LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/439 26.07.2012 Datum des Originals: 25.07.2012/Ausgegeben: 31.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 90 vom 28. Juni 2012 des Abgeordneten Rainer Deppe CDU Drucksache 16/149 Versäumnisse beim Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 90 mit Schreiben vom 25. Juni 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat mit der Vorlage 16/20 dem Landtag einen Bericht zur Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes vorgelegt. Der Bericht gibt einen kurzen Überblick, aus dem sich weitere Fragen ergeben. 1. In welcher Größenordnung wurden im Jahr 2011 Haushaltsmittel für den Hochwas- serschutz aus den Kapiteln 10 050 und 10 080 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz verausgabt? Im Jahr 2011 wurden aus Kapitel 10 050 rd. 36,2 Millionen Euro und aus Kapitel 10 080 rd. 26,5 Millionen Euro für den Hochwasserschutz verausgabt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/439 2 2. In der genannten Vorlage ist bei der Aufzählung der zu sanierenden Hochwasserschutzanlagen vom „heutigen Kenntnisstand (Stand Februar 2011)“ die Rede. Welchen tatsächlich aktuellen Kenntnisstand über die noch zu sanierenden Hochwasserschutzanlagen kann die Landesregierung dem Landtag im Juli 2012 mitteilen ? Seit der Aufstellung der Maßnahmen für die Landtagsvorlage (Vorlage 16/20) haben sich nach heutigem Stand folgende Änderungen ergeben:  mit der planfestgestellten Deichsanierung „Mündelheim“ (Stadt Duisburg) wurde begonnen ;  die noch im Planfeststellungsverfahren befundene Hochwasserschutzmaßnahme „Rheindorf “ (DV Leverkusen) befindet sich im Bau;  von den geplanten Maßnahmen wurde das Planfeststellungsverfahren für die Deichsanierung „Mauer Grieth – Hof Knollenkamp“ (DV Xanten-Kleve) eingeleitet. 3. Auf wie viele Personen beziffert die Landesregierung eine „ausreichende Personal- ausstattung für alle Beteiligten“, um die angestrebte schnellstmögliche Sanierung umzusetzen? Beteiligte in dem Umsetzungsprozess zur Sanierung der Hochwasserschutzanlagen am Rhein sind die verantwortlichen Deichverbände und Kommunen sowie die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf als Genehmigungs- und Überwachungsbehörden. Allgemeingültige Bemessungswerte für erforderliches Personal pro Kilometer Deichsanierung oder pro Planfeststellungsverfahren existieren nicht. Jeder Einzelfall hat unterschiedliche Randbedingungen, so dass mehr oder weniger großer Arbeitsaufwand z. B. in der technischen Planung, mit dem Grunderwerb oder auf Grund von Akzeptanzproblemen in der Öffentlichkeit auftreten kann. Mit der in der Frage zitierten Formulierung wurde in der Vorlage 16/20 darauf hingewiesen, dass auch weiterhin qualifiziertes Fachpersonal für die Bereiche Technik und Verwaltung zur Verfügung stehen muss. Die Quantifizierung orientiert sich am spezifischen Aufgabenanfall bei den Beteiligten. 4. Die Landesregierung erklärt zwar in Vorlage 16/20, dass vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ein personelles Konzept zum Aufbau einer Hochwassermeldezentrale für Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde, legt diese aber nicht vor. Was sind die Inhalte des vom LANUV entwickelten personellen Konzeptes? Das vom LANUV entwickelte personelle Konzept hat folgende Inhalte:  Festlegung der Gewässer, für die generell Hochwassermeldungen erfolgen sollen (Meldegewässer )  Festlegung der Gewässer, für die ein Vorhersagemodell betrieben werden soll  Definition der Meldestufen  Aufbau von Prognose- und Vorhersagemodellen  Anpassung der IT-Infrastruktur und Verbesserung der Datenverfügbarkeit der hydrologischen Messstellen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/439 3 Für die Hochwassermeldezentrale wird auf der Basis dieser konzeptionellen fachlichen Überlegungen eine Personalverstärkung von vier Stellen für u.a. folgende Tätigkeiten erforderlich:  Bedarfsanalyse für Pegel-und Niederschlagsstationen  Ausarbeitung eines Organisationskonzeptes und von Arbeitsanweisungen für den Ereignisfall  Aufbau und Betrieb eines bürgerfreundlichen Informationsangebotes für Hochwasserinformationen und Hochwasservorhersagen  Analyse der „Vorhersagegewässer“ und Erstellung eines Konzeptes für die Vorhersagemodellierung  Aufbau, Kalibrierung und Testbetrieb von Vorhersagemodellen für die „Vorhersagegewässer “  Schulung des hydrologischen Personals (Pegelbetreuung) für den Ereignisfall  Aufbau von redudanten Datenbankservern zur Erhöhung der Sicherheit der Datenverfügbarkeit  Anpassung der messtechnischen Ausstattung in Niederschlags- und Abflussmessstationen zur Erhöhung der Ausfallsicherheit  Ausrüstung neuer Messstationen  Systemüberwachung und Betrieb 5. Die Vorlage 16/20 stellt fest, dass die Umsetzung des bestehenden Hochwasser- schutzkonzeptes bis 2015 unrealistisch ist. Da von der Landesregierung offenbar eine Streckung des Hochwasserschutzkonzeptes geplant wird, ist es wichtig die neue Planung der konkreten Umsetzungsschritte zu kennen. Welche Schritte plant die Landesregierung zur Umsetzung der Baumaßnahmen (bitte detaillierte zeitliche Abfolge für die Umsetzungsschritte auflisten)? In der Vorlage 16/20 wird der Sachstand des 2006 beschlossenen „Hochwasserschutzkonzeptes bis 2015“ analysiert und unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Aufgaben und den aktuellen finanziellen Randbedingungen eine zeitliche Umsetzungsperspektive bis ins Jahr 2022 ermittelt. Insofern plant die Landesregierung keine Streckung des bestehenden Hochwasserschutzkonzeptes, sondern stellt lediglich die zeitliche Konsequenz des bisherigen Umsetzungsdefizites dar. Die Planung der zeitlichen Abfolge einzelner Umsetzungsschritte für Sanierungsmaßnahmen ist nicht Aufgabe der Landesregierung, sondern liegt in der Verantwortung der für die Hochwasserschutzanlagen zuständigen Institutionen. Für den Bau der Deichrückverlegungen und Rückhalteräume übernimmt das Land zwar die Finanzierung, die einzelnen Umsetzungsschritte werden weitgehend durch die Randbedingungen des jeweiligen Vorhabenträgers bestimmt.