LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4390 15.11.2013 Datum des Originals: 14.11.2013/Ausgegeben: 20.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1679 vom 1. Oktober 2013 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/4187 Muss PwC vor der Veröffentlichung des newPark-Gutachtens geschützt werden? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1679 mit Schreiben vom 14. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 26. September 2013 hat der Landtag ausführlich über die Ablehnung der Bürgschaft für den Erwerb des newPark-Geländes durch die Landesregierung debattiert. Minister Duin ist in der Debatte erneut für die Geheimhaltung der PwC-Risikobewertung kritisiert worden, zumal die Betroffene newPark GmbH selbst eine Veröffentlichung einfordert. Herr Minister Duin hat die Nichtveröffentlichung verteidigt und angedeutet, dass eine Nichtveröffentlichung u.a. dem Schutz von PwC dient. 1. Welche negativen Folgen hätte eine Veröffentlichung des Gutachtens für PwC? PwC sieht durch eine Veröffentlichung des Gutachtens keine negativen Folgen für das Unternehmen . 2. Verweigert PwC eine Veröffentlichung des Gutachtens? Nein. 3. Wenn ja: Welche Gründe führt PwC hierfür an? Entfällt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4390 2 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass über eine Veröffentlichung von Gutachten der Auftraggeber und nicht der Auftragnehmer zu entscheiden hat? Die Entscheidung über eine Veröffentlichung des Gutachtens hat die Landesregierung unter Beteiligung der newPark GmbH und von PwC getroffen. 5. Weshalb verweigert die Landesregierung weiterhin die Veröffentlichung des Gut- achtens? Die Landesregierung hat die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk mit Schreiben vom 31. Oktober 2013 über das Gutachten informiert .