen hiervon betroffen. Darüber hinaus waren in ganz Nordrhein-Westfalen laut Angaben des VBE zum damaligen Zeitpunkt von 4.832 Schulleitervertreterstellen 1.079 vakant. Auf den Regierungsbezirk Köln entfielen hiervon demnach 311 unbesetzte Stellen. Es wäre nun wichtig zu erfahren, wie sich zum jetzigen Zeitpunkt die Besetzungssituation der Leistungsstellen an Schulen im Regierungsbezirk Köln darstellt. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist bewusst, dass jede einzelne nicht besetzte Leitungsstelle für die betroffenen Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern eine besondere Belastung darstellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4386 2 Aus diesem Grunde versuchen die für die Stellenbesetzungen zuständigen Bezirksregierungen, Vakanzen so schnell wie möglich zu schließen. Es wird zügig ausgeschrieben und potentielle Bewerberinnen und Bewerber werden angesprochen, um zusätzliche Schulleiterinnen und Schulleiter zu gewinnen. Lehrerinnen und Lehrer, die einen Einsatz in der Schulleitung anstreben, werden frühzeitig und umfassend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Zudem wird seit dem Haushalt 2011 nach und nach die Leitungszeit ausgebaut, um Schulleiterinnen und Schulleiter zusätzlich zu entlasten. Mit dem Haushalt 2011 wurden Grundschulen 340 Stellen, mit dem Haushalt 2012 für die größeren Systeme 224 Stellen und mit dem Haushalt 2013 197 Stellen zusätzlich für die Erhöhung der Leitungszeit zur Verfügung gestellt. Auch der Haushaltsentwurf 2014 sieht einen weiteren Ausbau von 109 Stellen an Grundschulen vor. Insgesamt werden damit erhebliche zusätzliche Ressourcen für Leitungszeit eingesetzt. Schließlich bestimmt das Schulgesetz in § 60 Absatz 2 eine Vertretungsreihenfolge für den Fall, dass die Schulleitung bzw. Stellvertretung nicht besetzt ist. Auf diese Weise ist stets eine Vertretung der Schule gewährleistet. 1. Wie viele Schulleiterstellen sind zum jetzigen Zeitpunkt an den Schulen im Regierungsbezirk Köln unbesetzt (bitte in absoluten Zahlen, im Verhältnis zur entsprechenden Gesamtstellenzahl des Regierungsbezirks sowie jeweils nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Die Vakanzen für die Schulleitungsstellen im Regierungsbezirk Köln nach dem Stand am 22. Oktober 2013 ergeben sich in der erbetenen Aufschlüsselung aus der nachstehenden Übersicht. Im Fall, dass das Amt der Schulleiterin oder des Schulleiters nicht besetzt ist, gilt die in § 60 Abs. 2 SchulG normierte Vertretungsregelung. Schulleitungen nach Schulformen (Bezirksregierung Köln) Schulform Schulen Schulleitungsamt besetzt Schulleitungsamt besetzt in % Schulleitungsamt unbesetzt Berufskollegs 58 54 93,1 4 Förderschulen 149 134 89,93 15 Gemeinschaftsschulen 3 3 100 0 Gesamtschulen 57 51 89,47 6 Grundschulen 717 634 88,42 83 Gymnasien 125 117 93,6 8 Hauptschulen 122 92 75,41 30 Realschulen 119 109 91,6 10 Sekundarschulen 14 10 71,43 4 Weiterbildungskollegs 9 6 66,67 3 Summen 1373 1210 88,13 163 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4386 3 2. Wie viele Stellen stellvertretender Schulleiter sind zum jetzigen Zeitpunkt an den Schulen im Regierungsbezirk Köln unbesetzt (bitte in absoluten Zahlen, im Verhältnis zur entsprechenden Gesamtstellenzahl des Regierungsbezirks sowie jeweils nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Die Vakanzen für die Vertretungsstellen im Regierungsbezirk Köln nach dem Stand am 22. Oktober 2013 ergeben sich in der erbetenen Aufschlüsselung aus der nachstehenden Übersicht. Im Fall, dass das Amt der stellvertretenden Schulleiterin oder des stellvertretenden Schulleiters nicht besetzt ist, gilt die in § 60 Abs. 2 SchulG normierte Vertretungsregelung. Im Hinblick auf die Schülerzahlen hat nicht jede Schule Anspruch auf eine Stelle für eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Vertretungen nach Schulformen (Bezirksregierung Köln) Schulform Sollstellen Vertretungsamt besetzt Vertretungsamt besetzt in % Vertretungsamt unbesetzt Berufskollegs 58 49 84,48 9 Förderschulen 126 114 90,47 12 Gesamtschulen 63 47 74,60 16 Grundschulen 510 326 63,92 184 Gymnasien 126 105 83,33 21 Hauptschulen 128 76 59,37 52 Realschulen 116 100 86,20 16 Sekundarschulen 20 14 70,00 6 Weiterbildungskollegs 10 6 60,00 4 Summen 1157 837 72,34 320